Studieninhalt
Inhalt
Im Bachelorstudium Pflegewissenschaft erlernen Sie den pflegerischen Beruf mit einer vertieften und erweiterten Kompetenz in der direkten Patientenbetreuung (Studierenden mit bereits abgeschlossener Pflegeausbildung werden entsprechende Leistungen anerkannt) sowie Basiskompetenzen in der Pflegewissenschaft.
Pflege
Wir vermitteln Ihnen die Kompetenzen, die Sie benötigen um Patient*innen in der Behandlung und im Umgang mit Auswirkungen von Krankheiten und deren Therapien zu unterstützen und grundsätzlich Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Ihr Ziel wird es sein zu lernen, wie Sie für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen bestmögliche Ergebnisse in Behandlung und Betreuung erreichen und eine bestmögliche Lebensqualität in allen Lebensphasen bewirken können.
Pflegewissenschaftliche Grundkompetenzen
Sie entwickeln ein wissenschaftliches Grundverständnis, eignen sich theoretisches pflegewissenschaftliches Grundlagenwissen an und üben entsprechende Fertigkeiten ein, um Fragestellungen wissenschaftlich bearbeiten zu können.
Berufsperspektiven
Berufsperspektiven
Nach Ihrem Abschluss arbeiten Sie evidenzbasiert im Team mit und für Patient*innen. Sie sind die pflegefachliche Ansprechperson im interprofessionellen Team (aus beispielsweise Pflegenden, Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen und Sozialarbeiter*innen) und wirken in der Praxisentwicklung sowie in der Forschung mit. Mit dem im Bachelorstudium erworbenen Handwerkszeug können Sie eigenverantwortlich den Bedarf und die Versorgung der Patient*innen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und Ihr weiteres Pflegehandeln mit wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Pflegeforschung begründen.
Masterstudium
An der Universität Freiburg können Sie das konsekutive Masterstudium Pflegewissenschaft anschließen, das mit seinen Inhalten nahtlos an das Bachelorstudium anschließt.
Ihnen stehen außerdem deutschlandweit andere Masterstudiengänge in den Bereichen Pflege und Gesundheit offen.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Pflegewissenschaft
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2026; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2030)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Pflegewissenschaft
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2017)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
