- Abstand
Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten; das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung führt grundsätzlich nicht zu einer Aussetzung des Mindestabstandsgebots und anderer Hygieneregeln. - Hygiene
Regelmäßiges, gründliches Händewaschen; Husten und Niesen in die Armbeuge. - Alltagsmaske
Mund-Nasen-Bedeckung tragen. - Lüften
Regelmäßiges Lüften, auch in der kalten Jahreszeit. - Regelungen zur Raumnutzung
Festlegung der maximalen Belegung unter Einhaltung der Abstandsregel und konsequente Einhaltung der Belegung. - Veranstaltungen Dritter
Nutzung der Hochschulgebäude nur noch zu Zwecken der Hochschule, keine Veranstaltungen Dritter. - Zutritts- und Teilnahmeverbot
für Personen, die- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
- keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Zutritt universitätsfremder Personen
Beschränkung des Zutritts universitätsfremder Personen auf das notwendige Minimum. - Datenerhebung zur Nachverfolgung
Erfassung von Kontaktdaten für die schnelle Erkennung und Eingrenzung von Infektionsketten.
Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Je nach Partikelgröße bzw. den physikalischen Eigenschaften unterscheidet man zwischen größeren Tröpfchen und kleineren Aerosolen. Während die Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Beim Atmen und Sprechen, aber noch stärker beim Schreien und Singen, werden Aerosole ausgeschieden; beim Husten und Niesen entstehen zusätzlich deutlich mehr Tröpfchen. Die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber infektiösen Partikeln jeglicher Größe ist im Umkreis von 1-2 Meter um eine infizierte Person herum erhöht.
Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist möglich, wenn viele Personen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen zusammenkommen und es verstärkt zur Produktion und Anreicherung von Aerosolen kommt. Ein effektiver Luftaustausch kann die Aerosolkonzentration in einem Raum vermindern.
Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.
Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der infektiösen Person nicht auszuschließen.
Die Krankheitsverläufe von COVID-19 sind unspezifisch, vielfältig und variieren stark von symptomlosen Verläufen bis zu sehr gravierenden Krankheitsverläufen mit schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod. Häufig genannte Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und eine Pneumonie.
Steckbrief des Robert-Koch-Instituts
Die Universität veröffentlicht keine Zahlen zu bestätigten Corona-Krankheitsfällen, unterstützt aber bei Bedarf das Gesundheitsamt bei der Identifikation von Kontaktpersonen.
Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch, um eine Verbreitung des Virus möglichst zu vermeiden, beachten Sie bitte die Hygieneempfehlungen, wie sie in unserer Hygieneordnung, auf dieser Website und auf den in allen Bereichen der Universität ausgehängten Plakaten dargestellt sind. Sie entsprechen den Empfehlungen der einschlägigen Einrichtungen wie etwa des Robert Koch-Instituts. Mit diesen einfachen, persönlichen Hygienemaßnahmen können Sie helfen, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren.
Abstandsgebot
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt auch uneingeschränkt für Tätigkeiten im Freiland. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung führt grundsätzlich nicht zu einer Aussetzung des Mindestabstandsgebots und anderer Hygieneregeln.
Belegung von Räumen
Bei der Raumbelegung in allen Arbeitsräumen (Büro, Werkstatt, Labor etc.), Seminarräumen, Hörsälen, Sozialräumen ist zu beachten, dass die Anzahl der sich im Raum befindenden Personen nicht die jeweilige Belegungsgrenze übersteigt. Zudem muss gewährleistet sein, dass pro anwesende Person ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zu anderen Personen besteht. Dies kann z. B. durch die Sperrung einzelner Arbeitsplätze, das Auseinanderziehen von Arbeitstischen oder reversible Markierungen auf Böden oder Oberflächen erfolgen.
Die maximale Raumbelegung ist durch die:den Verantwortliche:n in den einzelnen Leitungsbereichen gemäß Ziffer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu bestimmen und deutlich sichtbar mit einem Hinweisschild an den Eingangstüren bekanntzugeben (Vorlage).
Bei zentral verwalteten Räumen ist das Dezernat 4 (Bau und Technik) für die Ermittlung der Belegungszahlen, die Kennzeichnung zur Maximalbelegung und die entsprechende Möblierung zuständig.
Lüftung
Aerosole reichern sich in geschlossenen Innenräumen schnell an und verteilen sich im gesamten Raum. Bei längerem Aufenthalt in schlecht oder nicht belüfteten Räumen erhöht sich das potenzielle Risiko einer Übertragung durch Aerosole. Durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduziert werden.
Räume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind regelmäßig und ausreichend über weit geöffnete Fenster zu lüften. Einzelbüros: mindestens alle 60 Minuten für mindestens 3 Minuten; gemeinsam genutzte Räume: mindestens alle 20 Minuten für 3 Minuten. Dies gilt auch für Räume, die nur über eine stationäre Umluftanlage oder -geräte verfügen. Diese kühlen oder wärmen die Innenraumluft, es findet aber kein Austausch mit Frischluft statt. Bitte achten Sie auf warme Kleidung.
In Räumen, die über eine technische Zu- und Abluftanlage verfügen, ist in der Regel keine zusätzliche individuelle Lüftung erforderlich. Bei Fragen zu den bestehenden Lüftungssystemen ist das Dezernat 4 zu kontaktieren. Räume, in denen eine zusätzliche manuelle Lüftung über das Öffnen der Fenster unverzichtbar ist, sind am Eingang entsprechend gekennzeichnet.
Gründliche Händehygiene
Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 bis 30 Sekunden. Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist nur dann erforderlich und sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.
Beachtung der Husten- und Niesetikette
Das Husten und Niesen in die Armbeuge gehört zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen soll größtmöglicher Abstand zu anderen Personen gehalten werden. Am besten ist es, sich hierfür abzuwenden.
Veranstaltungen in Räumlichkeiten außerhalb der Universität
Die für die Belegung von Arbeitsräumen ausgeführten Regeln gelten auch für universitäre Veranstaltungen, insbesondere Retreats, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten außerhalb der Universität durchgeführt werden.
Betretungsverbot
Es besteht ein Betretungsverbot der universitären Gebäude für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Es gilt auch bei vorzeitigem Ende der Quarantäne weiterhin das reguläre Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Grippeimpfung
Die Universität empfiehlt eine Impfung gegen die Grippe, da angesichts der Ähnlichkeit der Symptome von Coronavirus- und Grippe-Infektion Patientinnen und Patienten mit einer „gewöhnlichen“ Grippe irrtümlich in eine isolierte Krankenstation kommen könnten und das Gesundheitssystem unnötig belastet würde.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt wesentlich dazu bei, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Dazu muss sie unbedingt über Mund und Nase getragen werden.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist von jedem:r:
- ab Betreten der universitären Gebäude auf Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude, insbesondere Tür- und sonstigen Eingangsbereichen, Durchgängen, Fluren, Treppenhäusern, Sanitäranlagen,
- in Anstell- und Wartebereichen sowie Zugangs- und Eingangsbereichen vor den Gebäuden,
- bei allen Veranstaltungen im Studienbetrieb in Präsenz (Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen im Studiengang Sport/Sportwissenschaft und den Allgemeinen Hochschulsport während der sportlichen Aktivität),
- bei allen schriftlichen und mündlichen Prüfungen,
- für Ansammlungen von Studierenden zum Selbststudium in Bibliotheken, in Räumen des Rechenzentrums, Lehrräumen oder anderen Örtlichkeiten auf dem Campus und
- bei anderen universitären Veranstaltungen, insbesondere Sitzungen der Universitätsorgane auf Verkehrsflächen in den Räumen, in denen die Veranstaltung stattfindet, zu tragen.
Mitarbeitende dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung nach Erreichen des Arbeitsplatzes in Universitätsgebäuden beim Arbeiten abnehmen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern zu im gleichen Raum arbeitenden Mitarbeitern:innen gewahrt wird. Soweit Studierende und Doktoranden:innen Laborarbeitsplätze außerhalb von Lehrveranstaltungen nutzen, gilt die für Mitarbeitende geltende Regelung entsprechend.
Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Hygieneordnung.
Zum Zwecke des Ergreifens von Schutzmaßnahmen für Mitglieder der Universität haben an COVID-19 erkrankte Beschäftigte das Auftreten von Krankheitssymptomen beziehungsweise das positive Ergebnis eines Coronaverdachtstests der Universität der Dienststelle unverzüglich mitzuteilen. Weitere Informationen und Verhaltensregeln finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen von Mitarbeitenden“ („Ich leide an typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus. Was ist zu tun?“ bzw. „Mein Test auf eine COVID-19-Erkrankung ist positiv ausgefallen. Was ist zu tun?“) auf dieser Website.
