Zahnärztliche Prüfungen
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Zahnmedizin an einer Universität in einem Umfang von 5.000 Stunden und mit einer Dauer von 5 Jahren,
- eine Ausbildung in erster Hilfe;
- einen Pflegedienst von einem Monat;
- eine Famulatur von vier Wochen und
- die Zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.
Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus
- dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung,
- dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und
- dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt fünf Jahre und sechs Monate.