Kontakt – Ansprechpartner*innen
Prüfungsamt Physik
Birgit Seger
Westbau Physik, 1. OG, Raum 01 023
Hermann-Herder-Str. 3, 79104 Freiburg
Sprechzeiten: Di, Do (ganztags), Mo, Mi (telefonisch und per email)
Tel.: 0761-203-5789
Promotionsausschuss
Vorsitzender des Promotionsausschuss
Prof. Dr. Frank Stienkemeier
Hochhaus Physik, 5. OG, Raum 501
Hermann-Herder-Str. 3, 79104 Freiburg
Doktorandenvertretung
Der Doktorandenkonvent ist die Interessenvertretung aller Promovierenden an der Fakultät für Mathematik und Physik.
Ombudsstelle der Universität
Bei Konflikten, die sich aus dem Betreuungsverhältnis oder der Arbeit an der Dissertation ergebe, können sich Promovierende und Betreuende an die zentrale Ombudsstelle der Universität Freiburg wenden.
Promotionsverfahren
Hinweis: Abgesehen von Promotionsprogrammen im Rahmen von Graduiertenkollegs oder ähnlichem müssen an einer Promotion Interessierte zunächst eine(n) Professor/in oder eine(n) Privatdozent/in finden, der/die bereit ist, die Doktorarbeit zu betreuen. Das weitere Vorgehen kann dann mit dem/der Betreuer/in besprochen werden.
Schritt 0 – Promotionsvereinbarung
Voraussetzung für die Annahme als Doktorand*in ist der Abschluss einer Promotionsvereinbarung mit dem/der Betreuer*in.
Schritt 1 – Antrag auf Annahme als Doktorand*in
Sie stellen den Antrag auf Annahme als Doktorand:in online über HISinOne (siehe Wiki).
Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in wird im letzten Schritt aus den eingegebenen Angaben generiert.
Nach Fertigstellung bitte den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag zusammen mit allen weiteren notwendigen Unterlagen (§ 6 Abs. 2 der PromO vom 06.06.2016) beim Prüfungsamt Physik einreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Entscheidung über die Annahme als Doktorand:in nur auf Basis eines vollständigen Antrages erfolgen kann. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.
Beim Prüfungsamt Physik einzureichende Dokumente:
- Antrag auf Annahme als Doktorand:in
- Anlage bei ausländischem Hochschulabschluss (pdf)
- Promotionsvereinbarung (Es ist gewünscht, dass ein/eine Zweitbetreuer/in angegeben wird.)
- Folgende Schriften sind zur Kenntnis zu nehmen:
- Handreichung der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP): Gute wissenschaftliche Praxis (pdf)
- Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft
Sie erhalten nach der Entscheidung einen Bescheid über die Annahme bzw. über die Ablehnung Ihres Antrages auf Annahme als Doktorand:in (§ 7 Abs. 3 Satz 3 RPO).
Vorlagefristen für den Antrag auf Annahme:
- bei inländischen Hochschulabschlüssen: zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses,
- bei ausländischen Hochschulabschlüssen: drei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses
Eine Bescheinigung über die Annahme/ Ablehnung als Doktorand kann erst nach der Entscheidung des Promotionsausschusses erfolgen.
Schritt 2 – Registrierung / Immatrikulation
Alle Promovierenden der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg haben laut der Rahmenpromotionsordnung (RPO) die Pflicht, sich zu immatrikulieren bzw. zu registrieren. Sofern Sie immatrikuliert sind, ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Information zur Immatrikulation und Registrierung:
- Flyer [Deutsch] [Englisch]
- Immatrikulationspflicht (Freiburg Graduate Center)
Schritt 3 – Eröffnung des Promotionsverfahrens & Abgabe der Dissertation
Mit Abgabe der Dissertation beantragt der Doktorand/die Doktorandin die Eröffnung des Promotionsverfahrens.
- Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (pdf) und die Dissertation sind spätestens zehn Wochen (§ 9 Abs. 2 und Abs. 4 der PromO vom 06.06.2016) vor dem mündlichen Prüfungstermin beim Prüfungsamt abzugeben.
Sollten Sie die Abgabefrist nicht einhalten, muss der mündliche Prüfungstermin möglicherweise verschoben werden. - Sind Teilergebnisse der Dissertationsschrift bereits publiziert worden, so sind Kopien der entsprechenden Publikationen mit der Dissertationsschrift einzureichen.
- Bitte schlagen Sie Ihre Prüfer (neben Ihrem Betreuer je ein Experimentalphysiker und ein Theoretiker) mit diesem Formblatt (pdf) vor.
