Digitalisierte administrative Prozesse Die anstehenden Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, können Universitäten im Verbund schneller bewältigen als jeweils einzeln. Die Universitäten Baden-Württembergs arbeiten deshalb in dem Rahmenkonzept „bwUni.digital – Digitale Transformation administrativer Prozesse an den Universitäten“ gemeinschaftlich an der digitalen Transformation administrativer Prozesse. Die Kernidee von bwUni.digital ist, die in Baden-Württemberg bereits etablierte Zusammenarbeit zwischen
Die Zentrale Hörsaalvergabe plant und koordiniert die Belegung von insgesamt ca. 115 Hörsälen, Seminarräumen, Sitzungsräumen und Sonderflächen. Die Größenordnung umfasst kleine Sitzungszimmer mit 8 Plätzen bis hin zum Audimax mit 788 Plätzen. Die Belegung der dezentral verwalteten Räume wird durch die jeweilige zuständigen Fakultäten bzw. Institute geregelt. Das Rektorat der Universität hat am 03.05.2017 die Richtlinie zur Überlassung von Räumen
Ansprechperson Kontakt
Das Projekt „Online-Personal-Services“ besteht aus den drei Digitalisierungsprojekten Dienstreisemanagement, Abwesenheitsverwaltung und Zeiterfassung. Die bisherigen Verfahren und Abläufe der oben genannten Teilbereiche sollen vereinfacht und serviceorientiert gestaltet werden, was eine Erleichterung für alle Mitarbeitenden bedeutet. Ziel ist die digitale Antragstellung und Abrechnung von Dienstreisen einzuführen sowie die Ablösung der gedruckten Urlaubskarte und die digitale Erfassung der
Geregelt in §12 der Hausordnung der Universität Freiburg: Fundsachen können unter Angabe von Funddatum und Fundort bei den dezentralen Hausdienststellen abgegeben werden. Anfragen zu verlorenen Gegenständen richten Sie bitte in der aktuellen Woche des Verlustes an die zuständige Hausdienststelle. Nach Ablauf einer laufenden Kalenderwoche werden die Fundsachen an die zentrale Poststelle im KG III, Platz der Universität, weitergeleitet und dort zentral
Die Nutzung von Fahrrädern auf dem Gelände der Universität ist in der Fahrradrichtlinie geregelt. Fahrräder dürfen nur während des Aufenthalts an der Universität und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das Abstellen in und vor den Eingängen, insbesondere das Zustellen von Flucht- und Rettungswegen ist nicht gestattet. Unzulässig abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt, Schrottfahrräder werden