An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen zu den Coronamaßnahmen an der Universität Freiburg. Alle weiteren geltenden Bestimmungen finden Sie über das Menü oben auf der Seite.
Bereits medizinische Masken reduzieren das Ansteckungsrisiko. Besonders gut aber schützen eng anliegende FFP2-Masken. Dieses zeigt auch eine Studie des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation. Die Universität bittet daher alle Studierenden und Beschäftigen sowie Besucher*innen, auch weiterhin innerhalb der Gebäude bevorzugt eine FFP2-Maske oder aber eine medizinische Maske zu tragen. Plakate an den Eingängen der Universitätsgebäude werden darauf hinweisen. Dieses Plakat kann auch gerne selbst ausgedruckt und in Instituten aufgehängt werden.
Für spezielle Situationen am Arbeitsplatz, im Lehr- und Studienbetrieb und bei Veranstaltungen, die eine besondere Nähe von Personen zwingend erfordern, kann auch weiterhin von den Verantwortlichen mit Zustimmung des Rektorates eine Maskenpflicht festgelegt werden. Die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Abteilung Sicherheit (SUN1) kann hierzu unterstützen und beraten. Damit gibt es zum einen eine überprüfbare Bewertungsgrundlage und zum anderen eine zentral verfügbare aktuelle Übersicht über Bereiche mit Maskenpflicht. Wird aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht für erforderlich gehalten, ist dieses unter der E-Mail-Adressepraxisveranstaltungen@zv.uni-freiburg.de anzuzeigen. SUN1 wird die Anträge bearbeiten, bewerten und dem Rektorat vorlegen. Dieses Verfahren hat sich bei den Genehmigungen von Präsenzveranstaltungen bewährt.
Die aktualisierte Hygieneordnung 13 wurde am 28.05.2022 veröffentlicht.
Einschränkungen für Dienstreisen wurden mit der Hygieneordnung vom 28.05.2022 weiter reduziert. Maßnahmen sind aktuell nur noch vorgesehen für Reisen in Staaten/Regionen/Länder, die bei Reisebeginn vom Robert Koch-Institut (RKI) als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ausgewiesen sind. In diesen Fällen muss auch weiterhin die Dringlichkeit und Bedeutung dargelegt werden und eine Genehmigung der Rektorin vorliegen. Derzeit (Stand 24.05.2022) gelten keine Staaten oder Regionen als Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet. Die Einstufung durch das RKI kann sich aber weiterhin kurzfristig ändern.
Auch an der Universität nimmt der pandemiebedingte Ausfall von Beschäftigten in allen Einrichtungen durch Krankmeldungen, Quarantäne oder durch die Übernahme der Kinderbetreuung bei Schul- oder KiTa-Schließungen zu. Dieses wird zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen der Abläufe führen. Wir bitten um Verständnis.
Fragen hierzu und zu weiteren Corona-Maßnahmen beantwortet gern die Koordinierungsstelle.
Die Vorgaben und Empfehlungen auf dieser Website gelten für alle Mitglieder der Universität Freiburg. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert.
Die SARS-CoV-2-Hygieneordnung der Universität Freiburg wurde an die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes angepasst. Die aktualisierte Hygieneordnung enthält unter anderem neue Regelungen im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen, Raumbelegung, Veranstaltungen mit geselligem Charakter und Dienstreisen. Ziel ist, dass alle Mitglieder der Universität Freiburg möglichst wenige Einschränkungen beim Arbeiten und Studieren erfahren und dabei den bestmöglichen Schutz erhalten.
Die Universität hat eine Koordinationsstelle zum Umgang mit den Auswirkungen und Folgen des Coronavirus eingerichtet, in der alle sachkundigen Bereiche der Zentralen Verwaltung beteiligt sind. Bei Fragen, die sich nicht aus den auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen beantworten lassen, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle.
Ob Medizin, Wirtschaft, Politik, Kultur oder Technik: In einem Videopodcast beleuchten Freiburger Forschende regelmäßig Aspekte der Coronakrise aus unterschiedlichen Blickwinkeln.