Promovierende aller Fakultäten, die an der Universität Freiburg im Rahmen von DFG-geförderten Graduiertenkollegs promovieren und ihre Promotion nicht innerhalb der maximalen Förderungsdauer abschließen. Eine Förderung setzt voraus, dass die Promovierenden zuvor für 36 bzw. 48 Monate durch ein DFG-Graduiertenkolleg finanziert wurden.
Die Universitätsabschlussförderung ist nur im Rahmen der WissZeitVG-Befristungsregelungen möglich.
Die Universitätsabschlussförderung ist nur für Ausnahmefälle gedacht.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit (40 %, TV-L E 13). Die Förderung unterliegt der Einkommens- und Sozialversicherungspflicht.
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu sechs Monate für Promovierende, die bereits 48 Monate über ein Graduiertenkolleg beschäftigt waren. Promovierende aus Graduiertenkollegs, in denen die Höchstdauer der Promotionsförderung 36 Monate beträgt, können eine Abschlussförderung von bis zu zwölf Monaten erhalten.
Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Liste unten) jederzeit postalisch beim Graduate Centre (GraCe) der Freiburg Research Services einreichen. Die zentrale Vergabekommission trifft sich dreimal im Jahr, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden (in der Regel Februar/März, Juni/Juli und Oktober/November).
Die nächste Sitzung des Auswahlkomitees findet Ende Juni 2025 statt.
Die Bewerbungsfrist für diese Sitzung endet am 19. Mai 2025 um 13:00 Uhr.
Später eingehende Anträge werden in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt. Unmittelbar nach der Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid darüber, ob Ihrem Antrag entsprochen wurde und für welche Dauer die Förderung bewilligt wird. Die (Weiter-)Beschäftigung (Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrags bzw. Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags) kann frühestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids beginnen.
Grundsätzlich dient die Abschlussförderung dazu, dass sich die Promovierenden in Vollzeit der Fertigstellung ihrer Promotion widmen. Daneben ist eine weitere Erwerbstätigkeit von bis zu einem Viertel der monatlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung gemäß TV-L (also bis zu 40 Stunden monatlich) zulässig. Beschäftigungsverhältnisse während der Laufzeit der Universitätsabschlussförderung müssen angezeigt und durch Vertragskopien nachgewiesen werden.
Es können nur vollständige Bewerbungsunterlagen an die zentrale Vergabekommission weitergereicht werden. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu den Universitätsabschlussstipendien, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Freiburg Research Services
Graduate Centre (GraCe)
Frau Aleksandra Pojda de Pérez
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg