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„Freiraum 2023“ – Rückmeldungen bis zum 10. Februar notwendig!

Ihre Ideen für eine innovative Lehre sind gefragt! Die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ unterstützt mit der Freiraum-Ausschreibung Ihr neuartiges Lehrkonzept mit bis zu 400.000 Euro für maximal 24 Monate. Gefördert werden neben Personen- und Sachmittel auch projektimmanente Investitionen.

Der eigentlichen Antragstellung ist ein Interessensbekundungsverfahren vorangestellt: Bereits ab dem 1. Februar können Sie bis einschließlich 15. Februar Ihre Antragskizze im Portal der Stiftung hochladen. In dieser 1500 Zeichen langen Projektskizze schildern Sie die Ausgangssituation und heben hervor, wie Ihr Projekt diese nachhaltig zum Positiven verändern wird. Aus allen eingegangen Antragskizzen, die die formalen Kriterien erfüllen, werden 500 per Los ausgewählt. Sind Sie unter den Gelosten, werden Sie anschließend explizit zur Antragstellung aufgefordert. Die Antragstellung muss dann zwischen 1. März und 30. April erfolgen. Wird Ihr Antrag bewilligt, startet Ihr Projekt dann am 1. April 2024.

Der Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung an der Abteilung Innovation und Qualität in der Lehre unterstützt Sie schon in der ersten Phase der Ausschreibung umfassend und muss bei Interesse vorab bis zum 10. Februar 2023 kontaktiert werden. Sie holt auch die nötige Zustimmung der Hochschulleitung für Sie ein. Die Koordinatorin Karin Maurer-Lenius bittet um eine möglichst frühe Zusendung kurzer Projektbeschreibungen von zwei bis drei Sätzen oder bereits ausformulierter Antragskizzen. Weitere Informationen zur Ausschreibung und weiterführende Links finden Sie auch am Notizblog Lehre.

Logo der Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Karin Maurer-Lenius

Abteilung Innovation und Qualität in der Lehre, Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung