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…tätigkeit mit den Regelungen des ArbeitnehmererfindungsG (Rundschreiben 13, 2002, ArbEG) in Einklang steht. Auch Erfindungen in Nebentätigkeit, die maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der dienstlichen Tätigkeit beruhen, sind Diensterfindungen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 ArbEG), die von der Universität Freiburg in Anspruch genommen werden können. Rechte a…