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Freiraum 2025: Finanzielle Förderung zur Erprobung innovativer und experimenteller Lehrentwicklungskonzepte – Einreichfrist für Antragsskizzen vom 12. bis 23. Februar 2024

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre hat beschlossen, die Freiraum-Ausschreibung zukünftig nach dem Jahr der Durchführung zu benennen anstelle des Ausschreibungsstarts – aus diesem Grund entfällt „Freiraum 2024“.

Mit dem „Freiraum“-Programm vergibt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre jährlich Fördergelder für besonders innovative und experimentelle Lehrentwicklungskonzepte – offen für alle Fächer und Themen. Umzusetzende Projekte müssen primär durch ihr Innovationspotential überzeugen, der Lernprozess der Studierenden steht dabei klar im Vordergrund.

Die Freiraum-Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre geht 2024 in die nächste Runde und lädt interessierte Lehrende an deutschen Hochschulen erneut ein, ihr Los in Form einer kurzen Interessensbekundung für eine Förderung von bis zu 400.000 Euro für maximal 24 Monate einzureichen. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt erneut 50 Mio. Euro.

Wie bereits 2023 wird es auch in dieser Ausschreibungsrunde ein Losverfahren vor Evaluierung durchgeführt. Pro Person und pro Projektidee kann eine Interessensbekundung vom 12. bis 23. Februar 2024 über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Die Interessensbekundung umfasst Rahmendaten zu Ihrer Person sowie zur Hochschule und eine Projektskizze im Umfang von 1.500 Zeichen.

Unter allen eingereichten Interessensbekundungen wird der Zugang zum Antragsverfahren ausgelost. Die gelosten Interessensbekundungen können vom 11. März bis 26. April 2024 als Vollantrag eingereicht werden, die Förderentscheidungen werden Anfang Oktober 2024 bekannt gegeben; Beginn der Projektförderung ist der 1. April 2025.

Kooperationen sind mit bis zu zwei weiteren Hochschulen möglich, in diesem Fall wird eine Interessensbekundung eingereicht. Im Falle einer Losung werden die Anträge dann separat gestellt.

Vollanträge dürfen nur von Personen gestellt werden, die nach der Auslosung zur Einreichung explizit aufgefordert werden. Der Antrag muss inhaltlich auf der Projektidee der Interessensbekundung fußen. Inhaltlich überzeugt Ihr Vollantrag durch Innovation, aktive Einbindung der Studierenden, didaktische und organisationale Schlüssigkeit und eine Wirksamkeitsprüfung. Details können Sie der Ausschreibung entnehmen.

Die Stiftung prüft die formalen Voraussetzungen der Anträge. Die Förderentscheidung obliegt einem Ausschuss, der aus Expert*innen aus Hochschulen (inklusive Studierende) und Wissenschaft sowie Vertreter*innen der Länder und des Bundes besteht.

Weitere Informationen finden Sie hier. Der Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung will Sie bereits bei Ihrer Interessensbekundung unterstützen, Ihre Ansprechpartnerin ist Karin Maurer-Lenius.