Allgemeines
Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).
Weitere allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen
Universitätswahlen 2023
Bei den Universitätswahlen 2023 wählen Mitglieder aller Statusgruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte.
Die Wahlen finden im Zeitraum vom 13. Juli 2023 10:00 Uhr bis 19. Juli 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt. Um bei den Universitätswahlen abstimmen zu können, benötigen Wahlberechtigte einen gültigen UniAccount. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.
Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juni 2023 15:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Bitte nutzen Sie hierfür die entsprechenden Wahlvorschlagsformulare.
- Wahlvorschlag Hochschullehrer*innen
- Wahlvorschlag Hochschullehrer*innen Medizin
- Wahlvorschlag Studierende
- Wahlvorschlag Studierende und Doktorand*innen FR Medizin
- Wahlvorschlag Doktorand*innen / Wissenschaftlicher Dienst / Mitarbeitende
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum Fristende am 15. Juni 15:00 Uhr im Original und eigenhändig von allen Kandidat*innen und Unterstützer*innen unterzeichnet und im Wahlamt eingegangen sein. Eingescannte Wahlvorschläge per E-Mail sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, dass einzelne Kandidat*innen oder Unterstützer*innen eine separate Erklärung abgeben.
Informationen und einen Mustertext finden Sie hier: Informationen und Mustertext für die Erklärung für den Wahlvorschlag.
Mitglieder der Universität, die mehreren Wählergruppen oder Fakultäten angehören sind nur in einer Wählergruppe / Fakultät wahlberechtigt. Die Zuordnung ergibt sich aus § 2 der Wahlordnung. Bitte erkundigen Sie sich während der Auflegungsfrist vom 22. – 26. Mai in welchem Wähler*innenverzeichnis Sie geführt werden. Anträge auf Änderungen können über das Formular bis zum Ende der Auflegungsfrist (26. Mai 2023 12:00 Uhr) an das Wahlamt gestellt werden.
Die Amtszeiten beginnen am 1. Oktober 2023 und dauern bis zum 30. September 2024 (Studierende und Doktorand*innen), bzw. bis zum 30. September 2027.
Die Wahlen zum Studierendenrat finden gleichzeitig mit den Universitätswahlen statt. Diese werden auf der Wahl-Seite des Stura veröffentlicht.
Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen
- Wahlordnung
- Amtliche Bekanntmachung 37/2023: UNIVERSITÄTSWAHLEN 2023 Bekanntmachung der Wahlen
- Amtliche Bekanntmachung 38/2023: UNIVERSITÄTSWAHLEN 2023 Auflegung des Wählerverzeichnisses
Wahlamt
Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.
Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 –12:00 Uhr oder nach Absprache.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Tel.: 0761 / 203-4850 oder 0761 / 203-4851.