Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kreises

Akkreditierung

Akkreditierungen sichern Qualitätsstandards.

Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. In einem Akkreditierungsverfahren werden einzelne Studiengänge u.a. auf ihre Rechtskonformität, ihre Studierbarkeit und ihre Anschlussfähigkeit geprüft. Bachelor- und Masterstudiengänge sind in Deutschland akkreditierungspflichtig. Die rechtliche Grundlage bildet die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Als systemakkreditierte Hochschule hat die Universität Freiburg das Recht erhalten, ihre Studiengänge selbst zu prüfen und ihnen das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen.

Die HD-Version des Erklärvideos ist im Videoportal der Universität Freiburg hinterlegt.

Prozessbeschreibung

Roadmap zur Erfassung der Studiengänge durch das QM-System

Interne AkkreditierungAnzahl der StudiengängeZeitraum
LE Psychologie4In Auflagenerfüllung
Frankreich-Zentrum (FRZ)3Verfahren abgeschlossen
Philologische Fakultät162Verfahren abgeschlossen
Philosophische Fakultät62In Auflagenerfüllung
Rechtswissenschaftliche Fakultät4Laufendes Verfahren
Theologische Fakultät10Laufendes Verfahren
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen10Sommer 2025 – 30.09.2026
Liberal Arts and Sciences B.A./B.Sc.1Sommer 2025 – 30.09.2026
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät219Sommer 2026 – 30.09.2027
Fakultät für Mathematik und Physik15Sommer 2028 – 30.09.2029
Fakultät für Biologie5Sommer 2028 – 30.09.2029
Technische Fakultät13Sommer 2029 – 30.09.2030
Zentrum für Business and Law 2Sommer 2029 – 30.09.2030
Medizinische Fakultät12Sommer 2029 – 30.09.2030
Fakultät für Chemie und Pharmazie10Sommer 2029 – 30.09.2030
1 inkl. Kombinationsstudiengang B.A.
2 inkl. Kombinationsstudiengänge poly. B.A./B.Sc. und M.Ed., ohne LE Psychologie

Direktorium

Das Direktorium begleitet als konstantes Gremium alle internen Akkreditierungsverfahren, wirkt an den Akkreditierungsentscheidungen mit und berät hinsichtlich der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems. Es besteht aus sechs Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, einer Person aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, einer Person aus der Gruppe Verwaltung, Service und Technik und einer Person aus der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Mitglieder liegt bei vier Jahren (Studierende zwei Jahre), das Vorschlagsrecht bei den Fakultäten (Studierende werden von der Verfassten Studierendenschaft vorgeschlagen). Die Amtszeit der Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen beginnt und endet versetzt, sodass alle zwei Jahre drei der sechs Mitglieder durch Vertreter*innen anderer Fakultäten abgelöst werden.

Informationen für IAA-Mitglieder

Die Internen Akkreditierungsausschüsse (IAA) werden in der Regel einmal jährlich für alle Clusterakkreditierungsverfahren des Folgejahres durch die Fakultäten vorgeschlagen und durch den Senat bestellt. Jeder interne Akkreditierungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern:

Die Mitglieder sollen aus mindestens vier verschiedenen Fakultäten stammen, ausgeschlossen ist dabei jeweils diejenige Fakultät, deren Studiengänge in dem betreffenden internen Akkreditierungsverfahren begutachtet werden. Welche Fakultät Personen für welches Verfahren vorschlägt und aus welcher Gruppe diese Vorschläge stammen sollen, folgt im Sinne einer Gleichverteilung von Beteiligung und Arbeitslast einem rollierenden System, das wiederum der Reihenfolge der Fakultäten gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg folgt.

Informationen für Fachvertreter*innen und Studierende

Im Rahmen von Akkreditierungen sind von Seiten des Faches insbesondere der*die Studiendekan*in, die Fakultätsassistenz, die Studiengangkoordination bzw. die Studiengangleitung sowie Studierende der begutachteten Studiengänge beteiligt.

Abgeschlossene Akkreditierungsverfahren

Basierend auf § 18 (4) StAkkrVO werden die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystem veröffentlicht. Die Dokumentation der Akkreditierungsverfahren ist über die Datenbank des Akkreditierungsrats veröffentlicht.

Für alle Akkreditierungsverfahren seit 2024 wird dort der sog. Akkreditierungsbericht samt der Beschlussvorschläge von Internem Akkreditierungsausschuss und Direktorium sowie abschließendem Rektoratsbeschluss veröffentlicht.

Ansprechpartnerinnen

Allgemein

Dr. Birgit Ahrens

Zu sehen ist das Portrait einer Frau. Eine Frau mit kurzen roten Haaren und einer Brille blickt lächelnd in die Kamera. Sie trägt eine türkisfarbene Bluse.

Katharina Gerhardt

Auf dem Foto ist das Portrait einer weiblichen Person zu sehen. Eine Frau mit braunen kurzen Haaren und einer Brille blickt lächelnd in die Kamera. Sie trägt ein blaues Oberteil.

Birke Reichert

Carolin Wagner