Im Stiftungsfonds verwaltet die Universität Freiburg als Treuhänderin unselbständige Stiftungen. Die unselbständigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 Abgabenordnung (AO). Die Errichtung der Stiftungen erfolgte größtenteils per Testament. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von ihrem Vermögen. Sie vergibt die Stiftungsmittel und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen wird nach Ablauf des Geschäftsjahres Rechnung gelegt. Der Stiftungszweck der im Stiftungsfonds aufgenommenen Stiftungen wird zum Beispiel durch Gewährung von Stipendien, Zuschüssen für Studienreise, Studienaufenthalten, Druckkosten, Förderung von Forschungsarbeiten, Mittel für Preisverleihungen verwirklicht.
Für aktuelle und auch für künftige Stifter/innen besteht die Möglichkeit, Mittel an eine Stiftung ihrer Wahl zuzustiften, bzw. eine neue Stiftung einzubringen.
Im Jahr 1954 hat die Universität Freiburg aus dem Nachlass von Herrn Dr. Dr. h.c. Adolf Haeuser und seiner Ehefrau, Frau Luisa Haeuser aufgrund Testament vom 05.03.1934 die Adolf-Haeuser-Stiftung errichtet. Die Stiftung wurde in den Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Adolf-Haeuser-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und des Sports an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im allgemeinen sollen von den Erträgnissen der Stiftung ¾ zu wissenschaftlichen und ¼ zu sportlichen Zwecken verwendet werden, doch steht dem Kuratorium frei, zwischen den einzelnen Jahren auszugleichen, z.B. in einem Jahr mehr für sportliche oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden und in den nächsten Jahren entsprechenden Ausgleich zu schaffen.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Vergabe von Stipendien und durch die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Leistungen in Form von Zuschüssen zu Druckkosten, zu wichtigen Reisen oder ähnlichen Zwecken, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird.
Kuratorium
Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus dem*der jeweiligen
- hauptamtlichen Prorektor*in (Vizerektor*in)
- zwei Dekan*innen der Fakultäten
an der Universität Freiburg.
Die Benennung der Dekan*innen soll für 5 Jahre erfolgen.
Verfahren
Alle Fakultäten nehmen an der Erträgnisverteilung teil. Die jährlichen Erträgnisse werden den Dekanaten schriftlich mitgeteilt und diese werden gebeten Anträge bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Dekanat gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge werden dem Kuratorium die Vorschläge zur Erträgnisverteilung unterbreitet. Bei Zustimmung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Zur Errichtung einer Stiftung für die Wissenschaft hat Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern an die Universität Freiburg i.Br. gespendet. Mit dieser Spende wurde im Jahre 1956 eine unselbständige Stiftung, mit eigener Satzung, welche von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet wird, errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der St. Fidelis von Sigmaringen-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Stipendien verwirklicht.
Dieser Betrag dient zur Unterstützung von studierenden Mitgliedern der Studentengemeinde „St. Fidelis“ in Freiburg.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor*der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des*der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen.
Der*die Rektorin entscheidet auf Vorschlag des jeweiligen Erzbischofs der Erzdiözese Freiburg im Breisgau über die Vergabe von Stipendien.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist der Erzbischof der Erzdiözese Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Erzbischof schriftlich mitgeteilt und er wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über die Erzdiözese Freiburg gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Zwecks Errichtung einer Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Kunstgeschichte hat der am 30.12.1952 in Ballenstedt am Harz verstorbene Professor Dr. Wilhelm Vöge der Universität Freiburg zu Gunsten des Kunstgeschichtlichen Instituts der Universität seine gesamte Bibliothek, seine Kunstsammlung und sein in der Westzone befindliches Barvermögen vermacht.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung Wilhelm Vöge ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung der Kunstgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Reinertrag der Stiftung wird im Hauptzweck nur für gemeinnützige Zwecke der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Kunstgeschichte in der Weise verwendet, dass der*die jeweilige Direktor*in des Kunstgeschichtlichen Instituts der Universität Freiburg die entsprechenden Ausgaben dem*der Rektor*in der Universität Freiburg zur Bewilligung vorschlägt.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor*der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors*der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der*Die Rektor*in entscheidet auf Vorschlag des jeweiligen Direktors*der jeweiligen Direktorin des Kunstgeschichtlichen Instituts der Universität Freiburg über die Verwendung der Mittel.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist das Kunstgeschichtliche Institut an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Institut schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Kunstgeschichtliche Institut gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Aus der Schenkungs-Urkunde der Jubiläumsstiftung:
„Eingedenk der freundschaftlichen Beziehungen, die Stadt und Universität Freiburg im Breisgau seit eh und je unterhalten, beehren wir uns, der ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT anlässlich ihres 500-jährigen Gründungsjubiläums den Betrag von 10.000,– DM – zehntausend Deutsche Mark – als Geschenk der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Der Stadtrat und die Stadtverwaltung bekunden damit ihr Interesse und ihre Teilnahme an der Förderung der Wissenschaften und der Heranbildung des akademischen Nachwuchses.
