Studieninhalt
Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Studienabschnitte.
Der erste Studienabschnitt, die Vorklinik, umfasst vier Semester. In dieser Phase erwerben Sie grundlegende naturwissenschaftliche Kenntnisse in Chemie, Physik und Biologie. Ergänzend dazu werden Ihnen in mehreren Vorlesungen die makroskopische und mikroskopische Anatomie des Menschen vermittelt, die durch praktische Anatomiekurse vertieft werden.
Die medizinische Fachsprache lernen Sie im Kurs „Medizinische Terminologie“ kennen. Bereits im ersten Semester erhalten Sie durch Lehrveranstaltungen der zahnmedizinischen Propädeutik einen ersten Einblick in zahnärztliche Arbeitsabläufe. Begleitende Praktika ermöglichen es Ihnen, theoretische Inhalte frühzeitig praktisch anzuwenden und erste Erfahrungen im zahnmedizinischen Arbeiten zu sammeln.
Der zweite Studienabschnitt (5. und 6. Semester) ist vor allem praxisorientiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit am Phantom, bei der Sie zentrale zahnärztliche Behandlungstechniken trainieren. Ergänzend dazu absolvieren Sie weitere praktische Kurse, unter anderem in den Bereichen Kieferorthopädie, zahnärztliche Chirurgie, Notfallmedizin und Radiologie. Zudem belegen Sie sogenannte Querschnittsbereiche, die sowohl im zweiten als auch im dritten Studienabschnitt stattfinden und eine enge Vernetzung mit der Humanmedizin ermöglichen.
Der dritte Studienabschnitt erstreckt sich über drei Semester und bildet den klinischen Abschluss des Studiums. In diesem Abschnitt steht die selbstständige Behandlung realer Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Sie vertiefen Ihre diagnostischen, therapeutischen und chirurgischen Fähigkeiten und übernehmen zunehmend Verantwortung im klinischen Alltag. Ziel ist es, Sie umfassend auf die eigenständige zahnärztliche Berufsausübung vorzubereiten. Der Studienabschnitt schließt mit dem dritten Teil der Zahnärztlichen Prüfung ab.
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst außerdem eine vierwöchige Famulatur, die als Zulassungsvoraussetzung für den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.
Für ein Studium der Zahnmedizin sollten Sie...
- Freude an medizinischen Problemstellungen haben,
- sich für Naturwissenschaften interessieren,
- gerne mit, im und am Menschen arbeiten,
- gerade im Hinblick auf den späteren Berufswunsch über soziale Kompetenzen verfügen.
Deshalb sollten Sie Zahnmedizin an der Universität Freiburg studieren:
- Die praktische Ausbildung beginnt bereits im ersten Fachsemester
- Enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit aller zahnmedizinischen Abteilungen
- Forschungsstarker Fachbereich
- Der Studiengang Zahnmedizin der Universität Freiburg belegt aktuell Platz 2 im nationalen Ranking (QS World University Rankings 2025)
Berufsperspektiven
Nach dem Studium der Zahnmedizin absolvieren Sie in der Regel zunächst eine zweijährige Assistenzzeit in einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik. In dieser Phase sammeln Sie praktische Erfahrung, lernen den Alltag in der Patientenversorgung kennen und bauen Ihre fachlichen Schwerpunkte auf. Anschließend können Sie eine eigene Praxis gründen, als angestellte Zahnärztin bzw. angestellter Zahnarzt in Praxis oder Klinik arbeiten oder sich zum Fachzahnarzt weiterbilden. Die Fachzahnarztausbildung dauert bis zu vier Jahre (z. B. Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie). Auch Tätigkeiten in Forschung, Lehre oder der Dentalindustrie stehen Ihnen offen.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung Zahnmedizin Staatsexamen
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Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
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Auswahlsatzung für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
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Studienordnung Zahnmedizin Staatsexamen
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Studienordnung Zahnmedizin Staatsexamen
(Bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021)
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Studienordnung Zahnheilkunde Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn im vorklinischen Studienabschnitt vor dem 1. Oktober 2014 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis zum 31. Januar 2015; Abschluss des vorklinischen Studienabschnitts bis spätestens 30. September 2017. Nur bei Absolvierung der zahnärztlichen Vorprüfung vor dem 1. Oktober 2014 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung; Abschluss des klinischen Studienabschnitts bis spätestens 30. September 2017.)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) – Auswahlgrenzen in früheren Vergabeverfahren.
Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht.
Wintersemester 2024/2025
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 80,4Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 46,9
Sommersemester 2024
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 81,7Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 51,0
Wintersemester 2023/2024
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 78,3Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 48,7
Sommersemester 2023
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 83,8Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 51,1
Wintersemester 2022/2023
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 78,2Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 47,9
Sommersemester 2022
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 75,8Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 44,9
Wintersemester 2021/2022
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 54,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 47,0
Sommersemester 2021
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 53,0Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 47,1
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
