Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Für Studienbewerberinnen mit deutschem Abitur, Bildungsinländerinnen und EU/EWR-Bewerber*innen
Für die meisten Fächer bewerben Sie sich direkt bei der Universität Freiburg über das Online-Portal. Dort werden Sie – je nach Abschluss und Ihrer persönlichen Ausgangssituation (Bewerbung als Erstsemester, höheres Fachsemester, deutsches Abitur, nicht-deutsches Abitur etc.) direkt zu dem für Sie richtigen Verfahren geleitet.
Ausnahmen bestehen für die Fächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Hier bewerben Sie sich über www.hochschulstart.de
Über dosv.hochschulstart.de registrieren Sie sich vor der Onlinebewerbung an der Universität Freiburg für die Fächer, welche in das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) einbezogen sind.
Die „Altabiturientenfrist“ gilt nur für die Bewerbung über hochschulstart.de und betrifft ausschließlich die Fächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Die aktuellen Fristen finden Sie unten.
Nein. Beim Bewerbungsschluss für Fächer mit Zulassungsbeschränkungen oder besonderen Zulassungsvoraussetzungen handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Dies bedeutet, dass nach dem Bewerbungsschluss eingehende Unterlagen leider nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Nur bei fristgerechter Bewerbung für die Zulassung in ein höheres Semester können Scheine und Prüfungsleistungen, welche noch während des Semesters erworben bzw. abgelegt werden, nachgereicht werden (für das Wintersemester bis spätestens 20.09. und für das Sommersemester bis spätestens 20.03.).
Ja, denn dann können Sie in einem darauffolgenden Bewerbungsverfahren über die Vorwegauswahl (nach §30 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ) bevorzugt zugelassen werden. Sofern Sie zu Beginn oder während des freiwilligen Dienstes bereits für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Freiburg zugelassen wurden, können Sie auf diesen Platz in einem späteren Auswahlverfahren (spätestens im zweiten Verfahren nach der Zulassung) erneut Anspruch erheben. Dafür müssen Sie sich im späteren Verfahren erneut bewerben, die Vorwegauswahl beantragen und dazu Ihre Dienstzeitbescheinigung und Ihren Zulassungsbescheid aus dem vorherigen Verfahren hochladen.
Die Bewerbung für einen Masterstudiengang erfolgt über das Online Bewerbungsportal. In Master of Science oder Master of Arts-Studiengängen werden die Bewerbungsunterlagen zunächst vom jeweiligen Fachbereich überprüft und anschließend vom Service Center Studium, welches dann auch im besten Fall die Zulassung erteilt. Für die Bewerbung und Zulassung im Lehramt Master of Education oder Master of Education Erweiterungsfach ist ausschließlich das Service Center Studium zuständig. Nähere Informationen zu den jeweiligen Masterstudiengängen finden Sie in der Studiengangsliste.
Bei Fragen zum Lehramt steht Ihnen auch die Lehramtsberatung zur Verfügung.
Die Bewerbung erfolgt über den Studierendenaccount bei HISinOne. Die Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten für einen Masterstudiengang werden von den einzelnen Fachbereichen geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen deshalb an die jeweiligen Fachstudienberatungen.
Nähere Informationen zu den angebotenen Masterstudiengängen finden Sie im Studiengangfinder.
Sie können sich, auch wenn die Bewerbungsphase noch nicht abgeschlossen ist, während der Rückmeldefrist noch einmal für den grundständigen Studiengang rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung, Lastschriftmandat oder persönlich mit der Giro Card. Im Falle, dass die Abschlussprüfung des grundständigen Studiengangs bereits in HISinOne eingetragen ist, wird keine Rückmeldung erfolgen. Die Gebühren werden dann auf Ihrem Account gespeichert.
Nach Ende der offiziellen Rückmeldefrist werden alle Studierenden, die nicht rückgemeldet sind, von Amts wegen exmatrikuliert. Falls dies während der Bewerbungsphase zum Master geschieht, wird die Exmatrikulation nach der Zulassung wieder storniert.
Sobald Sie den Zulassungsbescheid für den Master erhalten haben, können Sie sich mit einem Antrag auf Studienfach-/Studiengangänderung in den Masterstudiengang umschreiben lassen – bitte reichen Sie diesen beim Studierendenbüro ein.
Die Frist auf dem Zulassungsbescheid ist maßgebend. Sie müssen und sollten sich für den Wechsel von einem grundständigen Studiengang in den Master nicht exmatrikulieren. Solange Sie die Zulassung für den Master noch nicht haben und somit noch keinen Studienfach-/Studiengangwechsel beantragen können, wird ggf. die Rückmeldung für das folgende Semester aber noch nicht umgesetzt. Erst bei der Umschreibung werden Sie dann auch für das nächste Semester rückgemeldet, und Ihr Studienfach/-gang ändert sich. Ihre Matrikelnummer und auch Ihr Studierendenaccount bleiben gleich.