Ausgefertigt zu Freiburg im Breisgau im Dezember des Jubiläumsjahres 1957 und gegeben im Januar 1958.
gez. Dr. Josef Brandel
Oberbürgermeister“
Stiftungszweck
Zweck der Jubiläumsstiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die Erträgnisse sind zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten bestimmt. Ihre Verfasser müssen Studierende der Universität Freiburg im Breisgau sein. Die Themen müssen eine Beziehung zur Stadt Freiburg im Breisgau oder zum Landesteil Südbaden haben.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Stipendien und durch die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Leistungen in Form von Zuschüssen zu Druckkosten, zu wichtigen Reisen oder ähnlichen Zwecken, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird, verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor*der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Vor Bewilligung von Mitteln ist dem*der Oberbürgermeister*in der Stadt Freiburg im Breisgau von der beabsichtigten Zuteilung Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der*Die Rektor*in entscheidet auf Vorschlag der Stadtverwaltung Freiburg im Breisgau, Stadtarchiv, über die Vergabe von Stipendien.
Verfahren
Die jährlichen Erträgnisse werden der Stadtverwaltung Freiburg, Stadtarchiv, schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über die Stadtverwaltung Freiburg gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Begründete Anträge können bis 30.9. eines Jahres an die Universitätsverwaltung, Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern, gestellt werden.
Der am 9. November 1943 in Coburg verstorbene Sanitätsrat Dr. med. Robert Lingel und seine am 24. Oktober 1960 in Coburg verstorbene Ehefrau Klara Lingel hat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Vermächtnis ausgesetzt unter der Auflage, diese Zuwendung als „Dr. Lingel-Stiftung“ zu verwalten. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Dr. Lingel-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Gefördert werden unterstützungswürdige Studierende, wissenschaftliche Assistent*innen oder junge Dozent*innen. Aus den Bewerber*innen sollen diejenigen ausgewählt werden, welche nach Wissen und Charakter über dem Durchschnitt liegende Leistungen erwarten lassen. Es sind nur solche Bewerber*innen zu berücksichtigen, welche auf dem Weg der üblichen Vorbildung zum Universitätsstudium gelangt sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Stipendien und durch die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Leistungen in Form von Zuschüssen zu Druckkosten, zu wichtigen Reisen oder ähnlichen Zwecken, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor*der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des*der Rektor*in durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der*die Rektor*Rektorin ist berechtigt, entgeltlich tätige Hilfspersonen zu beschäftigen oder diese mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu beauftragen.
Verfahren:
Vorschlagsberechtigt ist der*die Dekan*in der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Dekanat schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt von den Antragstellenden an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden, sondern müssen über das Dekanat gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Der am 12.07.1973 in Fleetwood/USA verstorbene Prof. Dr. Friedrich Franz Nord hat der Universität ein Vermächtnis von 32.308,25 $ = 77.615,58 DM (in Worten) siebenundsiebzigtausendsechshundertundfünfzehn Deutsche Mark ausgesetzt mit der Auflage, die Erträgnisse dieser Zuwendungen als „F.F. Nord-Stipendium“ zu vergeben.
Stiftungszweck
Zweck des F.F. Nord-Stipendiums ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Reinertrag aus dem Stiftungsvermögen wird für gemeinnützige wissenschaftliche und wohltätige Zwecke in der Weise verwendet, dass einem (oder mehreren) würdigen jungen Wissenschaftler*innen (Doktorand*innen, Assistent*innen) am Biochemischen Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Stipendium, das „F.F. Nord-Stipendium“, gewährt wird. Das Stipendium wird in der Regel für die Dauer eines Jahres gewährt.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor*der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors*der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der*Die Rektor*in ist berechtigt, entgeltlich tätige Hilfspersonen zu beschäftigen oder diese mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu beauftragen.
Der*Die Rektor*in wählt auf Vorschlag des Direktoriums des Biochemischen Instituts der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die zu bedenkenden Bewerber*innen aus.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist der*die Direktor*in des Biochemischen Instituts an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Institut schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt von den Antragstellenden an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Direktorium gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Zur Errichtung einer Stiftung für die Wissenschaft hat Herr Dr. Kurt Steim, Schramberg, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 1978 einen Betrag in Höhe von € 51.129,19 zur Verfügung gestellt. Im Dezember 1978 wurde die Dr. Kurt Steim-Stiftung errichtet.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitäts-körperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten
- Vermeidung der Folgeschäden von Kraftfahrzeugunfällen in Verbindung mit Rückhaltesystemen und deren Verbesserung,
- Sportmedizin,
- Orthopädie und
- Unfallchirurgie
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien, die Verleihung von Preisen sowie andere dem Forschungszweck dienliche Maßnahmen.
Stiftungsorganisation
Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus dem/der jeweiligen
- Rektor/in der Universität Freiburg
- Kanzler/in der Universität Freiburg
- Dekan/in der Medizinischen Fakultät
- Geschäftsführenden Direktor/in der Medizinischen Klinik
- Direktor/in des Departements Orthopädie und Traumatologie
- Direktor/in der Fa. Hugo Kern Liebers GmbH
- Einem Mitglied der Stifterfamilie
Die Mitgliedschaft im Kuratorium – außer Ziffer 7 – ist an die Dauer des jeweiligen Amtes geknüpft.
