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Policy zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Freiburg

Alle forschenden Mitglieder der Universität Freiburg verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten. Neben der Darstellung auf dieser Website, können Sie die Policy zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Freiburg auch als PDF abrufen.

Inhalt

I. Präambel

Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdaten, ihres Entstehungs- und Verarbeitungskontextes sowie ihrer Dokumentation und Veröffentlichung für den Erhalt qualitativ hochwertiger Forschung und wissenschaftlicher Integrität an. Die Universität Freiburg ist bestrebt, höchstmöglichen Ansprüchen zu genügen. Sie erkennt weiterhin an, dass korrekte, leicht auffindbare und zugängliche Forschungsdaten wesentliche Grundlage eines jeden datengestützten Forschungsprojektes sind. Sie sind notwendig für die Nachvollziehbarkeit, Validierbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsprozessen und -ergebnissen. Forschungsdaten haben somit einen langfristigen Nutzen für die Wissenschaft und das Potenzial für eine umfassende Nachnutzung und Verbreitung in der Gesellschaft. Die vorliegende Policy soll Wissenschaftler*innen Orientierung im Umgang mit Forschungsdaten geben und einen Beitrag zu einem zukunftsfähigen Forschungsumfeld leisten. In Verbindung mit der Open-Access-Resolution der Universität Freiburg soll sie dazu beitragen, den Gedanken von „Open Science“ und „Open Data“ zu verbreiten und zu leben.

II. Geltungsbereich

Diese Policy richtet sich an alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Freiburg, die mit Forschungsdaten umgehen, sowohl als eigenständige Forschende als auch in ihrer Funktion als Lehrende und Verantwortliche für die Betreuung von Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase. Sie wurde am 21.09.2022 von Rektorat verabschiedet. Auch im Falle von Drittmittelprojekten sollte diese Policy berücksichtigt werden. Spezifische Vereinbarungen mit Drittmittelgebern in Bezug auf das Datenmanagement haben Vorrang vor dieser Policy.

III. Umgang mit Forschungsdaten

Im Umgang mit Forschungsdaten ist der den gesamten Lebenszyklus umfassende Prozess zu berücksichtigen, bei dem sie erhoben oder nachgenutzt, verarbeitet, analysiert, aufbereitet, archiviert und gegebenenfalls publiziert werden. Die FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) sind frühzeitig in diesem Prozess aufzugreifen, sofern keine rechtlichen oder ethischen Gründe dagegenstehen und sie technisch umsetzbar sind. Es ist von besonderer Bedeutung, die Integrität und den Kontext von Forschungsdaten zu bewahren. Forschungsdaten müssen auf eine korrekte, vollständige, unverfälschte und verlässliche Art und Weise gespeichert werden und langfristig nachnutzbar sein.

In Übereinstimmung mit den Rechten am geistigen Eigentum und unter der Voraussetzung, dass keine Rechte Dritter, gesetzliche Bestimmungen oder andere Schutzrechte dies verbieten, sind Forschungsdaten mit einer freien Lizenz zur Nachnutzung zu versehen und offen verfügbar zu machen.

Forschungsdaten sollen in einem geeigneten Repositorium oder Archivierungssystem abgelegt werden. Es wird empfohlen, primär fachlich oder methodisch geeignete Repositorien zu prüfen, sofern diese die in dieser Policy genannten Ansprüche an Open Access in der Sache und im Geist eingelöst werden. Die Daten sollten neben mindestens deskriptiven Metadaten mit persistenten Identifikatoren versehen werden. Die Universität Freiburg empfiehlt insbesondere die Nutzung von ORCID IDs für Personen, von DOIs für Publikation von Datensets (ggfs. zusätzlich zu disziplinen- oder repository-spezifischen Identifikatoren und Metadaten). Forschungsdaten, die zur Nachnutzung vorgesehen sind, sollen in zitierbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Das beinhaltet die Sicherstellung des entsprechenden Kontextes, der die verwendete Forschungssoftware und Ablaufumgebungen umfassen kann. Diese Aufgabe kann an entsprechende Fachdienste ausgelagert sein. Es soll garantiert werden, dass Zitationsregeln beachtet werden und Auflagen bezüglich der Veröffentlichung und Verwendung eingehalten werden. Die Herkunft wiederverwendeter Daten ist dadurch eindeutig nachvollziehbar und die entsprechende Quelle wird honoriert.

Forschungsdaten und -unterlagen sind so lange aufzubewahren und zugänglich zu halten, wie es gemäß interner Richtlinien, Fachrichtlinien oder den Auflagen der Forschungsförderer im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (z. B. EU-Auflagen bezüglich der Sammlung persönlicher Daten) erforderlich ist. Die Mindestaufbewahrungszeit für Forschungsdaten und -unterlagen beträgt zehn Jahre nach der Veröffentlichung der Daten oder der Veröffentlichung der betreffenden Arbeit bzw. nach Projektabschluss.

