Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Forschungskooperationen und -strukturen

Wir begleiten die zentralen Forschungsinfrastrukturen und -einrichtungen der Universität in allen Phasen ihrer Entwicklung (z.B. Implementierung, Organisationsänderungen) und tragen zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen bei.

Wir unterstützen die gesamtuniversitäre Kommissionsarbeit im Bereich Forschung.

Wir koordinieren die Realisierung neuer Forschungsvorhaben mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Stiftungen.

Folgende Themen im zentralen Forschungsmanagement bilden unsere Aufgabenschwerpunkte:

Service für die Wissenschaft

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung drittmittelgeförderter Forschungsinfrastrukturprojekte, u. a.:

  • DFG-Anträge nach Art. 91b GG
  • Anträge an das MWK zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen; insbesondere im Rahmen des Struktur- und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)

Wir beraten Sie bei der Umsetzung von Organisationsstrukturen für Forschungsgroßgeräte, u.a.:

  • Einbindung in bestehende Facilities und Netzwerke
  • Aufbau einer Core/Shared Facility
  • Nutzungsordnungen
  • Auflagen zur Gemeinnützigkeit

Wir begleiten Sie bei allen Fragen der Einrichtung und organisatorischen Entwicklung von wissenschaftlichen Zentren.

Wir koordinieren die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei individuellen Forschungsfördervorhaben mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Stiftungen.

(Re-)Investitionsprogramm für Forschungsinfrastrukturen

Die Universität Freiburg ermöglicht im „(Re-)Investitionsprogramm für Forschungsinfrastrukturen“ die Neuanschaffung hochwertiger Infrastrukturen, aber auch die Beantragung von Reparaturen, Wartungen und Ersatzbeschaffungen. Antragsberechtigt sind die Fakultäten (außer Medizinische Fakultät), die wissenschaftlichen Zentren (außer laufende Exzellenzcluster mit DFG-Förderung) sowie die an einer Fakultät angesiedelten Shared Facilities. Die Antragsstellung erfolgt über das jeweilige Dekanat der Fakultäten bzw. die wissenschaftliche Einrichtungsleitung. Einzelanträge von Wissenschaftler*innen an das Rektorat sind nicht zulässig.

Das aktuelle Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Die nächste Ausschreibungsrunde ist für 2026 geplant.