Verfahren
Die Entscheidung über die Verwendung der Erträgnisse trifft jährlich eine Jury aus dem Preisbeauftragten des Dekans der Medizinischen Fakultät sowie zwei weiteren Professor(inn)en, die vom Dekan der Medizinischen Fakultät berufen werden, im Einvernehmen mit dem Mitglied der Stifterfamilie. Es erfolgt jährlich eine Ausschreibung der zu vergebenen Mittel an der Medizinischen Fakultät. Der Stiftungsausschuss begutachtet die vorgelegten Arbeiten und entscheidet, wer gefördert werden soll. Das Ergebnis wird von der Medizinischen Fakultät der Stabsstelle für Ehrungen und Preise mitgeteilt, die die Zustimmung des Mitglieds der Stifterfamilie einholt. Sämtliche Unterlagen werden anschließend an die Stiftungs- und Vermögensverwaltung der Universität weitergeleitet, die entsprechend den getroffenen Beschlüssen die Mittelvergabe vorbereitet. Der Preis wird jeweils zur Eröffnung des Akademischen Jahres verliehen.
Die am 27. Juni 1956 in Borough / USA verstorbene Maria O. Nuss hat der Albert-Ludwigs-Universität ein Vermächtnis ausgesetzt mit der Auflage, diese Zuwendung als „Herman O. Nuss und Maria A. Nuss-Stiftung“ zu verwalten.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitäts-körperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
„Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Medizin
für die Erforschung von Heilungsmöglichkeiten von Leiden und Krankheiten,
der Verbesserung der Ausstattung (Laborausstattung) der medizinischen Einrichtungen der Universität und zur Förderung des Austausches von Studenten der Universität Freiburg mit amerikanischen Colleges oder Universitäten“.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird im Benehmen mit dem Rektor der Universität als Stiftungsbehörde jeweils von einem Stiftungsrat verantwortlich geleitet. Dem Stiftungsrat gehören an:
- der/die jeweilige Rektor/in der Universität,
- der/die jeweilige Kanzler/in der Universität,
- der/die jeweilige Dekan/in der Medizinischen Fakultät der Universität,
- der/die jeweilige Klinikumsvorstandsvorsitzende,
- der/die jeweilige Leiter/in des Akademischen Auslandsamtes.
Verfügungen über die Verwendung der Erträgnisse werden vom Stiftungsrat getroffen. Der Stiftungsrat beschließt mehrheitlich; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Rektors den Ausschlag.
Verfahren
Die Erträgnismitteilung geht dem/der Dekan/in der Medizinischen Fakultät zu. Die Ausschreibung erfolgt an der Medizinischen Fakultät. Bis 31.10. des jeweiligen Jahres sind unterstützungswürdige Anträge in Absprache mit den zum Stiftungsrat gehörenden Mitgliedern (Leitenden Ärztlichen Direktor des Klinikumsvorstandes und Leitung des International Office) der Universitätsverwaltung, Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern, vorzulegen.
Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden, sondern müssen über das Dekanat der Medizinischen Fakultät gestellt werden. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Die am 16. Mai 1978 in Freiburg verstorbene Elisabeth Bensel hat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. ein Vermächtnis ausgesetzt mit der Auflage, die Zuwendungen zugunsten der Nephrologie zu verwenden. Es entstand die Elisabeth Bensel-Stiftung
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitäts-körperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Elisabeth Bensel-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, insbesondere im Bereich der Medizin. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die folgende Maßnahmen verwirklicht: „Weiterentwicklung und Verbreiterung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten zur Behandlung von Nierenkranken einschließlich der Dialyse“.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der Rektor/die Rektorin ist berechtigt, entgeltlich tätige Hilfspersonen zu beschäftigen oder diese mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu beauftragen.
Der Rektor/die Rektorin entscheidet im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leiter der Nephrologie über
- die Verwendung der Erträgnisse
- Satzungsänderungen
- Änderung des Stiftungszwecks
- Aufhebung der Stiftung
Verfahren
Dem Ärztlichen Direktor der der Abteilung Innere Medizin IV werden die Erträgnisse zu Beginn des jeweiligen Jahres mitgeteilt.
Begründete Anträge können bis 31.10.2014 an die Universitätsverwaltung, Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern, gestellt werden. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden, sondern müssen über die Abteilung Innere Medizin IV gestellt werden. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Professor Dr. Alfred Bund und seine Ehefrau Maria haben ihr Vermögen im Jahre 1979 durch wirksame testamentarische Erbeinsetzung der Albert-Ludwigs-Universität mit der Auflage hinterlassen, die Vermögenswerte als zweckgebundenes Sondervermögen zu verwalten und die Erträge entsprechend des Testaments zu verwenden. Demzufolge wurde die Bund-Stiftung errichtet. Die Stiftung wurde in den Stiftungsfonds inkorporiert.
Es handelt sich um eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität.
Stiftungszweck
Zweck der Bund-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der katholischen Theologie und der Rechtswissenschaft.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vergabe von Stipendien, Zuschüssen von Studienreisen und Vergabe von Preisen für herausragende wissenschaftliche Arbeiten.
