Themenbereiche
Wir sind Ansprechstelle für alle Beschäftigten der Uni Freiburg und beraten und informieren Sie gerne zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.
Themenbereiche
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz gegenüber dem Arbeitgeber. Es teilt sich in zwei Rechtsbereiche auf. So gibt es zum einen das Individual- als auch das Kollektiv-Arbeitsrecht.
Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen wie z. B. dem Personalrat. Die Grundlage für die Tätigkeiten des Personalrats als Interessenvertretung ist das Landespersonalvertretungsgesetz BW. Hier werden die allgemeinen Aufgaben, die Beteiligungsrechte sowie die Wahl des Personalrats geregelt.
Der Personalrat der Universität Freiburg ist zuständig für alle Beschäftigte, die weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation eingegliedert sind einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Im Individual-Arbeitsrecht hingegen geht es generell um Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit und Kündigungsschutz.
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Arbeitsschutz
Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats gehört es auch darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind ein weites Feld. Dabei wird immer mehr Wert auf die Prävention gelegt um die Gesundheit der Beschäftigten bis ins Rentenalter zu erhalten.
Grundsätzlich zuständig für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften bzgl. der Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber, bzw. die Dienststelle. Im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wird an mehreren Stellen auf die Verhütung von Unfall-und Gesundheitsgefahren hingewiesen, und dem Personalrat eine Kontrollfunktion zugeteilt. Er wird mitunter auch als „Wächter im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ bezeichnet.
Der Personalrat nimmt an Arbeitssicherheits- und Unfallbegehungen teil und erhält auch sämtliche Unfallanzeigen. Dabei arbeiten wir eng mit der Stabsstelle Sicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst zusammen, die auch für uns beratend tätig sind. Die Themen im Arbeitsschutz sind vielfältig und beinhalten alle Faktoren, die die Gesundheit gefährden könnten. So gehören die Themen Raumklima, Ausstattung der Arbeitsplätze und Berufskleidung ebenso dazu wie Vorsorgeuntersuchungen, Maßnahmen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen oder psychische Belastungen, um nur einige Punkte zu nennen.
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Beamtenrecht
Wir beraten Sie zu allgemeinen beamtenrechtlichen Fragen wie z.B. Grundlagen, Pflichten und Rechte aber auch zu konkreten Fragen rund um das Beamtenrecht wie z.B. Arbeitszeit, Beurlaubung, Urlaub, Beförderung, Aufstieg, dienstliche Beurteilung, Laufbahnrecht, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeit, Disziplinarrecht, Reisekostenrecht usw..
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Datenschutz
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung unserer Arbeitswelt ist auch das Thema Datenschutz ein wachsendes und kompliziertes Handlungsfeld. Zum einen müssen rechtliche Aspekte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geklärt werden und zum anderen muss deren technische Umsetzung gewährleistet werden.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sowie des Schutzes von Persönlichkeitsrechten im betrieblichen Umfeld eingehalten werden.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss nach aktuell geltender Rechtslage gemäß EU-DSGVO umfänglich dokumentiert werden. Außerdem muss dem/der Betroffenen gegenüber bei der Erhebung dieser Daten erklärt werden, für welchen Zweck die Daten verwendet werden und wie lange diese verarbeitet und gespeichert werden.
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Familie, Pflege und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft Themen wie Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kinderbetreuung, familienbedingte Auszeiten und Teilzeit sowie Fragestellungen rund um die Pflege von Angehörigen.
Der Personalrat setzt sich aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und unterstützt alle Beschäftigten bei Fragen und Problemen zu diesem Thema.
Als Mitglied des Arbeitskreises „Familienfreundliche Universität“ vertreten wir die Interessen der Beschäftigten auf organisatorischer und struktureller Ebene. Wir unterstützen das Konzept „Familienfreundliche Universität Freiburg“ zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie zur Schaffung familienfreundlicher Strukturen.
In stetigem Austausch sind wir mit dem Familienservice, der zahlreiche Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Beschäftigten und Promovierenden der Universität Freiburg auf seinen Internetseiten anbietet und mit der Familienservice gGmbH die Kinderbetreuungseinrichtungen trägt.
