Studieninhalt
Im konsekutiven M. Sc. Studiengang werden neben klinisch-theoretischen Inhalten der Fächer Pathologie und Pharmakologie auch klinische Inhalte aus der Inneren Medizin und der Neurologie vermittelt. Dazu kommen Molekulare Medizin und Funktionelle Biochemie, Biomedizin, ein klinisches Wahlpflichtfach sowie das experimentelle Wahlpflichtpraktikum. Schließlich bildet die Erstellung der Masterarbeit den Abschluss des 4-semestrigen Masterstudiengangs.
Das Profil des Masterstudiengangs Molekulare Medizin ist „stärker forschungsorientiert“ als der vorangehende dreijährige B.Sc. Molekulare Medizin und konsekutiv konzipiert. Im Rahmen der angebotenen Wahlpflichtpraktika besteht die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktsetzung. Gleichzeitig wird ein tiefer Einblick in die führende biomedizinische Forschung an der Universität Freiburg vermittelt. Für den Fachbereich Molekulare Medizin wurde eine spezifische Promotionsordnung erstellt, sodass Absolvent*innen über die Fakultät für Biologie zum Dr. rer. nat. promovieren können.
Eine Bewerbung auf diesen Studiengang ist letztmalig zum Sommersemester 2026 möglich. Der Studiengang wird ab dem Wintersemester 2026 durch den einjährigen, englischsprachigen M.Sc. Molecular Medicine ersetzt.
Berufsperspektiven
Der Bachelor / Master of Science Molekulare Medizin befähigt die Absolvent*innen zu praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten in den Bereichen Diagnostik, biomedizinische Forschung, Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle. Zu den Arbeitsbereichen von Molekularmediziner*innen gehören zum Beispiel:
Untersuchungslabore:
Molekulare Diagnostik bei medizinischen, biotechnischen, umweltbezogenen und forensischen Fragestellungen
Kliniken:
Molekulare Diagnostik in verschiedenen klinischen Disziplinen (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Humangenetik, etc.)
Behörden:
Überwachung gesetzlicher Vorschriften z. B. in Untersuchungsämtern
Industrie:
Biomedizinische Grundlagenforschung und Entwicklung, Qualitätskontrolle, Produktion, Marketing, etc.
Forschungsinstitute:
Biomedizinische Grundlagenforschung an Universitäten, Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, Großforschungseinrichtungen, etc.
Publikations- und Verlagswesen:
Editor, Wissenschaftsjournalismus
Monitoring klinischer Studien bei privaten und öffentlichen Anbietern
Verwaltung:
Projektkoordination oder Wissenschaftsmanagement
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Molekulare Medizin
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Prüfungsordnung M.Sc.: Molekulare Medizin
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2012 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis spätestens 30. September 2012; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2015)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