Die Erträgnisse der Stiftung werden zur Hälfte für Stipendien für Studierende der katholischen Theologie, die andere Hälfte für badische Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verwendet. Während für die Studierenden der katholischen Theologie nur eine Stipendiengewährung in Frage kommt, können die Mittel für badische Studierende unter anderem auch eingesetzt werden für Studienreisen, Preisaufgaben, Forschungsarbeiten und ähnliches, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird durch den jeweiligen Rektor/die jeweilige Rektorin der Universität Freiburg geleitet. Der Rektor/die Rektorin entscheidet im Einvernehmen mit den jeweiligen Dekanen/Dekaninnen der Theologischen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät über die Verwendung der Erträgnisse.
Verfahren
Die jährlichen Erträgnisse werden den Dekanaten schriftlich mitgeteilt und diese werden gebeten Anträge bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Dekanat gestellt werden. Nach Prüfung der Anträge werden die Vorschläge zur Erträgnisverteilung unterbreitet. Bei Zustimmung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Herr Professor Dr. phil. Guenther Hans Grueninger aus Greencastle/Indiana, USA, emeritierter ordentlicher Professor der De Pauw University hat der Albert-Ludwigs-Universität Mittel aus Spenden zur Verfügung gestellt mit der Auflage, diese Zuwendungen als „G. H. Grueninger-Stiftung“ zu verwalten. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der G. H. Grueninger-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die Erträgnisse der Stiftung werden zur Pflege der Austauschbeziehungen zwischen der De Pauw University in Indiana/USA und der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau, insbesondere zur Förderung des akademischen und wissenschaftlichen Nachwuchses, mit besonderer Zielsetzung der Pflege der deutschen Sprache und Literatur in den Vereinigten Staaten, verwendet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sollen in erster Linie einem Studierenden der De Pauw University Mittel für einen Studienaufenthalt in Freiburg zur Verfügung gestellt werden.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leiter/der jeweiligen Leiterin des International Office (Akademischen Auslandsamtes). Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das International Office gestellt werden.
Verfahren
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Der Patentanwalt Dr. Ing. A. Vogt aus Baden-Baden hat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. 15.000,– DM als Geschenk zur Verfügung gestellt. Er bekundet damit sein Interesse an der Universität und seine Teilnahme an der Förderung der Wissenschaft und der Ausbildung des akademischen Nachwuchses und es wurde daraufhin eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg errichtet. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck des Dr. Vogt Stipendiums ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der chemischen Forschung, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Finanzierung von regelmäßigen Gastvorlesungen eines auswärtigen, angesehenen, ggfs. ausländischen Wissenschaftlers vor der Fakultät für Chemie und Pharmazie, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird, verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg geleitet. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem Dekan/der Dekanin der Fakultät für Chemie und Pharmazie und dem jeweiligen Prorektor/der jeweiligen Prorektorin für Forschung.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist Dekan der Fakultät für Chemie und Pharmazie an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Dekan schriftlich mitgeteilt und er wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Die Lektorin am Englischen Seminar, Phyllis Wylde-Brown aus Birmingham, verstorben 1974, hat dem Englischen Seminar einen Geldbetrag mit der Bestimmung zugewendet, einen Bücherfonds anzulegen oder einen Fonds für bedürftige und notleidende Studenten zu errichten und es wurde daraufhin eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg errichtet. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck des Wylde-Brown-Stipendiums ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die Erträgnisse sind für den Studentenaustausch mit einer britischen Universität zu verwenden.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Stipendien und durch die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Leistungen in Form von Zuschüssen zu Reisen oder ähnlichen Zwecken, verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Er entscheidet im Einvernehmen mit Herrn Professor Pilch, seinem/seiner Stellvertreter/in oder Nachfolger/in.
Verfahren
Begründete Anträge können nach Einbeziehung des International Office bis 31.10.2014 an die Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Aus einer Schenkung des Fabrikanten Schenz in Freiburg an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg waren Werte in Höhe von 21.772,54 DM (Bargeld und Wertpapiere) vorhanden.
Die Fakultät hat am 11.6.1928 die Annahme der von Herrn Schenz angebotenen Schenkung beschlossen. Das der Fakultät zur Verfügung gestellte Kapital wurde auf die Institute und Seminare der Fakultät verteilt. Der o.a. Wert stellt den Anteil der Bibliothek für Rechtswissenschaft (früher: Juristisches Seminar) dar. Es wurde die Stiftung Zasiusfonds errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck des Zasiusfonds ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Unterstützung der Bibliothek für Rechtswissenschaft verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der Rektor/die Rektorin ist berechtigt, entgeltlich tätige Hilfspersonen zu beschäftigen oder diese mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu beauftragen.
