Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Immatrikulation

Immatrikulation (Einschreibung)

Die Immatrikulation (Einschreibung) an der Universität Freiburg ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium, d. h. für den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Ablegen von Prüfungen.

Ihre Immatrikulation können Sie schriftlich auf dem Postweg oder persönlich vor Ort im Studierendenbüro im Service Center Studium beantragen/vornehmen.

Sie können immatrikuliert werden, wenn Sie die Immatrikulation ordentlich und fristgerecht beantragt haben und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Service Center Studium

Studierendenbüro

Immatrikulation für ein Vollzeitstudium beantragen

Online-Antrag auf Immatrikulation

Erforderliche Nachweise

Semesterbeitrag und Studiengebühren

Einreichen der Immatrikulationsunterlagen

Fristen für die Immatrikulation

Was passiert nach Abgabe der Immatrikulationsunterlagen?

Immatrikulationsbescheinigung

Immatrikulation für ein Kurzzeitstudium ohne Abschluss (Internationale Studierende) beantragen

Erforderliche Unterlagen Erasmus+ Incomings

Erforderliche Unterlagen Global Exchange

Erforderliche Unterlagen Freemover  

Erforderliche Unterlagen vorübergehender Forschungsaufenthalt

Immatrikulation als Promovierende beantragen

Gem. § 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) müssen sich alle Promovierenden immatrikulieren – sofern ihre Annahme nach dem 30.03.2018 erfolgt ist (es gilt das Datum des Bescheids über die Annahme als Doktorand*in an der Fakultät).

Eine Ausnahme von der Immatrikulationspflicht für Doktorand*innen besteht gem. § 38 Abs. 5 LHG für Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Freiburg tätig sind. Diese können sich von der Immatrikulationspflicht bei Vorlage des Arbeitsvertrages befreien lassen.

Immatrikulation als internationale*r Gastdoktorand*in beantragen

Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher, englischer oder französischer Sprache ein. Wenn Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache ausgestellt sind, benötigen wir einfache Kopien der Übersetzungen.

  • Ausgefüllter und unterschriebener Papierantrag auf Immatrikulation
  • Betreuungszusage Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der Universität Freiburg (formloses Schreiben)
  • Hochschulzugangsberechtigung im Original oder amtlich beglaubigter Kopie
  • Hochschulzeugnisse und vollständige Leistungsübersicht (transcript of records) im Original oder beglaubigter Kopie.
  • Falls Sie bereits zuvor an einer Hochschule in Deutschland studiert haben: Exmatrikulationsbescheinigung
  • Einzahlungsbeleg über die Sozial- und Verwaltungskostenbeiträge oder direkte Zahlung bei der Immatrikulation per GiroCard

Annullierung der Immatrikulation

Bis einen Tag vor Vorlesungsbeginn können Sie die Immatrikulation annullieren lassen. Mit Vorlesungsbeginn kann nur noch die Exmatrikulation vollzogen werden.
Die Annullierung können Sie schriftlich beantragen.

Mit der Annullierung geben Sie Ihren Studienplatz endgültig zurück. Die Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn die Annullierung bis einen Tag vor Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt wurde und auf dem Antrag Angaben zur Bankverbindung gemacht wurden. Eine Annullierung und Rückerstattung des Semesterbeitrages nach Vorlesungsbeginn ist nicht möglich.