Wenn Forschungsdaten und zugehörige Unterlagen nach Ablauf der Speicherfrist oder aus rechtlichen bzw. ethischen Gründen gelöscht oder vernichtet werden sollen, so darf dies nur unter Berücksichtigung jeglicher rechtlicher oder ethischer Gesichtspunkte geschehen. Die Löschung muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Bei der Entscheidung über Erhalt oder Löschung der Daten müssen die Interessen und vertraglich festgelegten Bestimmungen von Drittmittelgebern und sonstigen Beteiligten, insbesondere von Mitwirkenden und Kollaborationspartnern, berücksichtigt werden. Dabei müssen Aspekte der Sicherheit und Vertraulichkeit bedacht werden.

IV. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement während und nach der Laufzeit von Forschungsvorhaben und -projekten liegt bei der Universität Freiburg und ihren Forschenden und soll mit den Empfehlungen für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis übereinstimmen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist in der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zu Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ geregelt.

a. Verantwortlichkeiten der Forschenden

i. Forschende sammeln, dokumentieren, speichern und archivieren Forschungsdaten und die damit verbundene Dokumentation, so dass ein Zugang bzw. eine ordnungsgemäße Löschung möglich ist. Dies beinhaltet auch die Vereinbarung von Abläufen und Verantwortlichkeiten in gemeinsamen Forschungsprojekten. Derartige Informationen sollen Bestandteil eines Datenmanagementplans (DMP) sein, der die Sammlung, Verwaltung, Aufbewahrung, Nutzung und Veröffentlichung der verwendeten Daten dokumentiert und die Voraussetzungen für Integrität und Vertraulichkeit der Daten beschreibt. Forschende sollen für jedes Forschungsvorhaben einen DMP erstellen und während der Durchführung des Projekts fortschreiben und aktuell halten. Sie dokumentieren ggf. die Verfügbarkeit von Forschungsdaten in Darstellungen ihrer Projekte, z. B. in einem Forschungsinformationssystem oder anderen öffentlich zugänglichen Projektbeschreibungen.

 ii. Forschende gehen mit Forschungsdaten so um, dass die Grundsätze und Anforderungen dieser Leitlinie erfüllt werden. Sie stellen bereits bei der Projektplanung sicher, ob Open-Source-Software eine gleichwertige Alternative zu Programmen darstellen kann, deren Quellcode nicht offengelegt ist. Insbesondere wird zur Nutzung von Software geraten, die unter freien Lizenzen verfügbar ist.

iii. Forschende planen, soweit möglich, die weitere Nutzung der Daten insbesondere nach Projektabschluss. Dies umfasst sowohl die Festlegung von Nutzungs- und Verwertungsrechten nach Projektende, einschließlich der Zuweisung entsprechender Lizenzen, als auch die Regelung von Datenspeicherung und -archivierung im Fall eines Ausscheidens aus der Universität Freiburg.

iv. Forschende erfüllen alle relevanten organisatorischen, regulatorischen, institutionellen und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowohl in Bezug auf Forschungsdaten als auch auf die Verwaltung zugehöriger Forschungsunterlagen (zum Beispiel bei Kontext- oder Herkunftsangaben) und treten dafür ein.

b. Verantwortlichkeiten der Universität Freiburg

i. Die Universität Freiburg unterstützt ihre Organisationseinheiten, stellt angemessene Mittel und Ressourcen für Forschungsförderung, Dienstleistungen, den Betrieb von Organisationseinheiten, Infrastrukturen und Mitarbeiterqualifizierung bereit. Sie beteiligt sich hierzu am übergreifenden Austausch mit anderen Einrichtungen, den Forschungsförderern und ist Mitglied in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur.

ii. Die Universität Freiburg fördert die Einhaltung der Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis. Dazu stellt sie Vorlagen für DMPs bereit, betreibt Monitoring und bietet Qualifizierungsmaßnahmen sowie Unterstützung und Beratung an. Dies geschieht in Übereinstimmung mit aktuellen Richtlinien, Verträgen mit Drittmittelgebern, internen Satzungen, Verhaltenskodizes und weiteren relevanten Leitfäden.

iii. Die Universität Freiburg entwickelt Mechanismen und stellt Dienste bereit, um Forschungsdaten zu speichern, sicher aufzubewahren und zu publizieren, damit der Zugang zu den Forschungsdaten während und nach Abschluss von Forschungsprojekten gewährleistet werden kann.

iv. Die Universität Freiburg stellt den Zugang zu den oben beschriebenen Diensten und Infrastrukturen bereit, so dass die Forschenden die Auflagen von Drittmittelgebern und weiteren Rechtsträgern einhalten können und ihre in dieser Policy beschriebenen Verantwortlichkeiten wahrnehmen können.

V. Gültigkeit

Diese Policy tritt mit dem Beschluss des Rektorates der Universität Freiburg am 21. September 2022 in Kraft und setzt die Grundsätze vom 19.12.2018 außer Kraft. Es wird alle drei Jahre zum Ende eines Jahres überprüft, ob sie aktualisiert werden muss.