Auf Vorschlag des Geschäftsführenden Direktors der Bibliothek für Rechtswissenschaft entscheidet der Rektor/die Rektorin über die Verwendung der Erträgnisse.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist der Direktor der Bibliothek für Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Herr Professor Dr. Bernhard Stoeckle ehemals Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., stellte der Universität einen Betrag von DM 60.000,– zur Verfügung mit der Auflage, diese Zuwendung als zweckgebundenes Sondervermögen (Stiftung) im Rahmen des Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft zu verwalten und die Erträge satzungsgemäß zu verwenden. Die Regio-Stiftung wurde als nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg errichtet. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Regio-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Mit Hilfe der Stiftung sollen wissenschaftliche Projekte, die sich mit Problemen der Regio Basel-Freiburg-Straßburg beschäftigen oder die in Kooperation von in der Regio gelegenen Universitäten abgewickelt werden, gefördert werden. Es dürfen ausschließlich wissenschaftliche Zwecke im Rahmen des Regio-Gedankens gefördert werden, dies allerdings in jeder Form. Der Satzungszweck wird durch die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Leistungen in Form von Zuschüssen zu Druckkosten, zu wichtigen Reisen oder ähnlichen Zwecken verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch seinen gesetzlichen Vertreter, und unter Beteiligung des Leiters/der Leiterin des International Office verwaltet.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist das International Office an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Herr Professor rer. nat. Reinhard Pflug hat die R. Pflug-Stiftung an der Universität Freiburg errichtet. Sie wurde als nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg errichtet. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und Bildung des Geologischen Instituts der Universität Freiburg auf dem Gebiet der geologischen Geländearbeiten. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung von geologischen Exkursionen und Kartierübungen in der Grundausbildung eingesetzt und nachrangig für die Förderung von Geländearbeiten im Zusammenhang mit Diplomarbeiten und Dissertationen.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg geleitet.
Die Verteilung der für den Stiftungszweck zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in der Weise, dass alle Professoren und Dozenten des Geologischen Instituts an der Auswahl der zu fördernden Veranstaltungen beteiligt werden. Der jeweilige Institutsdirektor des Geologischen Instituts teilt dem Rektor die getroffene Wahl mit.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist das Geologische Institut an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Aus Anlass der Einweihung eines neuen Forschungsgebäudes hat die Firma Gödecke in Freiburg der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. 25.000,– DM gestiftet.
Die Gödecke AG-Stiftung wurde als nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg errichtet. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Gödecke AG-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, insbesondere im Bereich der Medizin.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung von Gastvorlesungen im Bereich der Medizinischen Fakultät mit Schwerpunkt Kardiologie verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen.
Auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät entscheidet der Rektor/die Rektorin der Universität Freiburg über die Verwendung der Erträgnisse.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Die Stiftung trägt den Namen „Prof. Dr. Drs. h.c. Adolf-Steinhofer-Stiftung“.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitäts-körperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Fach Chemie.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Vergabe des Steinhofer-Preises für hervorragende Leistungen an einen oder mehrere Preisträger und/oder
- Vergabe von Stipendien.
Der Steinhofer-Preis ist in erster Linie für junge, talentierte Chemiker/Chemikerinnen mit den besten Master of Science-Examen gedacht, die besondere Studienleistungen und/oder besondere wissenschaftliche Arbeiten in der Chemie in Freiburg erbracht haben. Die Preisträger sollen hohen Ansprüchen an Qualität und kurze Studiendauer genügen. Der Steinhofer-Preis kann auch an promovierte Chemiker/Chemikerinnen verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Preises besteht nicht.
Die Preisverleihung soll nach Möglichkeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Vortragsveranstaltung in feierlicher Form erfolgen. Hierzu können auch Wissenschaftler aus dem Ausland eingeladen werden.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird von einem Kuratorium selbständig verantwortlich geleitet.
Das Kuratorium besteht aus:
- dem für die Forschung verantwortlichen Vorstandsmitglied der BASF oder einer von ihm benannten Person, die in leitender Stellung für die Forschung der BASF verantwortlich tätig ist oder war, als Nachfolger des Stifters,
- dem Rektor der Universität Freiburg,
- dem Dekan der Fakultät, der das Fach Chemie zugeordnet ist,
- dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Organische Chemie und Biochemie,
- dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Makromolekulare Chemie
Das Kuratorium hat im Rahmen der selbständigen Leitung der Stiftung insbesondere folgende Aufgaben:
- Empfehlung zur Anlage des Stiftungsvermögens,
- Entscheidung über die Verwendung der Erträge,
- Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung.
Das Kuratorium kann sich für die jeweils bestmögliche, langfristige Erfüllung des Stiftungszweckes, insbesondere für die Vergabe des Steinhofer-Preises was dessen Höhe und die Vergabemodalitäten betrifft, nach denen er verliehen wird und für sonstige Grundsätze Richtlinien geben und Kriterien für die Ermittlung und Auswahl förderungswürdiger junger Wissenschaftler festlegen.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist das Kuratorium.
Die Stiftung trägt den Namen „Dr. Heinrich Kircher-Stiftung“.
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitäts-körperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Dr. Heinrich Kircher-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Reinertrag des Stiftungsvermögens wird zur Hälfte in der Weise verwendet, dass Stipendien und Beihilfen zur Unterstützung der Studierenden der Medizinischen Fakultät und zur Förderung und Weiterbildung fertiger Mediziner/Medizinerinnen vergeben werden. Bei der Vergabe dieser Mittel sind grundsätzlich nur bedürftige Bewerber zu berücksichtigen.
Die andere Hälfte des Stiftungsertrages steht für Forschungszwecke zur Verfügung. Sie soll zur Finanzierung von Habilitationsschriften, Dissertationen und sonstigen Forschungsarbeiten verwendet werden.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet.
Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der*die Rektor*in im Einvernehmen mit dem Dekan/der Dekanin der Medizinischen Fakultät. Der Dekan/die Dekanin ist gehalten, sich vorher mit den Fachvertretern für Innere Medizin und Chirurgie abzustimmen.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Der am 10.12.1990 in Karlsruhe verstorbene Kriminalhauptkommissar Wilhelm Seiter hat in seinem Testament verfügt, dass an der Universität Freiburg eine Stiftung zur Bekämpfung des Krebsleidens, des Lungenleidens und des Glaukoms errichtet werden soll. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Wilhelm Seiter-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Sondervermögen dient der Bekämpfung des Krebsleidens, des Lungenleidens und des Glaukoms; hierzu wird durch die Stiftungsverwaltung eine jährliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibung soll jährlich mit einer Bewerbungsfrist zum 30. September durchgeführt werden, so dass ein Verteilungsvorschlag im Oktober gemacht werden kann. Der Dekan der Medizinischen Fakultät schlägt im Einvernehmen mit den Direktorien der Chirurgischen Universitätsklinik, der Universitäts-Augenklinik und des Pharmazeutischen Instituts vor, welche Vorhaben und Arbeiten gefördert werden sollen; diese begutachten aus dem jeweiligen Fachbereich eingehende Arbeiten und übersenden sie dann an den Rektor, der die Entscheidung über die Vorschläge trifft.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen.
Auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät entscheidet der Rektor/die Rektorin der Universität Freiburg über die Verwendung der Erträgnisse.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
1994 begründete Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hanjörg Just, Ärztlicher Direktor der Abteilung Kardiologie und Angiologie mit Intensivmedizin der Medizinischen Universitätsklinik der Albert-Ludwigs-Universität die Stiftung Just zur Förderung des medizinischen Nachwuchses.
Die Stiftung wurde dem Stiftungsfonds der Universität anvertraut.
Drei Ziele waren Beweggrund der Stiftung:
Erstens: Studierende der Medizin und junge Ärzte bedürfen der Ermutigung, Förderung und Anerkennung, wenn sie sich neben ihrer Ausbildung und ärztlichen Tätigkeit der klinischen Forschung widmen.
Zweitens: Klinische Forschung, d.h. Forschung am und mit dem Menschen, meistens dem uns anvertrauten Kranken, ist eine schwierige Aufgabe. Sie erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis, standfeste ärztlich-ethische Zuwendung und Überzeugung, sowie Einsatzbereitschaft. Wer sich dafür einsetzt, verdient Anerkennung und Förderung.
Drittens: Die Universität ist ein, ist der Hort der Wissenschaft und der Freiheit des Denkens. Dafür bedarf sie unser aller Unterstützung in jeder nur denkbaren Form.
Der Stiftungszweck soll auf zweierlei Weise erreicht werden:
Der W. Proctor Harvey-Preis, dotiert mit 2.500 Euro wird jährlich ausgeschrieben und im Rahmen der feierlichen Eröffnung des Akademischen Jahres vom Rektor der Albert-Ludwigs-Universität verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die vier Ärztlichen Direktoren des universitären Herzkreislaufzentrums Freiburg Bad Krozingen.
Das Ludwig Heilmeyer-Stipendium, dotiert mit max. 10.000 Euro, wird an begabte Nachwuchswissenschaftler für besonders wichtige Forschungsprojekte, auch Promotions- oder Habilitationsarbeiten vergeben. Das Stipendium kann auch als Rückkehrhilfe für aus dem Ausland heimkehrende Wissenschaftler vergeben werden. Das Stipendium wird bei der Jahresversammlung des Herz-Kreislaufzentrums vergeben.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet darüber, vorgeschlagenen Kandidaten die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen
Regelungen, Vergaberichtlinien
- Regelungen der Stiftung Just zur Förderung junger klinischer Forscher und Forscherinnen zur Vergabe des Ludwig-Heilmeyer-Stipendiums
- Zusatzvereinbarung für die Vergabe eines Stipendiums
Kuratorium 2014
Mitglieder
- Dekan/in der Medizinischen Fakultät
Prof. Dr. K. Krieglstein - Ärztl. Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Universitäts-Herzzentrum
Prof. Dr. Dr. h.c. Friedhelm Beyersdorf - Ärztl. Direktor der Klinik für Kardiologie I, Universitäts-Herzzentrum
Prof. Dr. Christoph Bode - Ärztl. Direktor der Klinik für Kardiologie II, Universitäts-Herzzentrum
Prof. Dr. Franz-Joseph Neumann - Ärztl. Direktorin der Klinik Angeborene Herzfehler Pädiatrische Kardiologie, UHZ
Prof. Dr. Brigitte Stiller - Der Stifter
Prof.em. Dr. Dr. h.c. Hanjörg Just
Vorsitz
- Frau Prof. Dr. B. Stiller
Preisträger
W.P. Harvey- Preis (WPH)
Ludwig Heilmeyer-Stipendium (LH)
- Dr. Petra Böttler, Kinderkardiologie (WPH), 2005
„Anwendung der Strain- und Strain Rate-Echokardiographie bei Kindern mit angeborenen Herzfehlern“ - Dr. Matthias Siepe, Herzchirurgie (WPH), 2006
„Der Thymus von Kindern mit angeborenen Herzfehlern enthält mesenchymale Stammzellen mit Regenerationspotential“ - Dr. Konstantin von zur Mühlen, Kardiologie I (WPH), 2007
