Studieninhalt
Gegenstand der Geowissenschaften ist der Planet Erde und die ihn formenden Prozesse. Dabei geht es um die Struktur und Dynamik des Planeten, um das Werden und Vergehen des Materials aus dem die Erde aufgebaut ist und um die Entwicklungsgeschichte der Erde. Das Studium behandelt die allgemein bekannten Geo-Phänomene (z. B.: Vulkane, Erdbeben, heiße Quellen, Höhlen, Fossilien, Erdöl, Minerale, Erdwärme, Kristalle, Grundwasser uvm.). Es ist gekennzeichnet durch eine ausgewogene Kombination aus theoretischen Grundlagen, Laborkursen, Praktika und Geländearbeit. Für ein fundiertes Verständnis der Geologie und Geomaterialien ist Basiswissen in den Grundlagenfächern Mathematik, Physik und Chemie erforderlich.
Satzungen
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Rahmenordnung
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage A und Anlage B Abkürzungen
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Geologie
(Studien- und Prüfungsordnung Lehramt außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024)
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Geologie
(Aufgehobene Fassung vom 24. März 2011 - gegebenenfalls Fortgeltung einzelner Regelungen zu Gunsten bereits vor dem 1. April 2013 eingeschriebener Studierender)
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage C
-
Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
