Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Praktische Studienzeit

Die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung setzt eine dreimonatige praktische Studienzeit voraus, welche während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten ist (§ 5 JAPrO).  Die drei Monate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden, allerdings dürfen die einzelnen Abschnitte der praktischen Studienzeit jeweils nicht kürzer als vier Wochen sein.

Eine formularmäßig auszufüllende Praktikumsbescheinigung gibt es nicht. Sie sollten sich von Ihrem Ausbilder das Ihre Praktikumsstelle, das Anfangs- und Enddatum Ihres Praktikums und gegebenenfalls eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit bestätigen lassen. Inhaltlich kommt es darauf an, dass Ihre Praktikumsstelle “geeignet ist, […] eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.” Dazu zählen Praktika bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, in der Justiz, in der Verwaltung, in Landesparlamenten oder im Bundestag. Ferner können auch Stellen im Ausland als Ausbildungsstation fungieren. Ob die Tätigkeit im Rahmen des Praktikums vergütet wird, spielt keine Rolle.

Weitere Informationen zur praktischen Studienzeit, über das Gruppenpraktikum in der Justiz und über Ausbildungsstellen in der Verwaltung finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.

Dort können Sie außerdem eine Pflichtpraktikumsbestätigung herunterladen. Sollten Sie eine individualisierte Pflichtpraktikumsbestätigung benötigen, können Sie diese bei der Studienfachberatung beantragen. Bitte geben Sie dabei Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, das Anfangs- und Enddatum des jeweiligen Praktikums sowie Name und Anschrift Ihres Ausbilders/Ihrer Ausbildungsstation an.

Ausgewählte Praktikumsstellen

Häufig gestellte Fragen