Was ist Diskriminierung?
Was ist Diskriminierung nach dem AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz?
Diskriminierung ist laut dem AGG die Benachteiligung und Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund folgender Merkmale: rassistische Zuschreibungen, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Diskriminierung kann in der Folge zu Würdeverletzungen, Ausschlüssen oder auch Belästigungen führen.
Formen von Diskriminierung
Diskriminierung kann an der Hochschule unmittelbar durch das Handeln einzelner Personen, durch Lehrende, Dozierende oder Kommiliton*innen, Mitarbeitende in der Verwaltung oder Kolleg*innen entstehen. Aber auch mittelbar kann strukturelles Handeln, z. B. in Form von Verwaltungsvorschriften, zu Diskriminierung führen. Entscheidend dafür, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist das Ergebnis der Handlungen Dritter, nicht jedoch deren Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit etc.).
Sachlicher Grund
Wenn sachliche Gründe vorliegen, wird eine Ungleichbehandlung nicht als Diskriminierung mit den entsprechenden Rechtsfolgen bewertet. Ein sachlicher Grund liegt z. B. bei der Bereitstellung von Frauentaxis vor, die eingeführt wurden, um das Sicherheitsgefühl von Frauen bei nächtlichen Fahrten zu erhöhen und sie vor Übergriffen zu schützen. Männer können Frauentaxis nicht nutzen. Der genannte sachliche Grund rechtfertigt hier eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei der Nutzung eines Frauentaxis.
Was ist Machtmissbrauch?
Was ist Machtmissbrauch an Hochschulen?
Machtmissbrauch bedeutet, dass Menschen in Machtpositionen ihre Macht ausnutzen, um eigene Vorteile gegenüber anderen durchzusetzen. Unter Machtmissbrauch werden verschiedene Arten von Pflichtverletzungen in einem Abhängigkeitsverhältnis verstanden, insbesondere:
- zwischenmenschliches Fehlverhalten. Dies meint einschüchterndes, feindseliges, diskriminierendes oder beleidigendes Verhalten. Es kann sich zeigen als: Ausgrenzung, Mobbing, verbale oder physische Aggression, sexuelle Belästigung, Ressourcenentzug, Karrierebeschädigung, unangemessene Aggression oder subtile Drohung, Erpressung von Mehrarbeit, Demütigung oder Erniedrigung.
- wissenschaftliches Fehlverhalten. Dies betrifft die Verletzung akademischer Standards und ethischer Prinzipien in der Forschung selbst, wie z. B.: widerrechtliche Aneignung geistigen Eigentums, Ausbeutung, Beanspruchung von Mitautor*innenschaft, mangelhafte Betreuung, Verweigerung von Unterstützung während der Promotion oder Habilitation.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist der übergeordneter Begriff, der verschiedene Formen sexualisierter Grenzverletzungen und Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung beschreibt, die mit Zwang, Druck oder Gewalt verbunden sein können. Diese Begriffsverwendung umfasst auch verbale, nonverbale sowie physische oder digitale Übergriffe.
Es handelt sich bei diesem Begriff nicht um eine juristische Einordnung, sondern um ein bewusst weit gefasstes Gewaltverständnis, wie es in sozialwissenschaftlichen Debatten oder in der Praxis von Beratungsstellen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt verwendet wird. Er betont bewusst die strukturelle Dimension des Problems und dass Sexualität zur Ausübung von Macht und Kontrolle gegenüber anderen benützt werden kann. Sexualisierte Gewalt umfasst verbale, nonverbale, digitale, emotionale und körperliche Formen wie:
- sexistische oder obszöne Worte,
- aufdringliche Gesten und Blicke
- das unerwünschte Zusenden, Teilen oder Erzwingen von Bildern, Videos oder Handlungen
- unerwünschte Berührungen bis hin zu Vergewaltigung.
Sexualisierte Gewalt kann jede*n betreffen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft oder Kleidung. Wichtig ist immer die Sicht der betroffenen Person, nicht die fehlende Absicht der Täter*innen! Die Schuld tragen immer diejenigen, die eine der aufgeführten Formen von sexualisierter Gewalt ausüben.
Bitte beachten: Nicht jede Form von sexualisierter Gewalt ist gemäß §§ 177 ff. StGB strafbar.












