Allgemeines
Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).
Weitere allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen
Universitätswahlen 2023
Bei den Universitätswahlen 2023 haben Mitglieder aller Statusgruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte gewählt.
Die Wahlen fanden im Zeitraum vom 13. Juli 2023 10:00 Uhr bis 19. Juli 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt.
Hier geht es zu den Wahlergebnissen: Amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse (abrufbar mit UniAccount).
Die Amtszeiten beginnen am 1. Oktober 2023 und dauern bis zum 30. September 2024 (Studierende und Doktorand*innen), bzw. bis zum 30. September 2027.
Die Wahlen zum Studierendenrat finden gleichzeitig mit den Universitätswahlen statt. Diese werden auf der Wahl-Seite des Stura veröffentlicht.
Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen
- Wahlordnung
- Amtliche Bekanntmachung 56/2023: Amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse
- Amtliche Bekanntmachung 54/2023: Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Amtliche Bekanntmachung 37/2023: UNIVERSITÄTSWAHLEN 2023 Bekanntmachung der Wahlen
- Amtliche Bekanntmachung 38/2023: UNIVERSITÄTSWAHLEN 2023 Auflegung des Wählerverzeichnisses
Wahlamt
Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.
Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 –12:00 Uhr oder nach Absprache.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Tel.: 0761 / 203-4850 oder 0761 / 203-4851.