Die Zentrale Hörsaalvergabe plant und koordiniert die Belegung von insgesamt ca. 115 Hörsälen, Seminarräumen, Sitzungsräumen und Sonderflächen. Die Größenordnung umfasst kleine Sitzungszimmer mit 8 Plätzen bis hin zum Audimax mit 788 Plätzen.
Die Belegung der dezentral verwalteten Räume wird durch die jeweilige zuständigen Fakultäten bzw. Institute geregelt.
Das Rektorat der Universität hat am 03.05.2017 die Richtlinie zur Überlassung von Räumen und Flächen an der Albert-Ludwigs-Universität (Raumüberlassungsrichtlinien) beschlossen.
Für die zentrale Vergabe ist die Abteilung 4.4, Energie- und Flächenmanagement des Dezernat 4 der zentralen Universitätsverwaltung zuständig.
Die zentralen Veranstaltungräume können an der Universität Freiburg reserviert werden für:
Die Vergabe von zentral verwalteten Räumlichkeiten wird über das Onlinesystem HisinOne (Campus Management) koordiniert. Die Fakultäten, Institute sowie zentralen Einrichtungen der Universität haben Zugriff auf HisinOne und können durch Anlegen einer Veranstaltung benötigte Räume über die Funktion Raumanfrage beantragen. Die abschließende Bearbeitung und Zuteilung des Raumes wird durch die zentrale Hörsaalvergabe vorgenommen.
Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen können in den Gebäuden der Universität Freiburg in begrenztem Umfang stattfinden. Universitätsinterne Veranstaltungen haben jedoch Vorrang. Eine Raumnutzung ist grundsätzlich nur dann möglich, sofern Räume nicht für den Lehrbetrieb benötigt werden.
Eine Raumbereitstellung an politische Parteien, politische und gewerkschaftliche Vereinigungen oder Gruppen zur Wahrnehmung parteipolitischer Belange oder Verbandsinterressen sind nicht möglich.
Das Anmieten der Räume ist grundsätzlich kostenpflichtig. Auskunft zum Antragsverfahren und den Raumüberlassungskosten erhalten Sie auf Anfrage bei den Mitarbeitenden der zentralen Hörsaalvergabe.
Hochschulgruppen der Universität Freiburg nutzen bitte den Raumantrag. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass bis auf weiteres auf Grund des Raummangels und der Überlastung der hierdurch betroffenen Einheiten die Raumvergabe auf die Kernaufgaben der Universität in Forschung und Lehre fokussiert wird, was ggf. zu einer restriktiveren Vergabe von Räumen an Hochschulgruppen sowie Dritten führen kann.
Besondere Veranstaltungsräume, die auch für private Zwecke angemietet werden können, sind:
Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse sind typische Formen des wissenschaftlichen Dialogs, der Präsentation neuster Erkenntnisse und Entwicklungen. Diese können von Universitätseinrichtungen, aber auch von Dritten (z. B. Fachgesellschaften) veranstaltet werden. Um den laufenden Vorlesungsbetrieb nicht zu behindern, ist dies nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich.
Der Antrag auf Überlassung von Räumen und Flächen ist beim Dezernat 4, Abt. 4.4 Zentrale Hörsaalvergabe formlos zu stellen. Die Abteilung wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten: