Akkreditierung
Akkreditierungen sichern Qualitätsstandards.
Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. In einem Akkreditierungsverfahren werden einzelne Studiengänge u.a. auf ihre Rechtskonformität, ihre Studierbarkeit und ihre Anschlussfähigkeit geprüft.
Bachelor- und Masterstudiengänge sind in Deutschland akkreditierungspflichtig. Die rechtliche Grundlage bildet die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg .
Als systemakkreditierte Hochschule hat die Universität Freiburg das Recht erhalten, ihre Studiengänge selbst zu prüfen und ihnen das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen.
Prozessbeschreibung
Roadmap zur Erfassung der Studiengänge durch das QM-System
Interne Akkreditierung | Anzahl der Studiengänge | Zeitraum |
LE Psychologie | 4 | In Auflagenerfüllung |
Frankreich-Zentrum (FRZ) | 3 | Verfahren abgeschlossen |
Philologische Fakultät1 | 62 | Verfahren abgeschlossen |
Philosophische Fakultät | 62 | In Auflagenerfüllung |
Rechtswissenschaftliche Fakultät | 4 | Laufendes Verfahren |
Theologische Fakultät | 10 | Laufendes Verfahren |
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen | 10 | Sommer 2025 – 30.09.2026 |
Liberal Arts and Sciences B.A./B.Sc. | 1 | Sommer 2025 – 30.09.2026 |
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät2 | 19 | Sommer 2026 – 30.09.2027 |
Fakultät für Mathematik und Physik | 15 | Sommer 2028 – 30.09.2029 |
Fakultät für Biologie | 5 | Sommer 2028 – 30.09.2029 |
Technische Fakultät | 13 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Zentrum für Business and Law | 2 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Medizinische Fakultät | 12 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
Fakultät für Chemie und Pharmazie | 10 | Sommer 2029 – 30.09.2030 |
1 inkl. Kombinationsstudiengang B.A. 2 inkl. Kombinationsstudiengänge poly. B.A./B.Sc. und M.Ed., ohne LE Psychologie |
Das Direktorium der IAAs
Das Direktorium der IAAs (Interne Akkreditierungsausschüsse) begleitet als konstantes Gremium alle internen Akkreditierungsverfahren, wirkt an den Akkreditierungsentscheidungen mit und berät hinsichtlich der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems. Es besteht aus sechs Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, einer Person aus der Gruppe des Wissenschaftlichen Dienstes, einer Person aus der Gruppe Verwaltung, Service und Technik und einer Person aus der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Mitglieder liegt bei vier Jahren (Studierende zwei Jahre), das Vorschlagsrecht bei den Fakultäten (Studierende werden von der Verfassten Studierendenschaft vorgeschlagen). Die Amtszeit der Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen beginnt und endet versetzt, sodass alle zwei Jahre drei der sechs Mitglieder durch Vertreter*innen anderer Fakultäten abgelöst werden.
Informationen für IAA-Mitglieder
Die Internen Akkreditierungsausschüsse (IAA) werden in der Regel einmal jährlich für alle Clusterakkreditierungsverfahren des Folgejahres durch die Fakultäten vorgeschlagen und durch den Senat bestellt. Jeder interne Akkreditierungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern:
- zwei Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- eine Person aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
- eine Person aus der Gruppe der Beschäftigten in Verwaltung, Service und Technik
- eine Person aus der Gruppe der Studierenden
Die Mitglieder sollen aus mindestens vier verschiedenen Fakultäten stammen, ausgeschlossen ist dabei jeweils diejenige Fakultät, deren Studiengänge in dem betreffenden internen Akkreditierungsverfahren begutachtet werden. Welche Fakultät Personen für welches Verfahren vorschlägt und aus welcher Gruppe diese Vorschläge stammen sollen, folgt im Sinne einer Gleichverteilung von Beteiligung und Arbeitslast einem rollierenden System, das wiederum der Reihenfolge der Fakultäten gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg folgt.
Informationen für Fachvertreter*innen und Studierende
Im Rahmen von Akkreditierungen sind von Seiten des Faches insbesondere der*die Studiendekan*in, die Fakultätsassistenz, die Studiengangkoordination bzw. die Studiengangleitung sowie Studierende der begutachteten Studiengänge beteiligt.
Informationen für externe Gutachter*innen
Der Freiburger Akkreditierungsprozess sieht die Prüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung unter Einbeziehung der durch QA geprüften formalen Kriterien durch zwei externe Gutachter*innen aus der Fachwissenschaft, eine*n Gutachter*in aus der Berufspraxis, eine*n externe*n Studierende*n und ggf. weitere Gutachter*innen durch die Beantwortung kriterienbasierter Leitfragen (Online-Fragebogen/Expertise) vor. Neben den externen werden auch interne Gutachter*innen (IAA) bestellt, die die Ergebnisse von formaler und fachlich-inhaltlicher Bewertung in einem Akkreditierungsbericht zusammenfassen und ggf. Auflagen und/oder Empfehlungen an die Studiengänge formulieren.
Die externen Gutachter*innen werden mit Ausnahme der studentischen Gutachter*innen, die über den studentischen Akkreditierungspool rekrutiert werden, von den Fächern bzw. Fakultäten vorgeschlagen. Alle externen Gutachter*innen geben vor Verfahrensbeginn eine Unbefangenheits- und Vertraulichkeitserklärung ab. Im externen Begutachtungsgespräch haben die externen Gutachter*innen die Möglichkeit, zur Beantwortung des Online-Fragebogens notwendige offene Fragen mit den Studiengangvertreter*innen und den Studierenden zu klären. Davor findet eine Vorbesprechung mit QA statt, in dem eine Agenda für das Gespräch entwickelt wird und Fragen zum Verfahren adressiert werden können. Nach dem externen Begutachtungsgespräch haben die externen Gutachter*innen die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen, jedoch gibt jede*r Einzelne eine Expertise über den Fragebogen ab.
Abgeschlossene Akkreditierungsverfahren
Basierend auf § 18 (4) StAkkrVO werden die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystem veröffentlicht. Die Dokumentation der Akkreditierungsverfahren ist über die Datenbank des Akkreditierungsrats veröffentlicht.
Für alle Akkreditierungsverfahren seit 2024 wird dort der sog. Akkreditierungsbericht samt der Beschlussvorschläge von Internem Akkreditierungsausschuss und Direktorium sowie abschließendem Rektoratsbeschluss veröffentlicht.