Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Universitätsabschlussförderung zum Zweck des Promotionsabschlusses in DFG-Graduiertenkollegs

Promovierende aller Fakultäten, die an der Universität Freiburg im Rahmen von DFG-geförderten Graduiertenkollegs promovieren und ihre Promotion nicht innerhalb der maximalen Förderungsdauer abschließen. Eine Förderung setzt voraus, dass die Promovierenden zuvor für 36 bzw. 48 Monate durch ein DFG-Graduiertenkolleg finanziert wurden.

Die Universitätsabschlussförderung ist nur im Rahmen der WissZeitVG-Befristungsregelungen möglich.

Die Universitätsabschlussförderung ist nur für Ausnahmefälle gedacht.

Bewerbungsfrist: 19.05.2025, 13:00 Uhr

Später eintreffende Anträge werden für die darauffolgende Sitzung berücksichtigt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit (40 %, TV-L E 13). Die Förderung unterliegt der Einkommens- und Sozialversicherungspflicht.

Ansprechpartnerin

Aleksandra Pojda de Pérez