Studierende werden gebeten, die Universität über das Auftreten von Krankheitssymptomen beziehungsweise das positive Ergebnis eines Coronaverdachtstests zu informieren (koordinierungsstelle@zv.uni-freiburg.de). Wenn Studierende die Universität über das Auftreten von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus oder das positive Ergebnis eines Coronaverdachtstests informieren, werden ihre Daten, inklusive besonderer Kategorien von Daten in Form von Gesundheitsdaten, auf der Grundlage ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a, Art. 7, Art. 9 Abs. 2 Nr. 1 DSGVO verarbeitet. Zweck der Datenverarbeitung ist die Lokalisierung möglicher Corona-Hot-Spots, zeitnahe und effiziente Verhütung von Infektionen innerhalb der Universität Freiburg und Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden. Die Meldung sowie Einwilligung in die Datenverarbeitung sind absolut freiwillig. Außerdem haben Studierende das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. In dem Fall, in dem Studierende die Universität nicht informieren beziehungsweise ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen, entstehen ihnen keine Nachteile. Weitere Angaben sind in unseren Datenschutzinformationen zu finden.
Die Hochschulgebäude sind gemäß § 6 CoronaVO Studienbetrieb ausschließlich für Zwecke der Universität zu nutzen. Der Zutritt universitätsfremder Personen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Mitarbeitende von Fremdfirmen müssen sich bei den Einrichtungen anmelden. Sie sind über die Maßnahmen dieser Hygieneordnung zu unterrichten und verpflichtet, diese einzuhalten.
Für die Öffentlichkeit sind alle Universitätsgebäude bis auf weiteres geschlossen.
Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion aufweisen oder keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, besteht ein Zutrittsverbot für alle universitären Gebäude und ein Teilnahmeverbot für alle universitären Veranstaltungen.
Nach dem jetzigen Erkenntnisstand haben schwangere Frauen grundsätzlich kein höheres Infektionsrisiko als die Allgemeinbevölkerung und unterliegen auch keinem erhöhten Risiko eines schweren Verlaufs. Allerdings sind die Möglichkeiten einer Behandlung im Falle eines schweren Verlaufs bei Schwangeren gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich eingeschränkt. So können häufig Medikamente und Behandlungsmaßnahmen nicht genutzt werden, ohne dabei das ungeborene Kind zu gefährden. Dieses stellt nach dem Mutterschutzgesetz eine unverantwortbare Gefährdung dar.
Für Schwangere, die einem vermehrten Personenkontakt (z. B. Büro mit Mehrfachbelegung, Publikumsverkehr, Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzbesprechungen etc.) ausgesetzt sind, besteht derzeit in der Regel weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko. Dieses kann in aller Regel auch nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Eine Schwangere darf daher in der derzeitigen Situation an diesen Arbeitsplätzen in der Regel nicht beschäftigt oder tätig werden. Dieses gilt auch uneingeschränkt für schwangere Studierende.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die die Universität obligatorisch unmittelbar nach Eingang einer Mitteilung der Schwangerschaft oder Stillzeit erstellt, werden mögliche Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 selbstverständlich berücksichtigt. Zudem können Schwangere und Stillende jederzeit eine Beratung mit Empfehlung durch den Betriebsärztlichen Dienst bzw. die Stabsstelle Sicherheit in Anspruch nehmen. Weitere Informationen befinden sich im Informationspapier (Stand 14.04.2020) des Ausschusses für Mutterschutz.
Das Coronavirus lässt sich sehr gut mit Seife und Haushaltsreiniger (auch Spülmittel) neutralisieren. In den universitären Gebäuden ist die Möglichkeit zum Händewaschen mit Seife flächendeckend gegeben, deswegen verzichtet die Universität auf das Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern. Hände desinfizieren und Handschuhe tragen können auch ein Gefühl von falscher Sicherheit vermitteln. Das Robert-Koch-Institut sowie weitere Institutionen und Expertinnen und Experten stufen die Tröpfcheninfektion (also den direkten Kontakt mit kleinen Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen und durch kurze Entfernung übertragen werden) als Hauptübertragungsweg ein. Diese Tröpfchen halten sich nur sehr kurze Zeit in der Luft (wenige Minuten bis wenige Stunden). Eine Übertragung durch Schmierinfektion (virushaltige Sekrete) über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, spielt aber vermutlich nur eine untergeordnete Rolle. Übertragungen über unbelebte Oberflächen sind bislang nicht dokumentiert. Auch wenn die Infektion über unbelebte Flächen als wenig wahrscheinlich anzusehen ist, stellt gründliches Händewaschen hier einen effektiven Schutz dar. Gegenstände, die direkt in Kontakt mit dem Gesicht kommen (Headsets, Schutzbrillen, Telefon, Gläser und Tassen), sollten nicht von mehreren Personen geteilt bzw. regelmäßig gründlich gereinigt werden. Aber auch hier führt eine Reinigung mit Haushaltsreiniger zu einer effektiven Reduktion der Erregerzahl auf der Oberfläche.
Zu Aspekten von Gleichstellung und Vielfalt informiert aktuell die Seite www.diversity.uni-freiburg.de