Studieninhalt
Das Steuerberaterexamen ist sehr anspruchsvoll, Internationales Steuerrecht kommt darin aber kaum vor. Die Universität Freiburg knüpft genau hier an und bietet Steuerexperten die Möglichkeit, ihre internationale Kompetenz mit dem MBA-Studiengang „International Taxation“ auszubauen.
Eine große Rolle spielt hierbei die Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Herausragende Dozenten aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Wirtschaft und Finanzverwaltung stehen für diese Verzahnung. Das innovative Blended Learning Konzept ermöglicht das effiziente und gleichzeitig zeit- und ortsunabhängige Erlernen der relevanten Inhalte. Damit ist der Studiengang für den Bereich des Internationalen Steuerrechts einzigartig.
Eine große Rolle spielt hierbei die Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Herausragende Dozenten aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Wirtschaft und Finanzverwaltung stehen für diese Verzahnung. Das innovative Blended Learning Konzept ermöglicht das effiziente und gleichzeitig zeit- und ortsunabhängige Erlernen der relevanten Inhalte. Damit ist der Studiengang für den Bereich des Internationalen Steuerrechts einzigartig.
Satzungen
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Studien- und Prüfungsordnung MBA International Taxation
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Studien- und Prüfungsordnung MBA International Taxation
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2022; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2026)
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Gebührensatzung MBA International Taxation
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Gebührensatzung MBA International Taxation
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2019)
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
