Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Zahnärztliche Prüfungen

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus

  1. dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung,
  2. dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und
  3. dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt fünf Jahre und sechs Monate.

Informationen

finden Sie auf der

oder:

Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde


Studiendekanat Zahnmedizin
Hugstetterstrasse 55
79106 Freiburg