Mehr Informationen dazu, wie Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben (polyvalenter-Zwei-Hauptfächer-Bachelor und Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach), finden Sie hier:
Detaillierte Informationen zu Bedeutung und Aufbau der verschiedenen Abschlüsse, die Sie an der Universität Freiburg ablegen können, finden Sie auf den folgenden Seiten:
Dies steht in der Regel erst kurz vor dem jeweiligen Bewerbungsbeginn fest. Einen Überblick über alle aktuell zulassungsbeschränkten Fächer finden Sie in den entsprechenden Merkblättern im Dokumentencenter.
Für einen Studiengang ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) müssen Sie Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal der Universität Freiburg einreichen und auch dort einen online Antrag auf Immatrikulation stellen. Ein Zulassungsbescheid wird in diesem Fall nicht erstellt.
EU-Bürger*innen und Bürger*innen aus den Staaten des EWR ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für einen zulassungsfreien Studiengang über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg bewerben und erhalten dort einen Zulassungsbescheid, mit dem sie sich immatrikulieren können.
Sie können für grundständige Studiengänge, die höheren Fachsemester und Masterstudiengänge jeweils höchstens drei Bewerbungen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung abgeben. Bewerbungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei) fallen nicht unter diese Begrenzung.
Bewerber*innen, die nicht EU/EWR-Staatsangehörige sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben.
Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September – 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März – 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerbungsportal für das Losverfahren ist nur während der oben genannten Fristen geöffnet.
Die Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens erfolgt ausschließlich online. Bewerber*innen werden über den Ausgang des Losverfahrens nur dann benachrichtigt, wenn ein Zulassungsangebot erteilt wurde. Ausschluss- oder Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife besitzen Sie die Zulassungsvoraussetzung für eine Fachhochschule, nicht jedoch für ein Studium an einer Universität in Baden-Württemberg.
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt Sie zum Studium bestimmter Studiengänge an einer Hochschule (diese sind in Ihrem Zeugnis genannt).
Beruflich Qualifizierte können auch ohne Abitur unter besonderen Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Informationen hierzu finden Sie hier oder wenden Sie sich bei Fragen an den Bereich Bewerbung und Zulassung, Herrn Dr. Alexander Prediger (alexander.prediger@zv.uni-freiburg.de oder telefonisch unter +49 761 203 67449).
Die Wartesemester können im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer eine Rolle spielen. Sie erhöhen Ihre Chancen auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Fach, wenn Sie Wartesemester nachweisen können. Diese ergeben sich aus dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
Als Wartesemester zählen alle vollen Halbjahre (01.04. bis 30.09. eines Jahres und 01.10. bis 31.3. des folgenden Jahres), die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/des Abiturs bis zur Aufnahme eines Studiums verstrichen sind und in denen Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Diese Semester nach Ihrem Abitur zählen automatisch als Wartezeit. Als Wartezeit werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das Wintersemester werden ab frühestens Mitte August und bis Ende Oktober/November (hier sind insbesondere die Ablehnungsbescheide gemeint) erstellt. Der Zeitraum für die Immatrikulation wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie dann auf dem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie die Immatrikulation z.B. wegen Abwesenheit nicht selbst vornehmen können, können Sie eine Person ihres Vertrauens (z.B. Eltern, Geschwister) mit der Durchführung der Immatrikulation schriftlich bevollmächtigen. Die Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des*der Bevollmächtigten ist den Unterlagen zur Immatrikulation beizufügen.
Das Studium beginnt jeweils im Oktober bzw. im April.
Die Einführungsveranstaltungen beginnen i. d. Regel eine Woche vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn. Informationen über die Veranstaltungen in der Einführungswoche erhalten Sie als Studienanfänger*in direkt vom jeweiligen Fachbereich oder von der jeweiligen Fakultät; bei Rückfragen wenden Sie sich an die Hotline des Service Center Studiums unter 0761-203-4246.
Zum Wintersemester können Sie Ihre Einführungswoche mit Hilfe der App „myUFR“ organisieren. Weitere Infos unter
Weitere Informationen zum Studienstart finden Sie unter
Wenn Sie nach Ablauf Ihres Dienstes Ihr Studium an der Universität Freiburg aufnehmen möchten, müssen Sie sich hierfür innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist erneut bewerben und einen Antrag auf Vorwegauswahl stellen.
Vorwegauswahl bedeutet, Studienbewerber*innen, die einen der folgenden Dienste
- ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren,
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein Europäischer Freiwilligendienst, ein internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein Bundesfreiwilligendienst oder die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,
- ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren
geleistet haben, werden vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes oder der Pflegetätigkeit von der Universität Freiburg oder von hochschulstart.de an der Universität Freiburg in diesem Studiengang zugelassen waren und den Studienplatz aus den vorgenannten Gründen nicht annehmen konnten. Dem Antrag sind eine Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides hochzuladen.
Nein, da eine Immatrikulation nur in eine vollständige Kombination möglich ist.
Wenn Sie sich immatrikulieren möchten, müssen Sie ein zulassungsfreies Hauptfach oder ein zulassungsfreies Nebenfach dazunehmen.