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Elektroniker*in für Geräte und Systeme

Das erwartet Sie:

Elektroniker*innen für Geräte und Systeme stellen elektronische Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten sie instand.

Sie analysieren Störungen, um deren Ursachen eingrenzen und die Fehler beheben zu können.

Zudem gehören die Planung, Steuerung und Überwachung von Fertigungsprozessen zu ihren Aufgaben wie das Erstellen von Fertigungsunterlagen, die Einrichtung, Programmierung, Optimierung von Fertigungsanlagen und Prüfsystemen.

Elektroniker*innen wählen mechanische, elektrische und elektronische Komponenten aus, passen sie an und montieren sie zu Geräten und Systemen und installieren und konfigurieren Programme.

Einmal klicken, um im Video mehr über die Ausbildung zu erfahren:

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Dauer und Vergütung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Derzeitige Vergütung:

1. Ausbildungsjahr1.086,82 €
2. Ausbildungsjahr1.140,96 €
3. Ausbildungsjahr1.190,61 €
4. Ausbildungsjahr1.259,51 €

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum*zur Elektroniker*in ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

Abschluss

Elektroniker*in für Geräte und Systeme

Ansprechpartner*innen

Herr SaborowskiPhysikalisches Institut – Service Bereich Elektronik0761 203-5850juergen.saborowski@physik.uni-freiburg.de
Herr GoeppelChemieverwaltung0761 203-5996dirk.goeppel@cl.uni-freiburg.de

Links

Informationen der Arbeitsagentur


Offene Stellen

1 Elektroniker*in für Geräte und Systeme

Bewerbungsschluss: 11.10.2023
Ausbildungsbeginn: 01.09.2024

Einrichtung/Bewerbungsadresse:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Physikalisches Institut
Elektronik Werkstatt
z.Hd. Herrn Saborowski
Hermann- Herder- Str. 3
79104 Freiburg

Ausbildungsberuf: Elektroniker*in für Geräte und Systeme
Anzahl angebotener Ausbildungsplätze: 1

Ansprechpartner*in:
Herr Saborowski
0761/203-5850
bewerbung@physik.uni-freiburg.de

Infolink


Allgemeine und rechtliche Hinweise:

Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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