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Universität Freiburg zum Krieg in der Ukraine

Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die in Freiburg eingeschriebenen Studierenden (degree-seeking und Kurzzeitstudierende) aus der Ukraine können ihren Aufenthalt weiter verlängern, auch wenn dieser mit diesem Semester hätte auslaufen sollen. Wenn Sie als ukrainische*r Studierende*r dazu Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gern an: study@uni-freiburg.de

Folgende Angaben zum Studium gelten auch für Studierende aus der Ukraine mit nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig und nicht nur vorübergehend (mindestens 90 Tage) in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können, d. h. bereits einen Schutzstatus in der Ukraine hatten (§ 24 Aufenthaltsgesetz).

Bewerbungen als degree seeking students für grundständige Studiengänge sind möglich, wenn die Studierenden in der Ukraine bereits ein Studienjahr erfolgreich absolviert haben und über die notwendigen Deutschkenntnisse (C1) verfügen. Fragen hierzu werden Ihnen gern unter study@uni-freiburg.de beantwortet. Fragen zu den angebotenen Studiengängen an der Universität Freiburg richten Sie bitte an die Studienberatung des Service Center Studium: studium@uni-freiburg.de

Studiengebühren, bereits genehmigte Stipendien und Bafög

Studierende aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben und ein Studium in Baden-Württemberg aufnehmen, sind beginnend mit dem Sommersemester 2022 von der Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende ausgenommen (§ 5 Absatz 1 Nummer 5 Landeshochschulgebührengesetz – LHGebG). Die Befreiung gilt bis zum 25.02.2025. Die Anträge hierzu nimmt International Admissions and Services (IAS) entgegen: study@uni-freiburg.de

Dazu gehören ukrainische Staatsangehörige, Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Die Aufenthalte von Studierenden aus der Ukraine mit bereits genehmigten Stipendien können verlängert werden. Fragen dazu beantwortet International Admissions and Services (IAS)der Universität Freiburg: study@uni-freiburg.de

Ukrainische Geflüchtete, die ein Studium in Deutschland aufgenommen haben oder aufnehmen, können nur BAföG bekommen, wenn sie sich selbst oder ein Elternteil mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren. Für jetzt geflüchtete Studierende läuft die finanzielle Absicherung während der ersten 18 Monate über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthaltsG Voraussetzung ist. Diese Aufenthaltserlaubnis erteilt die zuständige Ausländerbehörde, Betroffene können sich zur Beantragung an zentrale Anlaufstellen oder an die nächstgelegene Ausländerbehörde wenden.

Seit dem 01.06.2022 können Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG, BAföG beziehen, wenn sie ein entsprechendes Sprachniveau und die fachlichen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium nachweisen können.

Studierende aus der Ukraine mit nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit

Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig und nicht nur vorübergehend (mindestens 90 Tage) in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können, d. h. bereits einen Schutzstatus in der Ukraine hatten, wird ebenfalls Schutz gewährt (§ 24 Aufenthaltsgesetz).

Kontaktstelle des MWK für Studierende aus der Ukraine

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) hat eine zentrale Kontaktstelle für Studierende aus der Ukraine eingerichtet. Ab sofort können Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet so Informationen rund ums Studium in Baden-Württemberg erhalten. Weitere Informationen zur Kontaktstelle gibt es in der Pressemitteilung des MWK.

Onlinekurs für ukrainische und Freiburger Studierende

Das University College Freiburg bietet die „Digitale Interdisziplinäre Mini-Akademie“ für ukrainische und Freiburger Studierende an. Das Angebot, das mit ukrainischen Partneruniversitäten durchgeführt wird, wird vom DAAD gefördert.


Für weitere Unterstützung, etwa für Unterkünfte oder psychosoziale Betreuung, nutzen Sie bitte die auf unserer Webseite angegebenen Hilfsangebote. Wir ermutigen zudem alle Studierenden und Beschäftigten der Universität, die bestehenden Hilfsinitiativen zu unterstützen, wie etwa das Unterbringungsangebot über die Stadt (siehe oben genannte Webseite).

Alle institutionellen Kooperationen in Lehre und Studium mit Russland und Belarus werden ausgesetzt, ebenso wie gemeinsame Lehrveranstaltungen (inklusive digitale) mit russischen Einrichtungen. Individuelle Kontakte und Studienvorhaben können bis auf Weiteres bestehen bleiben.

Studienaufenthalte von Studierenden der Universität Freiburg in der Ukraine, Russland und Belarus sind bis auf Weiteres nicht möglich.