Individuell bieten wir Beratungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld sowie zur Pflege von Angehörigen an. Auch bei einzelnen Fragen per Telefon oder E-Mail versuchen wir Ihnen kompetent weiterzuhelfen. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Alle Beratungen und Anfragen behandeln wir vertraulich.
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Gesundheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Der Personalrat ist gemäß Landespersonalvertretungsgesetz BW (LPVG) in der uneingeschränkten Mitbestimmung bei „Maßnahmen des behördlichen oder betrieblichen Gesundheitsmanagements einschließlich vorbereitender und präventiver Maßnahmen, allgemeine Fragen des behördlichen oder betrieblichen Eingliederungsmanagement, Maßnahmen aufgrund von Feststellungen aus Gefährdungsanalysen“ § 74, Abs. 2, Satz 8 LPVG.
In diesem Zusammenhang sind wir in den Arbeitskreis „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) eingebunden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeleitet. Seit dem 16.7.2014 ist eine Dienstvereinbarung zum BEM in Kraft. Weitere Informationen zum BEM finden Sie auf den Seiten „Service A-Z“ des Rektorats.
Hier der Auszug aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB 9), § 167, Absatz 2:
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Gerne können Sie sich bei Fragen rund um das BEM, wenn Sie bspw. ein Einladungsschreiben erhalten haben, an den Personalrat wenden.
Sport/Freizeit
Pausenexpress: Der Personalrat setzt sich aktiv dafür ein, dass der Pausenexpress an der Universität institutionalisiert wird.
Externer Beratungsdienst
Hilfe bei Konflikten, Krisen, Suchtproblemen.
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Konflikte
Kleinere Konflikte gehören zum Alltag. Wenn sie jedoch größer werden, eskalieren, haben alle Beschäftigten die Möglichkeit und das Recht auf Unterstützung und Beratung. In einem sozialen Gefüge wie der Universität mit vielen hierarchischen Strukturen ist es wichtig, dass niemand ungehört bleibt oder überhört wird.
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Studentische Beschäftigte
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Was eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft ist, wird im § 57 LHG (Landeshochschulgesetz) geregelt: „Personen mit einem ersten Hochschulabschluss können als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer an einer Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert ist; das Beschäftigungsverhältnis ist spätestens mit der Exmatrikulation aufzulösen….“
Auch ihre Tätigkeiten werden im LHG festgelegt. „Wissenschaftliche sowie studentische Hilfskräfte üben Hilfstätigkeiten für Forschung und Lehre aus und unterstützen Studierende in Tutorien….“
Die Beschäftigungsdauer ist auf 6 Jahre begrenzt.
Das Wissenschaftsministerium legt die Vergütung fest.
Durch das Ausführen von administrativen Tätigkeiten, wie z. B. Web-Administration, Bibliotheksaufsicht, Studienberatung oder Sekretariatstätigkeiten werden Hilfskräfte zu „TV-L“-Beschäftigten und haben Anspruch auf Tariflohn.
Weiterführende Links
Tarifvertrag und Entgeltordnung
Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006, in der Fassung des jeweiligen Änderungstarifvertrages gilt für die Beschäftigten der Universität Freiburg. Dieser Tarifvertrag enthält unter § 40 zusätzlich Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
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Umwelt und Nachhaltigkeit
Zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung gehören u.a. auch der Umweltschutz und die Nachhaltigkeit.
Der Personalrat engagiert sich im Rahmen der Arbeitskreise „Nachhaltige Universität“ sowie des Arbeitskreises „Umweltfreundlich zum Betrieb“ für die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit an der Universität Freiburg.
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Vorklinik und Medizinische Fakultät
Die Beschäftigten der Medizinische Fakultät und der Vorklinik haben als Besonderheit, dass sie zwar zur Universität gehören, jedoch von der Personalabteilung des Universitätsklinikums Freiburg verwaltet werden. Diese Konstellation führt in vielen Bereichen in der Praxis leider zu Unsicherheiten in puncto Zuständigkeiten und sonstigen administrativen Fragestellungen.
