Studieninhalt
Das zweijährige Programm richtet sich an Studierende, die sich für eine intensive Beschäftigung mit den Fragestellungen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften in Bezug auf die romanischen Sprachgebiete interessieren. Geographisch betrachtet erstreckt sich das Studiengebiet damit sowohl auf die romanischsprachigen Staaten und Regionen Europas (Frankreich, Spanien mit Katalonien und Galicien, Portugal, Italien, Rumänien, u.a.), als auch auf die der so genannten Neuen Romania in Nord- und Südamerika, Afrika und Asien.
Zentral sind die Fragen: Wer oder was ist Urheber von Kultur und wofür ist Kultur selber verantwortlich? Kultur scheint ebenso Objekt wie Subjekt zu sein. Sie wird "kreiert" aber ist selbst Ursache für individuelle wie kollektive Entwicklung. All dies soll in diesem Studiengang anhand der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sprach- und literaturwissenschaftlichen Fragestellungen mit Bezug auf die Romania untersucht werden.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.A. Romanische Sprachen und Literaturen
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Prüfungsordnung M.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.A.: Romanische Sprachen und Literaturen
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