Der Promotionsausschuss bestellt gem. § 10 Abs. 1 der PromO vom 06.06.2016 die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung.
Sobald die Prüfer festgelegt wurden, erhalten Sie und die zugeteilten Prüfer eine Mail und können einen Prüfungstermin anberaumen. Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt unbedingt den Prüfungstermin mit, damit die Gutachter rechtzeitig über die Deadline zur Vorlage der Gutachten informiert werden können.
Für das Erstellen und Einreichen einer kumulativen Dissertation im Fach Physik gelten folgende Richtlinien:
Schritt 4 – Disputation / Mündliche Prüfung
Die Disputation, die in deutscher oder englischer Sprache abzuhalten ist, ist eine vertiefte wissenschaftliche Aussprache, die zeigen soll, dass der Doktorand/die Doktorandin das Fachgebiet, dem die Dissertation entstammt, beherrscht und aktuelle Entwicklungen seines/ihres Fachs kennt. Sie erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Themen angrenzender Fachgebiete, die sachlich und methodisch mit dem Arbeitsgebiet zusammenhängen. Die Disputation hat eine Dauer von etwa 90 Minuten; sie beginnt mit einem etwa 30-minütigen Vortrag des Doktoranden/der Doktorandin über die Dissertation. Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Disputation; er/sie kann auch Fragen aus der Öffentlichkeit zu dem Vortrag zulassen. Die Disputation ist fakultätsöffentlich.
Schritt 5 – Veröffentlichungspflicht
Der Doktorand/Die Doktorandin ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Prüfung die eingereichte und angenommene Dissertation (gegebenenfalls mit den von der Prüfungskommission verlangten beziehungsweise genehmigten Änderungen gem. §10 Abs. 6 der PromO vom 06.06.2016) zu veröffentlichen.
Vor der Veröffentlichung ist vom Doktorand/von der Doktorandin die Druckerlaubnis des verantwortlichen Betreuers/der verantwortlichen Betreuerin einzuholen: Formblatt Druckerlaubnis (pdf)
Folgende Formen der Veröffentlichung sind zulässig:
- elektronische Publikation über das Forschungsinformationssystem der Universitätsbibliothek Freiburg FreiDok plus Abgabe von vier auf Papier ausgedruckten Exemplaren (bei Physik-Promotionen: ein ausgedrucktes Exemplar) zusammen mit einer elektronischen Version
- Verlegung durch einen gewerblichen Verleger über den Buchhandel und Nachweis einer Mindestauflage von 150 Exemplaren sowie Ausweis der Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes im Impressum (plus Abgabe von vier Exemplaren)
- Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift plus Abgabe von vier Sonderdrucken
- Veröffentlichung der einzelnen Arbeiten einer kumulativen Dissertation in wissenschaftlichen Zeitschriften plus Abgabe von sechs auf Papier ausgedruckten Exemplaren der gesamten Dissertation
Auf der Rückseite des Titelblatts der Pflichtexemplare sind die Namen der Gutachter/Gutachterinnen und des Dekans/der Dekanin sowie als Tag der Promotion das Datum der mündlichen Prüfung anzugeben
- Vorlage Titelseite [pdf, docx, TeX (.zip)]
Schritt 6 – Vollzug der Promotion & Erhalt der Urkunde
Die Promotion wird durch die Aushändigung der Urkunde vollzogen.
Die Promotionsurkunde wird erst ausgehändigt, wenn der/die Doktorand*in gemäß § 13 Abs. 3 der PromO vom 06.06.2016 die Pflichtexemplare der Dissertation bei der Fakultät für Mathematik und Physik abgeliefert hat.
Vor der Aushändigung der Promotionsurkunde hat der/die Doktorand:in nicht das Recht, den Doktorgrad zu führen, auch nicht mit einem Zusatz.
Promotionsordnung
Weiterführende Informationen / Links
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Graduate Center (GraCe)
Das Graduate Center bietet Ihnen Qualifizierungsprogramme, Sprachkurse, Beratung rund um die Promotion, Konfliktberatung, Förderberatung und mehr.
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Service Center Studium
Hier finden Sie z.B. Informationen zu den Themen Immatrikulation, UniCard, Berufseinstieg, aber auch zu mentaler Gesundheit, Stress und Selbstmanagement.
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Weitere Angebote für Promovierende
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von zentralen Einrichtungen und Services außerhalb von GraCe, die Promovierenden zur Verfügung stehen.