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Verträge

Die ZFT-Vertragsstelle unterstützt Sie bei Forschungsverträgen mit der Industrie durch Beratung zu rechtlichen Aspekten und Mitarbeit bei deren Gestaltung und Abschluss. Im Focus stehen dabei Fragen zu Rechten am geistigen Eigentum und die Umsetzung der IPR-Policy der Universität Freiburg.

Für Verträge im Bereich Forschungsförderung der Europäischen Union wenden Sie sich bitte an das EU-Büro, im Bereich der Medizin an das EU-Referat der Medizinischen Fakultät. Für Forschungsverträge mit öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene (außer EU und außer Medizin) einschließlich erforderlicher Zusatzverträge wenden Sie sich bitte an das Justiziariat.

Verträge mit Dritten können für die Universität nur von entsprechend bevollmächtigten Personen abgeschlossen werden und benötigen daher eine rechtsverbindliche Unterschrift. Für Forschungsverträge mit der Industrie wurde Herrn Prof. Bernhard Arnolds, Leiter ZFT/ ITO, seitens des Rektors bzw. für die Medizin vom Kaufmännischen Direktor eine entsprechende Vollmacht/ Unterschriftsbefugnis erteilt.

Bitte überprüfen Sie, ob dem geplanten Forschungsprojekt ggf. eine Erfindung zugrunde liegt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte umgehend mit der Patentstelle in Verbindung, bevor Sie mit der Idee/ Erfindung an Dritte herantreten. Jede „Offenbarung“ vor Einreichung einer Anmeldeschrift bei einem Patentamt ist neuheitsschädlich und verhindert die Erteilung eines Schutzrechtes.


Kontakt:

Prorektorat für Forschung und Innovation
Prof. Dr. Stefan Rensing