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Universitätswahlen

Allgemeines

Der Senat und die Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).

Weitere allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen

Universitätswahlen 2024

Bei den Universitätswahlen 2024 haben die Studierenden und eingeschriebenen Doktorand*innen ihre Vertreter*innen Mitglieder in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte gewählt. Die Wahlen fanden im Zeitraum vom 11. Juli 2024 10:00 Uhr bis 17. Juli 2024 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt.

Wahlergebnisse

Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen erfolgt die Online-Veröffentlichung von Wahlvorschlägen wie auch von Wahlergebnissen der Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten entsprechend den Vorgaben der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) nur hochschulintern und für die Dauer des Wahlverfahrens.

Unter nachfolgendem Link kann die ausführliche Amtliche Bekanntmachung hochschulintern via Uni-Account (Benutzername und Passwort erforderlich) bis zum 31.10.2024 abgerufen werden:

https://intranet.uni-freiburg.de/intern/downloads/amtlbek/ab-2024-39-intern.pdf

Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen

Information in English

Wahlamt

Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.

Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 –12:00 Uhr oder nach Absprache.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Tel.: 0761 / 203-4850 oder 0761 / 203-4851.

wahlamt@zv.uni-freiburg.de