2019 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt. Sie bilden den Konsens der Mitglieder der DFG zu den grundlegenden Prinzipien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis ab und werden durch diese getragen. Der Kodex richtet sich sowohl an Wissenschaftler/innen als auch an die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Er fasst die zentralen Standards guter wissenschaftlicher Praxis zusammen und beschreibt das Verfahren im Falle ihrer Nichtbeachtung. Die Universität Freiburg hat die Leitlinien mit der Neufassung der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ rechtverbindlich umgesetzt.
Für Themen dieser DFG-Leitlinien, für die es an der Universität Freiburg über die „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ hinaus eigene Leitlinien, Regelwerke und Maßnahmenkataloge gibt, wird auf diese in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.
Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft vom 01.06.2022
Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft
Regulations of the University of Freiburg on Safeguarding Academic Integrity
Please note: This English translation is for convenience only. In case of any legal dispute, the German version is authoritative.
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
Die Kommission für Verantwortung in der Forschung (KVF) arbeitet auf der Grundlage der Leitlinien der Albert-Ludwigs-Universität zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken. Sie gewährt den forschenden Mitgliedern und Angehörigen der Universität bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung Hilfe durch Beratungsverfahren, Klärungsverfahren und Schlichtungsverfahren.
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
Rahmenpromotionsordnung der Fakultäten
(Nr. 7)
Promotionsordnungen der Fakultäten
(Nr. 7)
Prüfungsordnungen der Fakultäten
(Nr. 7)
Habilitationsordnungen der Fakultäten
(Nr. 7)
Ziel dieser Leitlinien ist es, langfristig Standards für eine Betreuungskultur zu etablieren, die Promovierende wie Betreuende gleichermaßen und gleichberechtigt berücksichtigt. Der Kompass richtet sich an Promovierende und Betreuende.
Umfassende Informationen zu Regelwerken im Zusammenhang mit Promotion und Betreuung.
Zentrales Ombudsverfahren für Promovierende und Betreuende, in dem Konflikte gelöst werden können, die sich aus dem Betreuungsverhältnis oder der Arbeit an der Dissertation ergeben. Das Verfahren ist streng vertraulich und zweistufig (Geschäftsstelle, Ombudspersonen) aufgebaut, um die Hemmschwelle möglichst niedrig zu halten und Probleme frühzeitig und offen ansprechen zu können.
Die Angebote unterstützen Promovierende und promovierte Wissenschaftler/innen bei der Vorbereitung auf spätere Aufgaben in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
Die Universität legt großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die angemessene Information über den Verfahrensstand und eine umfassende Betreuung der eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber wie der Neuberufenen. Dieser Leitfaden strukturiert die Abläufe von Berufungsverfahren für W3-, W2- und W1-Professuren (Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren). Er dient der Qualitätssicherung und stellt eine Selbstbindung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg dar.
Mit der Tenure-Track-Satzung bekennt sich die Universität Freiburg zur Ausgestaltung eines verlässlichen Tenure Track und zur Gewährleistung fairer akademischer Karrierewege, wozu unter anderem die hierdurch geregelten qualitätsgesicherten Evaluationsverfahren dienen.
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
Die Karriere- und Personalentwicklung der Universität Freiburg orientiert sich an einem Lebens- und Arbeitsphasenmodell. Wir unterstützen unsere Wissenschaftler/innen in ihren wissenschaftlichen Qualifizierungsübergängen sowie in den Arbeits- und Weiterentwicklungsphasen. Gleichzeitig nehmen wir Rücksicht auf sich verändernde Lebensereignisse und wie diese den Arbeitsalltag prägen.
Der Anspruch der Personalentwicklung an der Universität Freiburg ist, mit vielseitigen Maßnahmen die Kompetenzen der Mitarbeiter/innen zu fördern und sie in Veränderungsprozessen adäquat zu begleiten, ihnen bedarfsgerechte und auf berufliche/alternative Entwicklungsoptionen angepasste Einzelmaßnahmen anzubieten sowie ein breites Spektrum an Serviceangeboten zur Verfügung zu stellen, wenn sich berufliche oder private Anforderungen am Arbeitsplatz verändern. Darüber hinaus schafft die Personalentwicklung Transparenz hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten innerhalb der Universität Freiburg.
Mit der Richtlinie sollen die Beschäftigungsverhältnisse an der Universität Freiburg für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen attraktiver und verlässlicher gestaltet und ein Beitrag zu ihrer Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit wie auch der Universität insgesamt geleistet werden.
Den Führungskräften aus Rektorat und Verwaltung (Dezernent/inn/en, Stabstellenleiter/innen, Abteilungsleiter/innen) kommt bei der Umsetzung zentraler Grundsätze und Werte der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung in der Verwaltung (kooperatives Verhalten, offener Dialog, Wertschätzung, Offenheit und Respekt, regelmäßige, konstruktive Rückmeldungen sowie kompetenzorientierte Aufgabenzuweisung und Förderung) eine Schlüsselrolle zu, die mit der Leitlinie unterstützt wird.
(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)
Wissenschaftler/innen, aber auch alle anderen Mitglieder der Universität werden im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beraten, um Verständnis für das Einhalten bestehender Regelsysteme zu schaffen und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Die Ombudsperson für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft berät Personen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Außerdem greift sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf.
Die Ombudsperson prüft jeden Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und informiert gegebenenfalls die zuständigen Gremien. Sie ist grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.