Der Senat der Universität Freiburg hat die Vergabe eines Preises für herausragende Leistungen in der Lehre beschlossen. Die Vergabe erfolgt jährlich.
Eine Liste bisheriger Preisträger*innen des Universitätslehrpreises finden Sie hier: Preisträger*innen Universitätslehrpreis
- Innovative Konzepte und/oder
- besonders motivierende Persönlichkeiten mit ausgewiesenen didaktischen Fähigkeiten in der Hochschullehre innerhalb eines Faches und/oder darüber hinaus;
- Lehrveranstaltungen verschiedener Art mit didaktisch besonders gut aufbereitetem Begleitmaterial und didaktisch besonders gut durchdachtem Aufbau. Dazu können auch besonders bewährte Lehrveranstaltungen oder Module gehören;
- Tutorien oder Orientierungsveranstaltungen (insbesondere zur Auszeichnung von Fakultäten usw.);
- Im Studium besonders förderliche Schriften oder Materialien, wozu auch ein neues, am Markt noch nicht etabliertes Lehrbuch gehören kann;
- eine didaktisch qualifizierte Monographie;
- Lehrkonzepte, die in besonderer Weise eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern;
- für die Lehre verantwortliche Organisationseinheiten der Hochschulen, wie z.B. Fakultäten, Institute und Seminare
- Fachschaften
- Gruppen von mindestens zehn Studierenden
- Arbeitsgruppen
- Einzelpersonen des wissenschaftlichen Personals, die eigenverantwortlich lehren (eine Auszeichnung von Studierenden und Tutor*innen ist nicht möglich)
Die Einreichung der Vorschläge muss über die zuständige Studienkommission der jeweiligen Fakultät erfolgen.
Im Jahr 2024 werden insgesamt 10.000 Euro vergeben. Das Preisgeld kann auf mehrere Preisträger*innen aufgeteilt werden. Die Gelder sind für Zwecke der Lehre (Lehrentwicklung, Lehrqualität, Lehrverbesserung) an der Universität Freiburg nach freier Entscheidung der Preisträgerin bzw. des Preisträgers einsetzbar. Mit dem Vorschlag ist auch darzulegen, wie das Preisgeld verwendet werden soll.
- Die Vorschläge sind im Einzelnen zu begründen. Dabei ist insbesondere die didaktische Konzeption, der Stellenwert und die Ausstrahlung in das Studium sowie die nachhaltige Verankerung in der Lehre an der Hochschule darzulegen. Ausführungen über die Berücksichtigung des Aspekts der kompetenzorientierten Prüfung sind wünschenswert.
- Das Verfahren, das zum Verleihungsvorschlag geführt hat, ist darzulegen, dabei ist die Entscheidungsfindung (Konkurrenz, Kriterien, usw.) zu erläutern. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit das (Gesamt-) Ergebnis einer Evaluation durch Studierende beizufügen. Die Benennung besonders motivierender Persönlichkeiten sollte durch ein knappes, schlüssiges Lehrportfolio begründet werden.
- Jedem Einzelvorschlag ist ein tabellarischer Lebenslauf gemäß Formblatt beizufügen.
- Jedem Vorschlag ist eine maximal einseitige (DIN-A4) Kurzbeschreibung des Projekts/Konzepts beizufügen.
- Zur Ansprache der Presse wird darum gebeten, einen kurzen Pressetext (Formblatt) zu formulieren
- Im Hinblick auf die Verwendung des Preisgeldes für den Landeslehrpreis wird um Mitteilung gebeten, ob ein Wechsel der vorgeschlagenen Preisträgerin/des vorgeschlagenen Preisträgers bevorsteht.
- Die Vorschläge sind elektronisch per E-Mail an lehrpreise@zv.uni-freiburg.de einzureichen, bitte zusammengefasst zu einer einzigen PDF-Datei.
- Der Vorschlag für den Universitätslehrpreis sollte grundsätzlich 10 DIN A4 Seiten (Schriftgröße Arial 12 pt, Zeilenabstand 18 pt) nicht überschreiten. Die Formblätter sind bei den angegebenen Seitenzahlen nicht zu berücksichtigen. Evaluationsergebnisse u.ä. sowie die Formblätter können den Vorschlägen als Anlage beigefügt werden. Die wesentlichen Aspekte, die aus der Sicht der Hochschule für eine Auszeichnung sprechen, müssen im Antrag dargelegt werden. Außerdem sollte klar abgegrenzt werden, auf welches Vergabekriterium (insbesondere Abgrenzung Vorschlag eines Konzeptes oder einer Lehrpersönlichkeit) sich der Vorschlag bezieht.
- Die Anlagen und Formblätter müssen bei den angegebenen Seitenzahlen nicht berücksichtigt werden. Ergänzend kann eine Darstellung des Vorhabens (z.B. Filme, Bildmaterial, Skripte, etc.) im Internet unter Angabe der entsprechenden Adressen erfolgen.
- Es kann beim Öffnen, Ausfüllen und Speichern mit dem Adobe Reader zu gravierenden Problemen kommen – bitte ändern Sie in diesem Fall die Größe des Dokuments am Bildschirm und vergewissern Sie sich, dass das Dokument regelmäßig zwischengespeichert wird. Wir möchten Ihnen ferner die Verwendung eines alternativen pdf-Readers empfehlen (PDF24, Foxit, Vorschau). Bei (anhaltenden) Problemen wenden Sie sich gerne an Karin Maurer-Lenius (karin.maurer-lenius@zv.uni-freiburg.de, T 0761 / 203-9088).
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge unter Berücksichtigung der o.g. Informationen über die Studienkommissionen bis zum 3. Juni 2024 ein.
Bitte beachten Sie, dass die mit der Auswahl betraute Senatskomission für Studium und Lehre nur Vorschläge berücksichtigen kann, die bis zur oben genannten Frist vollständig bei der Geschäftsstelle Ehrungen und Preise eingegangen sind.
Bitte erfragen Sie frühzeitig die Sitzungstermine und Fristen der zuständigen Studienkommission, damit eine fristgerechte Einreichung möglich ist!
Die Verleihung findet voraussichtlich im Wintersemester 2024/25 im Rahmen der Eröffnung des Akademischen Jahres statt.