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Rolf Stürner

Rolf Stürner (*1943 Stuttgart) erhielt den Landesforschungspreis für seine Leistungen auf dem Gebiet Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht.

Den Landesforschungspreis für Grundlagenforschung erhält Prof. Dr. Rolf Stürner von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg für die Erarbeitung neuer internationaler Prozessprinzipien. Aufgrund der Globalisierung nehmen transnationale Prozesse zu. Daher stellt sich die Frage, nach welchem Recht diese Verfahren durchgeführt werden. Das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Rechtssystem unterscheiden sich grundsätzlich: Für deutsche Unternehmen besteht zum Beispiel die Gefahr, dass sie nicht nur mit hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, sondern dass sie Informationen preisgeben müssen, die nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis geschützt sind.

Die von Rolf Stürner erarbeiteten Prinzipien wurden erstmals von Koordinierungsstellen aller Industriestaaten, einschließlich China und Russland, einstimmig verabschiedet. „Entscheidend war, die unterschiedlichen geschichtlichen und kulturellen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dadurch kamen dann auch die gemeinsamen Grundlagen der beiden gegenwärtig unterschiedlichen Systeme zum Vorschein. So erhielten wir einen Ansatzpunkt für den gemeinsamen Dialog“, erklärt Rolf Stürner den Durchbruch. 
Die Prinzipien enthalten Vorschläge für die Prozessordnung und grenzen die U.S.-amerikanische gerichtliche Zuständigkeit ein. Darüber hinaus beschreiben sie Mindestanforderungen für Verhaltens- und Vorgehensweisen. Zur Wahrung der richterlichen Neutralität wird hier zum Beispiel festgelegt, dass nicht ein-seitig mit Parteien telefoniert werden soll. Ein anderes Prinzip ist, dass internationale Klagezustellungen in verständlicher Sprache, also übersetzt, erfolgen sollen. Vorschläge betreffen auch die Rollenverteilung zwischen Richtern und Anwälten, die Verteilung der Prozesskosten und die Voraussetzungen einer Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Sie legen das Verfahren bei der Ermittlung fremden Rechts fest und schaffen Grundregeln für den Auftritt fremder Anwälte vor Gericht. Vor allem aber versuchen sie, wettbewerbs-relevante Informationen besser zu schützen. (Quelle MWK)