Online-Antrag auf Immatrikulation
Den Online-Antrag finden Sie im Bewerbungsportal. Der Online-Antrag muss nach Eingabe der Daten ausgedruckt, unterschrieben und in Papierform mit allen anderen Unterlagen im Studierendenbüro im Service Center Studium eingereicht werden.
1. Loggen Sie sich im Online-Bewerbungsportal mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten ein.
Wenn Sie sich über Hochschulstart beworben haben, müssen Sie zunächst Ihren Bewerbungsaccount durch die Eingabe der BID/BAN mit hochschulstart.de verknüpfen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier:
2. Nach dem Login werden Ihre Bewerbungen zum Studium an der Universität Freiburg mit dem jeweiligen Status angezeigt.
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang beworben haben, haben Sie einen Zulassungsbescheid in Ihrem Account-Postfach erhalten. Um zum Online-Antrag zu gelangen, müssen Sie das Zulassungsangebot aktiv annehmen.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang im 1. Fachsemester beworben haben, werden Sie ohne Zulassungsbescheid zum Online-Antrag auf Immatrikulation weitergeleitet.
3. Das System leitet Sie Schritt für Schritt durch den Antrag auf Immatrikulation. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie den fertigen Antrag auf Immatrikulation als PDF.
4. Bitte drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie das Dokument und alle weiteren erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation ein.
Erforderliche Nachweise
Mit dem Antrag auf Immatrikulation müssen auch weitere Unterlagen eingereicht werden. Manche dieser Unterlagen sind in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführt. Die vollständige Übersicht finden Sie hier.
Erforderliche Nachweise für die Immatrikulation
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Immatrikulation nur durchgeführt wird, wenn alle genannten Unterlagen vollständig vorliegen.
- Antrag auf Immatrikulation – online im Bewerbungsportal ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Ausdruck des Zulassungsbescheids aus Ihrem Bewerbungsaccount (nur bei einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang)
- die ggf. im Zulassungsbescheid zusätzlich geforderten Nachweise (z.B. Sprachnachweise) im Original oder amtlich beglaubigter Kopie.
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (wird zurückgegeben). Dies ist auch erforderlich, wenn Sie bereits bei der Bewerbung eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung hochgeladen haben. Deutsche Staatsangehörige, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen diese rechtzeitig vor der Immatrikulation vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.
- Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten): muss in beiden Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt werden. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Freiburg“ an. Die Absendernummer der Hochschule lautet H 0000099. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden.
- Beleg über den bezahlten Semesterbeitrag
- Wenn Sie studiengebührenpflichtig sind, Beleg über die bezahlten Studiengebühren
- Bewerber*innen für das 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem Online-Studienorientierungsverfahren. Bewerber*innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen.
- Sofern Sie Ihre Unterlagen postalisch einreichen: einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (für Deutschland 1,80 Euro) im Format DIN C4 für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen.
- Antrag auf Immatrikulation – online im Bewerbungsportal ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Ausdruck des Zulassungsbescheids aus Ihrem Bewerbungsaccount (nur bei einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang)
- die ggf. im Zulassungsbescheid zusätzlich geforderten Nachweise (z.B. Sprachnachweise, Einstufungsnachweis) im Original oder amtlich beglaubigter Kopie.
- Original oder amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen bereits abgelegter Prüfungen (Orientierungs-, Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen) (werden zurückgegeben).
- ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung/en von allen bislang besuchten deutschen Hochschulen. Die Bescheinigung muss Angaben zum Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation und Datum der Exmatrikulation enthalten.
Wichtig: ein Exmatrikulationsbescheid von Amts wegen aufgrund z.B. nicht erfolgter Rückmeldung oder eines erworbenen Abschlusses ist nicht ausreichend.
- wenn Sie an deutschen Hochschulen beurlaubt waren: Studienbescheinigung/en der deutschen Hochschule mit Beurlaubungsvermerk.
- Bewerber*innen für das 1. Fachsemester: Nachweis der studienfachbezogenen Beratung, wenn Sie an einer Hochschule mindestens 3 Fachsemester in einem Studiengang immatrikuliert waren und an der Universität Freiburg in das 1. Fachsemester wechseln möchten (gilt nicht bei abgeschlossenem Studium).
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (wird zurückgegeben). Dies ist auch erforderlich, wenn Sie bereits bei der Bewerbung eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung hochgeladen haben. Deutsche Staatsangehörige, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen diese rechtzeitig vor der Immatrikulation vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.
- Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten): muss in beiden Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt werden. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Freiburg“ an. Die Absendernummer der Hochschule lautet H 0000099. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden.
