Springe zu

Mittel für innovative Projekte in Studium und Lehre: Ausschreibung des SVB-Projektwettbewerb 2021

Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Freiburg schreibt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Studierendenrat – einen Teil des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB) für das kommende Vergabejahr 2021 als zentralen und allen Universitätsangehörigen offenstehenden Projektwettbewerb aus. Zu vergeben sind voraussichtlich insgesamt 400.000 Euro.

Antragsfrist ist der 30. Juni 2020.

Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Freiburg. Die Anträge sind an das SVB-Gremium zu richten, sollen maximal drei Seiten umfassen und folgendes beinhalten:

  • die Projektvorstellung (Inhalte, Ziele und Perspektiven)
  • eine Kurzzusammenfassung des Projektes
  • eine Kostenaufstellung
  • Informationen über die Beantragung von Fördergeldern oder Förderungen durch andere Stellen

Darüber hinaus ist ein Excel-Formularvordruck auszufüllen.

In Rücksprache mit den Antragsstellenden ist eine Teilförderung von Projekten möglich. Studentische Projekte müssen über universitäre Einrichtungen (z.B. Institute oder Fakultäten) haushaltsrechtlich abgewickelt werden. Bei Schwierigkeiten, eine universitäre Kostenstelle dafür zu finden, können sich Studierende gerne an das SVB-Gremium wenden.

Sämtliche Gelder unterliegen der Zweckbindung für Studium und Lehre.

Ausschreibungskriterien sind neben der Beachtung der rechtlichen Grundlagen des Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetzes und der Verwaltungsvorschrift QSM – studentisches Vorschlagsrecht

  • der Nutzen für viele Studierende, insbesondere in Relation zu eingesetztem Geld und Ressourcen – auch kleinere Projekte sind explizit förderungswürdig
  • die Beteiligung oder Initiative von Studierenden bei der Antragsstellung
  • die Nachhaltigkeit und Nutzen für zukünftige Studierende
  • die inter- oder multidisziplinäre Konzeption
  • der neuartiger Charakter des Projektes
  • die Förderung von Diversität, Inklusion und Barrierefreiheit an der Universität

Ausschlusskriterien sind die Finanzierung von Grundlehre, Grundausstattung oder Verbrauchsmaterial.

Projekte müssen innerhalb des ausgeschriebenen Kalenderjahres 2021 abgeschlossen werden. Eine Folgeförderung ist möglich, wenn ein weiterer, im Vergabeverfahren erfolgreicher Antrag gestellt wird. In begründeten Ausnahmen ist auch eine direkte mehrjährige Förderung möglich.

Über die Vergabe entscheidet das von der Studierendenschaft eingesetzte SVB-Gremium im Einvernehmen mit dem Studierendenrat. Die Antragssteller*innen werden voraussichtlich bis Oktober 2020 über Annahme oder Ablehnung ihrer Projektanträge benachrichtigt.

Alle Informationen im Detail zur Ausschreibung finden Sie unter

https://www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb/ausschreibung-svb-projektwettbewerb2021.pdf

Weitere (Hintergrund-)Informationen und eine Übersicht über die geförderten Projekte der vergangenen Vergaberunden finden sich unter http://www.stura.org/svb . Dort ist dort auch der benötigte Formularvordruck zugänglich, der den Anträgen beizufügen ist.

Kontakt

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das SVB-Gremium unter svb@stura.org