Das erwartet Sie:
Elektroniker*innen für Geräte und Systeme stellen elektronische Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten sie instand.
Sie analysieren Störungen, um deren Ursachen eingrenzen und die Fehler beheben zu können.
Zudem gehören die Planung, Steuerung und Überwachung von Fertigungsprozessen zu ihren Aufgaben wie das Erstellen von Fertigungsunterlagen, die Einrichtung, Programmierung, Optimierung von Fertigungsanlagen und Prüfsystemen.
Elektroniker*innen wählen mechanische, elektrische und elektronische Komponenten aus, passen sie an und montieren sie zu Geräten und Systemen und installieren und konfigurieren Programme.
Einmal klicken, um im Video mehr über die Ausbildung zu erfahren:
1d74db3114229d06031993d74911406d
Dauer und Vergütung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Derzeitige Vergütung:
1. Ausbildungsjahr | 1.086,82 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.140,96 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.190,61 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.259,51 € |
Voraussetzungen
Für die Ausbildung zum*zur Elektroniker*in ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Abschluss
Elektroniker*in für Geräte und Systeme
Ansprechpartner*innen
Herr Saborowski | Physikalisches Institut – Service Bereich Elektronik | 0761 203-5850 | juergen.saborowski@physik.uni-freiburg.de |
Herr Goeppel | Chemieverwaltung | 0761 203-5996 | dirk.goeppel@cl.uni-freiburg.de |
Links
Informationen der Arbeitsagentur
Offene Stellen
1 Elektroniker*in für Geräte und Systeme
Bewerbungsschluss: 11.10.2023
Ausbildungsbeginn: 01.09.2024
Einrichtung/Bewerbungsadresse:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Physikalisches Institut
Elektronik Werkstatt
z.Hd. Herrn Saborowski
Hermann- Herder- Str. 3
79104 Freiburg
Ausbildungsberuf: Elektroniker*in für Geräte und Systeme
Anzahl angebotener Ausbildungsplätze: 1
Ansprechpartner*in:
Herr Saborowski
0761/203-5850
bewerbung@physik.uni-freiburg.de
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.