Die Stabsstelle Interne Revision nimmt eine objektive und unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion innerhalb der Universität wahr. Sie prüft und berät alle Bereiche der Universität, insbesondere im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Das Ziel der Stabsstelle Interne Revision ist es, Wissenschaftler*innen, aber auch alle anderen Mitglieder der Universität zu beraten und Verständnis für das Einhalten bestehender Regelsysteme zu schaffen. Sie folgt dem Konzept einer kooperativen Revision. Die Prüfphasen des Vorgehensmodells (Vorrecherche, Prüfungsdurchführung, Bericht und Nachschau) sollen mit den Geprüften möglichst gemeinsam umgesetzt werden.
Die Grundlage für die Tätigkeit der Internen Revision bildet die Dienstanweisung (zu finden im Service A-Z), in welcher Zielsetzung, organisatorische Stellung, Aufgaben und Abwicklung der Revisionsaufgaben geregelt sind.
Beschäftigte können sich unmittelbar an die Stabsstelle Interne Revision wenden. In der Regel sollte der ordentliche Dienstweg beschritten werden.