Studieninhalt
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Waldwirtschaft und Umwelt:
- Holz und Bioenergie
- Internationale Waldwirtschaft
- Meteorologie und Klimatologie
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Umwelthydrologie
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Waldwirtschaft und Umwelt (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Praktikumsordnung B.Sc. Zwei-Fach Bachelor Hauptfächer
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
