Akkreditierungen sichern Qualitätsstandards.
Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. In einem Akkreditierungsverfahren werden einzelne Studiengänge u.a. auf ihre Rechtskonformität, ihre Studierbarkeit und ihre Anschlussfähigkeit geprüft. Bachelor- und Masterstudiengänge sind in Deutschland akkreditierungspflichtig. Die rechtliche Grundlage bildet die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Als systemakkreditierte Hochschule hat die Universität Freiburg das Recht erhalten, ihre Studiengänge selbst zu prüfen und ihnen das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen.
Die HD-Version des Erklärvideos ist im Videoportal der Universität Freiburg hinterlegt.
Interne Akkreditierung | Anzahl der Studiengänge | Zeitraum |
LE Psychologie | 4 | In Auflagenerfüllung |
Frankreich-Zentrum (FRZ) | 3 | Verfahren abgeschlossen |
Philologische Fakultät1 | 62 | Verfahren abgeschlossen |
Philosophische Fakultät | 62 | In Auflagenerfüllung |
Rechtswissenschaftliche Fakultät | 4 | Laufendes Verfahren |
Theologische Fakultät | 10 | Laufendes Verfahren |
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen | 10 | Sommer 2025 – 30.09.2026 |
Liberal Arts and Sciences B.A./B.Sc. | 1 | Sommer 2025 – 30.09.2026 |
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät2 | 19 | Sommer 2026 – 30.09.2027 |
Fakultät für Mathematik und Physik | 15 | Sommer 2028 – 30.09.2029 |
Fakultät für Biologie | 5 | Sommer 2028 – 30.09.2029 |
Technische Fakultät | 13 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Zentrum für Business and Law | 2 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Medizinische Fakultät | 12 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Fakultät für Chemie und Pharmazie | 10 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
1 inkl. Kombinationsstudiengang B.A. 2 inkl. Kombinationsstudiengänge poly. B.A./B.Sc. und M.Ed., ohne LE Psychologie |
Das Direktorium begleitet als konstantes Gremium alle internen Akkreditierungsverfahren, wirkt an den Akkreditierungsentscheidungen mit und berät hinsichtlich der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems. Es besteht aus sechs Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, einer Person aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, einer Person aus der Gruppe Verwaltung, Service und Technik und einer Person aus der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Mitglieder liegt bei vier Jahren (Studierende zwei Jahre), das Vorschlagsrecht bei den Fakultäten (Studierende werden von der Verfassten Studierendenschaft vorgeschlagen). Die Amtszeit der Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen beginnt und endet versetzt, sodass alle zwei Jahre drei der sechs Mitglieder durch Vertreter*innen anderer Fakultäten abgelöst werden.
Die Internen Akkreditierungsausschüsse (IAA) werden in der Regel einmal jährlich für alle Clusterakkreditierungsverfahren des Folgejahres durch die Fakultäten vorgeschlagen und durch den Senat bestellt. Jeder interne Akkreditierungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern:
Die Mitglieder sollen aus mindestens vier verschiedenen Fakultäten stammen, ausgeschlossen ist dabei jeweils diejenige Fakultät, deren Studiengänge in dem betreffenden internen Akkreditierungsverfahren begutachtet werden. Welche Fakultät Personen für welches Verfahren vorschlägt und aus welcher Gruppe diese Vorschläge stammen sollen, folgt im Sinne einer Gleichverteilung von Beteiligung und Arbeitslast einem rollierenden System, das wiederum der Reihenfolge der Fakultäten gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg folgt.
Im Rahmen von Akkreditierungen sind von Seiten des Faches insbesondere der*die Studiendekan*in, die Fakultätsassistenz, die Studiengangkoordination bzw. die Studiengangleitung sowie Studierende der begutachteten Studiengänge beteiligt.
Basierend auf § 18 (4) StAkkrVO werden die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystem veröffentlicht. Die Dokumentation der Akkreditierungsverfahren ist über die Datenbank des Akkreditierungsrats veröffentlicht.
Für alle Akkreditierungsverfahren seit 2024 wird dort der sog. Akkreditierungsbericht samt der Beschlussvorschläge von Internem Akkreditierungsausschuss und Direktorium sowie abschließendem Rektoratsbeschluss veröffentlicht.