Teilnahmeinformationen und -bedingungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen.
Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der Universität Freiburg. Beschäftigte der Universität nutzen bitte das Angebot der Internen Fort- und Weiterbildung. Externe Interessierte können Angebote für Gasthörer*innen und das Programm des Studium generale nutzen.
Wir werden Ihnen die für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehenen ECTS-Punkte verbuchen, sofern Sie regelmäßig teilgenommen (siehe „Anwesenheitspflicht„) und alle erforderlichen Leistungen fristgerecht und erfolgreich erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Veranstaltung freiwillig besuchen oder Sie im Rahmen eines Wahlpflichtbereichs belegen.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfordert eine Belegung über das Vorlesungsverzeichnis (Campus Management HISinOne). Wie das geht, erfahren Sie unter Belegung und Abmeldung.
Wenn Sie auf der Warteliste einer Veranstaltung stehen, werden Sie im Falle eines Nachrückens automatisch von HISinOne über Ihre Zulassung informiert. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Studienplaner.
Sollten Sie auf der Warteliste stehen und starkes Interesse an einer Teilnahme haben, kommen Sie bitte pünktlich zum Start der ersten Sitzung und schauen Sie, ob Sie ggf. nachrücken können. Ein Nachrücken ist, sofern es einen freien Platz gibt, dann gemäß Reihenfolge des Wartelistenplatzes möglich. Auf welchem Platz der Warteliste Sie stehen, sehen Sie in HISinOne unter Mein Studium bei dem Reiter Meine Belegungen und Prüfungsanmeldungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Wartelistenplatz keinen Anspruch auf Teilnahme haben, falls alle zugelassenen Teilnehmer*innen erscheinen.
Wenn Sie für eine Veranstaltung zugelassen wurden, aber doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte fristgerecht ab. Wie die Abmeldung funktioniert, erfahren Sie unter Belegung und Abmeldung.
BOK-/SQ-Bereich und Zertifikat Digitale Kompetenzen
Verlässliche Teilnahme – Planbarkeit für alle
Der BOK-Bereich ist ein teilnehmerbegrenzter Wahlpflichtbereich. Damit möglichst viele Studierende die benötigten Lehrveranstaltungen belegen können, sind wir auf Ihre Verbindlichkeit angewiesen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich bis drei Tage vor Beginn einer Veranstaltung unkompliziert und ohne Angabe von Gründen selbst abzumelden. Dadurch wird ein Platz rechtzeitig für andere frei.
Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?
- Erste Sitzung: Wenn Sie ohne Abmeldung nicht erscheinen, verlieren Sie den Platz und werden für den entsprechenden Kompetenzbereich gesperrt.
- Ausstieg aus einer laufenden Veranstaltung: Auch hier erfolgt eine Sperrung, wenn Sie ohne Entschuldigung aussteigen oder Leistungen nicht erbringen.
Eine Sperrung erfolgt nach Eingang der jeweiligen Anwesenheitsliste und wird ab der nächsten Belegphase für die restliche Dauer Ihres Studiums wirksam. Bei Fragen oder Anliegen zur Aufhebung einer Sperrung melden Sie sich bitte unter: zfs-info@zfs.uni-freiburg.de
Sie erbringen in allen unseren Veranstaltungen Studienleistungen. Wir werden Ihnen die für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehenen ECTS-Punkte verbuchen, sofern Sie regelmäßig teilgenommen (siehe „Anwesenheitspflicht„) und alle erforderlichen Leistungen entsprechend der Vorgaben fristgemäß erfolgreich erbracht haben.
Sie müssen die Studienleistung nicht zusätzlich über HISinOne anmelden, Ihre Zulassung zur Veranstaltung im Zuge des Belegverfahrens ist für die Teilnahme und den Erwerb einer Studienleistung ausreichend.
Wenn Sie für eine Veranstaltung verbindlich zugelassen sind, müssen Sie alle Leistungsanforderungen erfüllen. Wir vergeben keine „Sitzscheine“.
Bewertung Studienleistung
Die Studienleistungen werden bewertet („mit Erfolg“), eine Benotung findet nicht statt. Ausnahme sind die Studienleistungen von Jura-Studierenden, internationalen Studierenden, Studierenden des EUCOR- und Erasmus-Programms sowie der Zahnmedizin, die benotet werden.
Hinweis zu Klausuren
Klausuren stellen in einigen Veranstaltungen eine erforderliche Leistung dar. Lehrbeauftragte sind in der Regel nur dann verpflichtet, eine Nachholklausur anzubieten, wenn Sie am Klausurtermin aufgrund von zwingenden, das Studium betreffenden Gründen nicht erscheinen können.
Täuschungsversuch (z. B. Plagiat)
Im Falle eines Täuschungsversuchs ist die zum Bestehen erforderliche Leistung nicht eigenständig erbracht worden, weshalb eine Bewertung nicht erfolgen kann und die Studienleistung in der Folge „nicht bestanden“ ist. Weitergehende Folgen bei Täuschungsversuchen oder Ordnungsverstößen wie z.B. der zeitweise oder dauerhafte Ausschluss von einer oder mehreren unserer Veranstaltung/en können sich aus den entsprechenden Vorschriften der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung ergeben.
Jede unserer Veranstaltungen wird über den Zentralen Evaluationsservice (ZES) meist nach Veranstaltungsende evaluiert. Wir freuen uns, wenn Sie an der Evaluation teilnehmen, denn Ihre Rückmeldungen sind für uns sehr wertvoll und helfen uns, unser Lehrangebot kontinuierlich zu verbessern
Der Evaluationsservice informiert Sie per E-Mail über die Freigabe und die Dauer der Freischaltung. Sie erhalten darin einen persönlichen Zugangslink zur Umfrage. Bitte behalten Sie diesen Link für sich und leiten ihn keinesfalls weiter. Der Zugangslink wird auch auf Ihrer persönlichen ILIAS-Startseite angezeigt. Weitere Informationen auch zum Datenschutz finden Sie auf der folgenden Webseite: https://uni-freiburg.de/iq-qa/.