Studieninhalt
Der Staatsexamensstudiengang Pharmazie beschäftigen sich mit der Erforschung, Entwicklung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln – von den chemischen Grundlagen bis zur Anwendung am Menschen. Das Studium ist bundesweit durch die Approbationsordnung geregelt. Neben Vorlesungen und Seminaren spielt die Laborpraxis eine zentrale Rolle – von der chemischen Analytik bis zur patientenorientierten Arzneimittelanwendung.
Das vierjährige Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium, welches jeweils zwei Jahre umfasst. Dabei führt der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, und das erfolgreich beendete Hauptstudium zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Im Grundstudium werden zunächst die relevante naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen in den Fächern Chemie, Biologie, Mathematik und Physik sowie Anatomie, Physiologie, Arzneiformenlehre und Pharmazeutische Analytik erlernt.
Im anschließenden Hauptstudium beschäftigen sich die Studierenden dann mit den naturwissenschaftlichen Fächern Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie sowie dem medizinischen Fach Pharmakologie. Zusätzlich befassen sie sich im Fach Klinische Pharmazie mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten.
Zusätzlich können Studierende im Wahlpflichtfach aus einem der fünf Kernbereiche Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie oder Klinische Pharmazie wählen.
Ergänzt wird das Studium durch eine achtwöchige Famulatur und das zwölfmonatige praktischen Jahr.
Die Famulatur findet vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit statt, wobei mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden müssen. Die übrige Zeit kann beispielsweise auch in einer Krankenhausapotheke oder pharmazeutischen Industrie verbracht werden.
Die zwölfmonatige praktische Ausbildung wird nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung abgeleistet. Hierbei müssen mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Weitere sechs Monate können beispielsweise auch in einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer wissenschaftlichen Institution abgeleistet werden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Pharmazeutischen Prüfung können Absolvent*innen die Approbation als Apotheker*in beantragen.
Berufsperspektiven
Mit dem Abschluss des Staatsexamensstudiums und der Approbation als Apotheker*in eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven. Absolvent*innen sind qualifiziert für verantwortungsvolle Tätigkeiten in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und der pharmazeutischen Industrie.
Ein guter Überblick über die Tätigkeitsfelder von Apotheker*innen in verschiedenen Bereichen findet sich auf den Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und im Flyer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA):
- Traumberuf Apotheker*in – was machen Apotheker*innen?
- Ein Studium, viele Möglichkeiten – Portfolio Apotheker*in
- Flyer: Rezept für meine Zukunft
- Flyer: Apotheker! Und du? (ABDA)
Darüber hinaus bieten sich Karrieremöglichkeiten in Forschung und Lehre, bei Gesundheitsbehörden, in der Arzneimittelzulassung oder im Qualitätsmanagement. Durch ihre breite naturwissenschaftliche und medizinische Ausbildung sind Pharmazeut*innen gefragte Expert*innen in allen Bereichen, in denen Arzneimittel entwickelt, geprüft, hergestellt oder angewendet werden.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung Pharmazie Staatsexamen
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Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
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Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
(Gültig erst ab 1. Oktober 2026!)
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Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
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Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
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Prüfungsordnung Pharmazie Diplom
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) – Auswahlgrenzen in früheren Vergabeverfahren.
Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht.
Wintersemester 2024/2025
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 43,3Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 28,5
Wintersemester 2023/2024
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 30,7
Wintersemester 2022/2023
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 29,2
Wintersemester 2021/2022
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 34,5Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 32,7
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
