Studieninhalt
Das Staatsexamensstudium Pharmazie wird bundesweit einheitlich durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt und umfasst ein mindestens vierjähriges Universitätsstudium, eine achtwöchige Famulatur (Praktikum für Pharmaziestudierende), eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung.
Das vierjährige Staatsexamensstudium der Pharmazie besteht aus einem Grund‐ und Hauptstudium.
Die Lehrinhalte werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt. Im Grundstudium, das in den ersten beiden Studienjahren stattfindet, erwerben Sie Kenntnisse aus den folgenden vier Stoffgebieten:
- Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arznei‐, Hilfs‐ und Schadstoffe
- Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
Sie eignen sich dadurch relevante naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen in den
Fächern Chemie, Biologie und Physik sowie Anatomie und Physiologie an, wobei ein besonderer Fokus auf den Bereich der Chemie gelegt wird. Im Grundstudium erwerben Sie die Scheine, die für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind.
Das anschließende zweijährige Hauptstudium beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen aus den folgenden sechs Stoffgebieten:
- Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoff‐Analytik
- Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
Im Hauptstudium beschäftigen Sie sich mit den naturwissenschaftlichen Fächern Pharmazeutische
Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie sowie dem medizinischen Fach Pharmakologie. Zusätzlich befassen Sie sich im Fach Klinische Pharmazie mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten. Im Hauptstudium können Sie im Wahlpflichtfach aus einem der fünf Kernbereiche Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie oder Klinische Pharmazie wählen. Das erfolgreich beendete Hauptstudium führt zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Die achtwöchige Famulatur, das Praktikum für Pharmaziestudierende, findet vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Dabei verbringen Sie mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist. Die übrige Zeit können Sie wahlweise auch in einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbringen.
In der zwölfmonatigen praktischen Ausbildung, die Sie nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ableisten, verbringen Sie sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und weitere sechs Monate wahlweise in einer weiteren Apotheke wie ebengenannter, einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut bzw. einer anderen geeigneten staatlichen oder wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle.
Die Pharmazeutische Prüfung wird in drei Prüfungsabschnitten abgelegt – zwei Abschnitte während der Universitätsausbildung, ein Abschnitt nach der praktischen Ausbildung. Der Erste Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Der Zweite Abschnitt findet als mündliche
Prüfung an der Universität, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, statt. Inhalte der
Pharmazeutischen Prüfung werden bundeseinheitlich durch die AappO geregelt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker*in beantragt werden.
Berufsperspektiven
Das Staatsexamensstudium Pharmazie wird bundesweit einheitlich durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt und umfasst ein mindestens vierjähriges Universitätsstudium, eine achtwöchige Famulatur (Praktikum für Pharmaziestudierende), eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung.
Das vierjährige Staatsexamensstudium der Pharmazie besteht aus einem Grund‐ und Hauptstudium.
Die Lehrinhalte werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt. Im Grundstudium, das in den ersten beiden Studienjahren stattfindet, erwerben Sie Kenntnisse aus den folgenden vier Stoffgebieten:
- Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arznei‐, Hilfs‐ und Schadstoffe
- Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
Sie eignen sich dadurch relevante naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen in den
Fächern Chemie, Biologie und Physik sowie Anatomie und Physiologie an, wobei ein besonderer Fokus auf den Bereich der Chemie gelegt wird. Im Grundstudium erwerben Sie die Scheine, die für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind.
Das anschließende zweijährige Hauptstudium beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen aus den folgenden sechs Stoffgebieten:
- Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoff‐Analytik
- Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
Im Hauptstudium beschäftigen Sie sich mit den naturwissenschaftlichen Fächern Pharmazeutische
Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie sowie dem medizinischen Fach Pharmakologie. Zusätzlich befassen Sie sich im Fach Klinische Pharmazie mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten. Im Hauptstudium können Sie im Wahlpflichtfach aus einem der fünf Kernbereiche Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie oder Klinische Pharmazie wählen. Das erfolgreich beendete Hauptstudium führt zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Die achtwöchige Famulatur, das Praktikum für Pharmaziestudierende, findet vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Dabei verbringen Sie mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist. Die übrige Zeit können Sie wahlweise auch in einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbringen.
In der zwölfmonatigen praktischen Ausbildung, die Sie nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ableisten, verbringen Sie sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und weitere sechs Monate wahlweise in einer weiteren Apotheke wie ebengenannter, einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut bzw. einer anderen geeigneten staatlichen oder wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle.
Die Pharmazeutische Prüfung wird in drei Prüfungsabschnitten abgelegt – zwei Abschnitte während der Universitätsausbildung, ein Abschnitt nach der praktischen Ausbildung. Der Erste Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Der Zweite Abschnitt findet als mündliche
Prüfung an der Universität, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, statt. Inhalte der
Pharmazeutischen Prüfung werden bundeseinheitlich durch die AappO geregelt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker:in beantragt werden
Satzung und Prüfungsordnung
-
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Auswahlsatzung Pharmazie Staatsexamen
-
Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
-
Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
-
Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
-
Prüfungsordnung Pharmazie Diplom
-
Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) – Auswahlgrenzen in früheren Vergabeverfahren.
Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht.
Wintersemester 2024/2025
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 43,3Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 28,5
Wintersemester 2023/2024
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 30,7
Wintersemester 2022/2023
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 29,2
Wintersemester 2021/2022
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 34,5Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 32,7
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