„Ein Kontrastmittel aus aktivationsspezifischen Glykoprotein IIb/IIIa-Antikörpern und Eisenoxid-Mikropartikeln dektriert Plättchen mit Hilfe der MRT in einem ex vivo Mausmodell“ - Dr. Georg Trummer, Herzchirurgie (WPH), 2008
„Successful Resuscitation after Prolonged Cardiac Arrest“ - Dr. Raoul Arnold, Kinderkardiologie und
Dr. Alex Frydrychowicz, Röntgendiagnostik (WPH), 2009
“Die tablieerung der 4D-MRT-Flussmessung zur Analyse der kardialen und aortalen Hämodynamik im Kindesalter“ - Dr. Katja Odening, Kardiologie I (LH), 2010
„Die Bedeutung von Cytocin und Prolaktin in der Arrhythmogenese in transgenen LQT2-Kaninchen“ - Dr. Matthias Siepe, Herzchirurgie (WPH), 2010
„Polyurethane Scaffolds Seeded with Genetically Engineered Myoblasts: A Promising Tool to Regenrate Myocardial Function“ - Dr. Willibald Hochholzer, Kardiologie II (WPH), 2011
„Antithrombozytäre Theerapie bei Patienten mit koronarer Katheterintervention: Variabilität der Wirkung und individualisierte Therapiekonzepte“ - Dr. Sebastian Grundmann, Kardiologie I, 2012
„MikroRNA-100 beeinflusst das Wachstum von Blutgefäßen durch Hemmung des mammalian target of rapamycin in Endothel- und glatten Gefäßmuskelzellen“ - Dr. Bartos Rylski, Herzchirurgie, 2013
„Aortendissektion Typ A in der modernen Aortenchirurgie“
Frau Olga Wolf, geb. Never hat in Anlehnung an das gemeinschaftliche Testament vom 16. Juni 1963 dem Willen ihres verstorbenen Mannes, Herrn Prof. Dr. Erik Wolf, entsprechend, per Testament vom 25. November 1977 in § 3 wörtlich bestimmt:
„Die Fachbibliothek, die Urheberrechte an den gedruckten Büchern und Aufsätzen und den gesamten schriftlichen Nachlass meines verstorbenen Ehemannes Prof. Dr. Erik Wolf erhält die Universität Freiburg, ferner erhält sie die gesamte sonstige Biblio-thek und die Hälfte des vorhandenen Bargeldes und der bestehenden Bank- und Postscheckguthaben. Die Universität Freiburg erhält die Auflage, die vermachten Gegenstände, die Rechte und das Bargeld dem Seminar für Rechtsphilosophie und Kirchenrecht der Universität Freiburg zur Verfügung zu stellen.“
Es wurde die Erik Wolf-Stiftung errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Erik Wolf-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie und zwar für Zwecke der Forschung und Lehre auf den Gebieten der Rechts- und Staatsphilosophie, des Kirchen- und Staatskirchenrechts verwirklicht.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der Rektor/die Rektorin ist berechtigt, entgeltlich tätige Hilfspersonen zu beschäftigen oder diese mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte zu beauftragen.
Auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie entscheidet der Rektor/die Rektorin über die Verwendung der Erträgnisse.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt sind die Direktoren/die Direktorinnen des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie und die Abteilung Kirchenrecht der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Kontakt
Universitätsverwaltung
Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern
Fahnenbergplatz Tel.: 0761/203-8825 oder 4293
stiftungen@zv.uni-freiburg.de
Im Jahr 1997 wurden aus dem Nachlass von Frau Elisabeth Frickenhaus aufgrund hand-schriftlichen Testaments vom 26.08.1996 der Albert-Ludwigs-Universität Geld hinterlassen mit der Auflage, die Erbschaft als Elisabeth-Frickenhaus-Stiftung gesondert zu verwalten und ihre Erträgnisse alljährlich für soziale Zwecke der Studierendenförderung und kulturelle Aufgaben zu verwenden.
Demzufolge wurde durch den damaligen Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Herrn Prof. Dr. Wolfgang Jäger, und den Testamentsvollstreckern, Eheleute Georg und Charlotte Dehio und Herrn Helmut von Möllendorff die Elisabeth Frickenhaus-Stiftung errichtet, die ihre Arbeit nach Abwicklung der Testamentsvollstreckung aufnahm. Die Stiftung wurde in den Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und der Kultur an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Die Förderung der Wissenschaft und Forschung wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Stipendien. Die Förderung der Kultur wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme von Dokumentation kultureller Gegenstände, der Förderung von kulturellen Veranstaltungen, wie z. B. Konzerten, Theateraufführungen, Vorträgen, Kunstausstellungen, Führungen oder Ähnlichem, soweit die Gemeinnützigkeit der Stiftung hierdurch nicht gefährdet wird.
Stiftungsorganisation
Einziges Organ ist der Stiftungsvorstand. Dieser besteht aus zwei amtierenden Dekanen / Dekaninnen der geisteswissenschaftlichen Fakultäten und einem amtierenden Dekan / einer amtierenden Dekanin einer naturwissenschaftlichen Fakultät. Das Rektorat bestimmt die Vorstandsmitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren, beginnend jeweils zum 01.10. eines Jahres. Den Vorsitz hat der Rektor / die Rektorin als geborenes Vorstandsmitglied. Er vollzieht die Beschlüsse des Vorstands.
