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Verfasste Studierendenschaft

Nach über 30 Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft (VS) beschlossen. Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft trat am 14. Juli 2012 in Kraft. Die Studierendenvertretung ist die Interessenvertretung der Studierenden und immatrikulierten Promovierenden an der Albert-Ludwigs-Universität. Sie vertritt diese und ihre politischen, sozialen und kulturellen Belange.


Am 14.,15. und 16.05.2013 hatten Studentinnen, Studenten, Doktorandinnen und Doktoranden die historische Gelegenheit, die Grundsätze der Organisationsform der VS mitzubestimmen, letztlich entschieden sie sich für den Satzungsvorschlag „Das neue Mischmodell – der Kompromiss“, zuletzt geändert am 27.02.2015.


Rechtswirksam konstituiert hat sich die VS der Universität Freiburg am 04. November 2013 und ist damit nach § 65 Absatz 1 Satz 2 Landeshochschulgesetz (LHG) eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit weitreichendem hochschulpolitischen Mandat, Satzungsautonomie und Finanzautonomie.


In der Studierendenvertretung wirken verschiedene Organe zusammen, um die Interessen der Studierenden und immatrikulierten Promovierenden innerhalb und außerhalb der Universität zu vertreten. Dazu gehören:

 
Im Studierendenhaus (Belfortstraße 24) befindet sich das Sekretariat der VS mit einem vielfältigen Serviceangebot: Von Auto- und Fahrradverleih bis zu Büromaterial. Außerdem bietet die Studierendenvertretung eine wöchentliche Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt an.
Ausführliche Auflistung der Service-Angebote

Interessierte Studierende und immatrikulierte Promovierende sind herzlich eingeladen, im Studierendenhaus oder einer der Sitzungen vorbeizuschauen und sich einzubringen.

Weitere Informationen, Termine, Protokolle und vieles mehr gibt es auf der Homepage der Verfassten Studierendenschaft unter www.stura.org.