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Stifter und Stiftungen der Albert-Ludwigs-Universität

Im Jahr 2009 wurde die Edith von Kaulla-Stiftung errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Blutgefäß- und Blutgerinnungsstörungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Vergabe eines jährlichen „Edith von Kaulla-Forschungspreises“ für herausragende Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen sowie die Gewährung von Forschungsstipendien nach vorgegebenen Richtlinien. Darüber hinaus ist die Stiftung eine Förderstiftung, die Ihre Mittel auch zur Förderung der genannten Zwecke anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zuwendet, insbesondere der Albert-Ludwigs-Universität zur Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich von Blutgefäße- und Blutgerinnungsstörungen. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.

Stiftungsorganisation

Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Dieser besteht aus dem amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin und dem Kanzler/ der Kanzlerin und den amtierenden Prorektoren/Prorektorinnen der Universität Freiburg.

Verfahren

Für die Vergabe des Edith von Kaulla-Forschungspreises haben die Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät das Vorschlagsrecht. Ein Kuratorium entscheidet über die Auswahl des Kandidaten/ der Kandidatin. Die Bekanntgabe der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt jährlich bei der Eröffnung des Akademischen Jahres.