- Beleg über den bezahlten Semesterbeitrag
- Wenn Sie studiengebührenpflichtig sind, Beleg über die bezahlten Studiengebühren
- Bewerber*innen für das 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem Online-Studienorientierungsverfahren. Bewerber*innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen.
- Sofern Sie Ihre Unterlagen postalisch einreichen: einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (für Deutschland 1,80 Euro) im Format DIN C4 für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen.
- Antrag auf Studienfach/Studiengangwechsel. Der Immatrikulationsantrag ist in diesem Fall nicht auszufüllen.
- Ausdruck des Zulassungsbescheids aus Ihrem Bewerbungsaccount (nur bei einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach, für ein höheres Fachsemester oder für einen Masterstudiengang)
- die ggf. im Zulassungsbescheid zusätzlich geforderten Nachweise (z.B. Sprachnachweise, Einstufungsnachweis) im Original oder amtlich beglaubigter Kopie.
- bei fachgebundener Hochschulreife: Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (wird zurückgegeben).
- Original oder amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen bereits abgelegter Prüfungen (Orientierungs-, Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen) (werden zurückgegeben).
- Beleg über den bezahlten Semesterbeitrag, sofern Sie sich für das kommende Semester nicht zurückgemeldet haben.
- Wenn Sie studiengebührenpflichtig sind, Beleg über die bezahlten Studiengebühren
- Bewerber*innen für das 1. Fachsemester: Nachweis über die Teilnahme an einem Online-Studienorientierungsverfahren. Bewerber*innen für einen Masterstudiengang müssen diesen Nachweis nicht vorlegen.
- Sofern Sie Ihre Unterlagen postalisch einreichen: einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (für Deutschland 1,80 Euro) im Format DIN C4 für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen.
Semesterbeitrag und Studiengebühren
Die Immatrikulation kann durchgeführt werden, nur wenn Sie den Semesterbeitrag und ggf. fällige Studiengebühren bezahlt haben.
Einreichen der Immatrikulationsunterlagen
Die Immatrikulation können Sie entweder postalisch oder persönlich im Studierendenbüro des Service Center Studium beantragen. Sollten Sie die Immatrikulationsunterlagen nicht persönlich ausfüllen oder die Immatrikulation nicht persönlich vornehmen können (z.B. wegen Erkrankung oder Abwesenheit), können Sie eine Person Ihres Vertrauens (z.B. Eltern, Geschwister) hierzu ermächtigen. In diesem Fall muss den Immatrikulationsunterlagen eine schriftliche Vollmacht beigefügt sein.
Fristen für die Immatrikulation
Die für Sie gültige Immatrikulationsfrist steht entweder auf Ihrem Zulassungsbescheid, wenn Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang, ein höheres Fachsemester oder einen Masterstudiengang beworben haben.
Wenn Sie sich für ein zulassungsfreies Bachelorstudiengang im 1. Fachsemester beworben haben, gelten für Sie die allgemeinen Termine und Fristen.
Wenn Sie bis zum für Sie gültigen Immatrikulationsdatum keinen Antrag auf Immatrikulation gestellt haben, verfällt die Zulassung automatisch.
Was passiert nach Abgabe der Immatrikulationsunterlagen?
- Nachdem Sie die Immatrikulationsunterlagen fristgerecht abgegeben haben und das Studierendenbüro sie gesichtet hat, ändert sich der Status Ihrer Bewerbung in Ihrem Bewerbungsaccount auf „Immatrikulation in Bearbeitung“.
- Wenn die Unterlagen vollständig sind, der Semesterbeitrag (und ggf. fälligen Studiengebühren) bei der Universität Freiburg eingegangen ist und die Meldung M10 der Krankenkasse elektronisch übermittelt wurde, werden Sie vom Studierendenbüro im Service Center Studium immatrikuliert.
- Mit der Immatrikulation erhalten Sie eine Info-E-Mail mit wichtigen Informationen zu Ihrem Uni-Account und zu Ihrer Uni-E-Mail-Adresse.
- Die Immatrikulation wird zum Beginn des jeweiligen Semesters wirksam.
Vom Eingang Ihrer Unterlagen bis zur Immatrikulation können mehrere Tage vergehen. Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Immatrikulationsfrist ab und davon, ob es Klärungsbedarf zu Ihren Unterlagen gibt und ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
Zu einer zügigen Immatrikulation können Sie beitragen, indem Sie fristgerecht und vollständig Ihre Unterlagen einreichen.
Immatrikulationsbescheinigung
Nach der Immatrikulation können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit Ihrem Studierenden-Uni-Account im Campus Management System HISinOne selbst abrufen.