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Feinwerkmechaniker*in

Das erwartet Sie:

Feinwerkmechaniker*innen fertigen Präzisionsbauteile für Maschinen und feinmechanische Geräte und montieren diese zu funktionsfähigen Einheiten.

Sie planen Arbeitsabläufe, richten Werkzeugmaschinen ein und bearbeiten Metalle mithilfe spannender Verfahren wie Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen.

Die anfallenden Präszisions- und Feinarbeiten an kleinsten Bauteilen führen Feinwerkmechaniker*innen mithilfe von computergesteuerten Werkzeugmaschinen aber auch zum Teil manuell aus.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Wartung und die Reparatur feinmechanischer Geräte.

Dauer und Vergütung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Derzeitige Vergütung:

1. Ausbildungsjahr1.086,82 €
2. Ausbildungsjahr1.140,96 €
3. Ausbildungsjahr1.190,61 €
4. Ausbildungsjahr1.259,51 €

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum*zur Feinwerkmechaniker*in ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

Aber auch Schüler*innen mit Hochschulreife ergreifen gerne den Ausbildungsberuf und nutzen ihn als praktisch orientierte Basis für ein späteres Studium. 

Abschluss

Feinwerkmechaniker*in

Ansprechpartner*innen

Ansprechpartner*innen innerhalb der unterschiedlichen universitären Einrichtungen, in denen Feinwermechanier*innen ausgebildet werden:

Herr StollPhysik – Werkstatt0761 203-5951stollmar@uni-freiburg.de
Herr KromerInstitut für Makromolekulare Chemie0761 203-6290joachim.kromer@makro.uni-freiburg.de
Herr GoeppelChemieverwaltung0761 203-5996dirk.goeppel@cl.uni-freiburg.de
Herr SiegelInstitut für Biologie I0761 203-2514mathias.siegel@biologie.uni-freiburg.de
Herr KunkelInstitut für Biologie II0761 203-2662tim.kunkel@biologie.uni-freiburg.de

Links

www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe

Einmal klicken, um im Video mehr über die Ausbildung zu erfahren:

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Offene Stellen


Allgemeine und rechtliche Hinweise:

Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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