Studieninhalt
„Liberal Arts and Sciences“ (LAS) ist ein spezieller Ansatz für das Bachelorstudium und eine Alternative zum fachspezifischen Studium. Durch die Kombination von akademischer Breite und Tiefe mit Flexibilität in der Kurswahl fördert LAS intellektuelle Entdeckungen und persönliche Entwicklung in einer internationalen learning community.
LAS ermöglicht Studierenden eine interdisziplinäre Ausbildung mit individuellen Schwerpunkten:
- Der Core (60 ECTS) umfasst grundlegende wie auch fortgeschrittene akademische Kompetenzen, Reflexionen über Wissen und Wissenschaft sowie Kurse zu Verantwortung und Führung.
- In den Electives (60 ECTS) können Studierende verschiedene Optionen,z.B. Kurse oder Praktika, wählen sowie eigene Studienprojekte durchführen.
- Im Major (120 ECTS) spezialisieren sich Studierende in einem von vier akademischen Fachgebieten: (1) Environmental and Sustainablity Sciences, (2) Life Sciences, (3) Governance, (4) Culture and History.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann werfen Sie einen Blick auf unsere Kursimpressionen, lesen Sie in unsere LAS Stories von aktuellen Studierenden und Alumni und besuchen Sie unsere Online- und Live- Open Days.
*Bitte beachten: Die hier bereitgestellten Informationen zur ECTS-Verteilung beziehen sich auf die neue Prüfungsordnung, die im Oktober 2026 in Kraft tritt.
Berufsperspektiven
LAS gibt die Freiheit, Ausbildung und Karriere selbst zu gestalten. Kein LAS Studienweg gleicht dem anderen! LAS bereitet zwar nicht auf eine bestimmte Karriere vor, bietet jedoch eine strukturierte Möglichkeit, Interessen und Kompetenzen für ein breites Spektrum an Berufsfeldern zu entwickeln und zu fokussieren.
Etwa 80 % unserer Absolventen schließen ihre akademische Ausbildung in interdisziplinären oder spezialisierten Masterstudiengängen in einer Vielzahl von Fachbereichen ab.
LAS-Absolventen sind auf Karrieren in internationalen Kontexten vorbereitet, die eine schnelle und effiziente Anpassung an vielfältige und komplexe Herausforderungen erfordern. Think Tanks, Wissenschaft, internationale Organisationen, Politik und Verwaltung, Medien sowie internationale Unternehmen sind potenzielle zukünftige Arbeitgeber.
Weitere Informationen zu weiterführenden Studiengängen und Karriereperspektiven finden Sie auf der LAS-Website.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung Bachelorstudiengang Liberal Arts and Sciences
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Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
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Auswahlsatzung für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
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Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Liberal Arts and Sciences
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Studien- und Prüfungsordnung Bachelor of Liberal Arts and Sciences
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2020; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Studien- und Prüfungsordnung Bachelor of Liberal Arts and Sciences
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2022. Studierende, die ihr Studium zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 aufgenommen haben, können ihr Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2015 fortsetzen, wenn sie dies bis spätestens 31. Dezember 2015 gegenüber dem Prüfungsamt erklären.)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Preselection: Verfahrensnote = Abiturdurchschnittsnote in Kombination mit Essaynote
Selection: Verfahrensnote = Abiturdurchschnittsnote in Kombination mit Interviewergebnis
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2025/2026: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.3; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.0; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: selection: 0.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: preselection: 2.4 | selection: 0.9; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: preselection: 2.3 | selection: 1.0; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: preselection: 1.6 | selection: 0.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