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Wissenschaft
Unsere Zuständigkeit
Der Personalrat vertritt die Interessen aller wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen – ob befristet oder unbefristet beschäftigt. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.
Unsere Beratungsthemen
Neben unseren allgemeinen Informations- und Beratungsangeboten beraten wir wissenschaftliche Beschäftigte zu ihren spezifischen Vertrags- und Arbeitsbedingungen:
Arbeitsverträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
- Befristungen nach Haushalts- oder Drittmitteln
- Berechnung der Höchstbefristungsdauer
- Verlängerungsmöglichkeiten (Elternzeit, familienpolitische Komponente, Mutterschutz, Krankheit)
- Alternative Vertragsformen (Teilzeit- und Befristungsgesetz, unbefristete Verträge)
Vereinbarkeit von Familie und Qualifizierung
- Mutterschutz während der Promotion oder Qualifizierung
- Elternzeit und deren Auswirkungen auf Vertragslaufzeiten
- Pflege von Angehörigen
Arbeitsbedingungen
- HomeOffice-Regelungen für wissenschaftliche Beschäftigte
- Arbeitszeiten und Mehrarbeit
- Sonderregelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Konflikte und Probleme
- Auseinandersetzungen im Zusammenhang von Qualifizierung und arbeitsvertraglichen Verpflichtungen
- Unklare Aufgabenverteilung zwischen Promotion/Habilitation und Dienstaufgaben
- Arbeitsbelastung und Überstunden
Weitere Angebote und Beteiligungsformate
Neben individuellen Beratungen vertreten wir die Interessen wissenschaftlicher Beschäftigter auch strukturell:
Vorträge und Schulungen
- Informationsveranstaltungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Vorträge bei CARD, Kite-Mentoring, Doktorandentreffen und anderen Formaten
Gremienarbeit
- Teilnahme an Arbeitsgruppen zu Personalentwicklung, Karrierewegen, Dauerstellenkonzepten, Mindestvertragslaufzeiten und Führungskompetenz
- Beteiligung an Diskussionsforen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Personalversammlung
- Jährliche Teilpersonalversammlung speziell für wissenschaftliche Beschäftigte
- Forum für Austausch, Information und Mitbestimmung
Kontakt
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder zu Ihren Arbeitsbedingungen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine vertrauliche Beratung. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Weitere Informationen und Angebote
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Our Responsibilities
The Staff Council represents the interests of all academic staff – whether employed on fixed-term or permanent contracts. We provide comprehensive advice on your rights and support you with all matters relating to your employment.
Our Advisory Topics
In addition to our general information and advisory services, we advise academic staff on their specific contractual and working conditions:
Employment Contracts under the Fixed-Term Academic Contracts Act (WissZeitVG)
- Fixed-term contracts funded by institutional or third-party funds
- Calculation of maximum fixed-term duration
- Extension possibilities (parental leave, family policy component, maternity protection, illness)
- Alternative contract forms (Part-Time and Fixed-Term Employment Act, permanent contracts)
Work-Life Balance During Qualification
- Maternity protection during doctoral studies or qualification
- Parental leave and its impact on contract duration
- Care for family members
Working Conditions
- Home office arrangements for academic staff
- Working hours and overtime
- Special regulations in the Collective Agreement for the Public Service (TV-L)
Conflicts and Issues
- Disputes relating to the balance between qualification and contractual obligations
- Unclear distribution of tasks between doctoral/habilitation work and service duties
- Workload and excessive hours
Further Services and Participation Formats
In addition to individual consultations, we also represent the interests of academic staff at a structural level:
Presentations and Training Sessions
- Information events on the Fixed-Term Academic Contracts Act
- Presentations at CARD, Kite Mentoring, doctoral meetings and other formats
Committee Work
- Participation in working groups on staff development, career paths, permanent position concepts, minimum contract durations and leadership competence
- Involvement in discussion forums to improve working conditions
Staff Assembly
- Annual partial staff assembly specifically for academic staff
- Forum for exchange, information and co-determination
Contact
Do you have questions about your employment contract or working conditions? Please feel free to contact us for confidential advice. We are here for you and will support you with all your concerns.