Studieninhalt
Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ist ein forschungsorientiertes, konsekutives Studium, das Studierenden vertiefte Kenntnisse in den Teildisziplinen Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft und kulturwissenschaftlich-ethnomusikologischer Musikforschung vermittelt. Im Mittelpunkt steht die kritische Analyse, Interpretation und Reflexion musikalischer Quellen, Praktiken, Diskurse und deren kultureller, medialer und sozialer Kontexte.
Das Studium ermöglicht eine individuelle Schwerpunktsetzung. Studierende wählen gezielt zwischen drei Profilrichtungen: historische Musikforschung, systematische Musikforschung oder kulturwissenschaftlich-ethnologische Musikforschung. In frei wählbaren Vorlesungen und Seminaren vertiefen sie ihr Wissen, entwickeln eigenständige Forschungsfragen und erwerben Kompetenzen, wissenschaftliche Projekte methodisch fundiert durchzuführen und zu präsentieren.
Übergreifende Module vermitteln Zugänge zu Medialität, Kulturalität, Performanz und Wahrnehmung von Musik, die die verschiedenen Teildisziplinen verbinden. Praktische Erfahrungen können in Forschungsprojekten, Musikpraxis, Konzerten, Feldstudien oder Praktika gesammelt werden, wodurch die Studierenden Einblicke in Berufsfelder der Musikwissenschaft erhalten und ihr akademisches Wissen praxisnah anwenden können.
Das Musikwissenschaftliche Seminar wurde 2019 grundlegend neu strukturiert. Mit der Gründung des Forschungs- und Lehrzentrums Musik (FZM) durch die Universität und die Hochschule für Musik Freiburg wurden neue strukturelle, personelle und inhaltliche Möglichkeiten für Forschung und Lehre geschaffen. Das in Kooperation entwickelte Stellentableau deckt die Bereiche Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft sowie ethnologische und kulturwissenschaftliche Musikforschung umfassend ab und prägt das Studienangebot nachhaltig. Eine weitere Besonderheit ist die Kooperation mit dem Museum für historische Tasteninstrumente in Bad Krozingen, das unter anderem Leihgaben des Musikwissenschaftlichen Seminars ausstellt.
Absolvent*innen des Masterstudiengangs Musikwissenschaft:
- verfügen über vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teildisziplinen der Musikwissenschaft sowie in übergreifenden Forschungsansätzen,
- können Forschungsfragen eigenständig formulieren, methodisch fundiert bearbeiten und die Ergebnisse wissenschaftlich präsentieren,
- sind in der Lage, komplexe Zusammenhänge zwischen musikalischer Struktur, Aufführung, Wahrnehmung und kulturellen Kontexten kritisch zu reflektieren,
- können musikwissenschaftliches Wissen in praktische Projekte und Berufsfelder übertragen,
- sind befähigt, aktiv an nationalen und internationalen musikwissenschaftlichen Diskursen teilzunehmen und eigenständige Forschungsvorhaben zu entwickeln.
Berufsperspektiven
Mit der erfolgreichen Absolvierung des Masterabschlusses qualifizieren Sie sich neben einer Laufbahn an der Universität vor allem für musikwissenschaftlich ausgerichtete Arbeitsfelder:
- Kulturinstitutionen: Museumsarbeit, Theater / Musiktheater, Bibliotheks- und Archivarbeit, Kulturmanagement, Marketing
- Verlags- und Pressewesen: Musik- und Kulturrecherche, Kritiker*in, Öffentlichkeitsarbeit, Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk
- Freiberufliche Tätigkeit: Musiklehrer*in, Musikpädagogik, Orchester- / Chorleitung, Musikdramaturgie
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.A. Musikwissenschaft
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Prüfungsordnung M.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.A.: Musikwissenschaft
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Prüfungsordnung M.A.: Musikwissenschaft
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
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Prüfungsordnung M.A.: Musikwissenschaft
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2016)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