Der Stiftungsvorstand hat insbesondere die Aufgabe über die Verwendung der Stiftungserträgnisse und über Änderungen der Satzung zu entscheiden. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren getroffen werden.
Verfahren
Alle Fakultäten nehmen an der Erträgnis Verteilung teil. Die jährlichen Erträgnisse werden den Dekanaten schriftlich mitgeteilt und diese werden gebeten Anträge bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Dekanat gestellt werden.
Nach Prüfung der Anträge werden dem Kuratorium die Vorschläge zur Erträgnis Verteilung unterbreitet. Bei Zustimmung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
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m Januar 1997 wurde die Eugen Graetz-Stiftung errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Gefördert wird die Grundlagen- und Aufbauforschung in den Bereichen Chemie, Pharmazie und Medizin.
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks kann insbesondere durch die Vergabe von Studien- uns Forschungsbeihilfen sichergestellt werden. Stipendien können gewährt werden.
Jährlich wird im Rahmen der Eröffnung des Akademischen Jahres der Eugen Graetz-Preis verliehen.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet.
Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der*die Rektor*in im Einvernehmen mit dem Dekan/der Dekanin der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Chemie und Pharmazie.
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Im Jahr 1999 wurde die Universität Freiburg – Institut für Krebsforschung – aufgrund des Testaments Erbin des Nachlasses von Frau Margarete Elisabeth Mattern. Aus diesem Grund errichtete der Rektor der Universität Freiburg die unselbständige Mattern-Stiftung. Die Stiftung wurde in den Stiftungsfonds inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf dem Gebiet der Krebskrankheiten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Stipendien für Studierenden und Doktoranden, Förderung von Forschungsprojekten, Reisebeihilfen und Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Werke.
Stiftungsorganisation
Einziges Organ ist der Stiftungsvorstand. Dieser besteht aus dem amtierenden Rektor / der amtierenden Rektorin, dem amtierenden Kanzler/ der amtierenden Kanzlerin und den amtierenden Prorektoren/ Prorektorinnen der Universität Freiburg. Den Vorsitz hat der Rektor / die Rektorin. Er vollzieht die Beschlüsse des Vorstands.
Der Stiftungsvorstand hat insbesondere die Aufgabe über die Verwendung der Stiftungser-trägnisse zu entscheiden.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Frau Prof. Dr. Dr. Sabine von Kleist ist in ihrer Eigenschaft als Leiterin des Instituts für Immunbiologie der Universität Freiburg zweimal durch Dritte zur Erbin gemacht worden. Dieses Geld wurde der Universität Freiburg für Zwecke der Forschung und Lehre, insbesondere zur Förderung des jungen wissenschaftlichen Nachwuchses überlassen. Aus diesem Grund errichtete der Rektor der Universität Freiburg die gemäß nachstehender Satzung gemeinnützige, unselbständige Stiftung.
Stiftungszweck
Zweck der Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Kleist-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Medizinischen Fakultät. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Vergabe von Stipendien und Forschungsbeihilfen,
- Reisekostenzuschüsse für qualifizierte Studenten (Doktoranden) und Wissenschaftler zur Vorstellung eigener Resultate bei Kongressen.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom amtierenden Rektor/der amtierenden Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektors/der Rektorin durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen.
Der Rektor/die Rektorin entscheidet über die Verwendung der Erträgnisse auf Vorschlag des jeweiligen Dekans und Prodekans der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg. In der Medizinischen Fakultät ist jährlich durch entsprechende Veröffentlichungen auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Stipendien aus der Stiftung hinzuweisen.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Kontakt
Universitätsverwaltung
Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern
Fahnenbergplatz
Tel.: 0761/203-8825 oder 4293
stiftungen@zv.uni-freiburg.de
Im Jahr 2001 hat die Universität Freiburg aus dem Nachlass von Frau Dr. med. Ursula Kübler-Chicken aufgrund Testament vom 20.05.1998 ihr Haus in Pouilly en Auxois geerbt, mit der Auflage, den finanziellen Wert des Hauses für die Alzheimer Forschung zu verwenden. Aus diesem Grund errichtet der Rektor der Universität Freiburg die Kübler-Chicken-Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Alzheimerkrankheit an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Studien- und Forschungsbeihilfen sowie Stipendien sichergestellt.
Stiftungsorganisation
Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Dieser besteht aus dem jeweiligen Rektor/ der jeweiligen Rektorin, dem jeweiligen Kanzler/ der jeweiligen Kanzlerin und den jeweiligen Prorektoren/ den jeweiligen Prorektorinnen der Universität Freiburg. Über die Anträge auf Verwendung der Erträgnisse entscheidet der Rektor/ die Rektorin auf Vorschlag des jeweiligen Dekans/ der jeweiligen Dekanin der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Im Jahr 2002 wurde zu Lebzeiten des Stifters (verstorben 2006) die Hubert Mordek-Stiftung errichtet. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie bildet als solche ein zweckgebundenes Sondervermögen der Universitätskörperschaft. Sie ist in den Stiftungsfonds der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Sondervermögen dient zu Lebzeiten von Herrn Prof. Mordek, vorbehaltlich weiterer Bestimmungen durch den Stiftungsgeber, zunächst der Vergabe von Stipendien zum Zwecke der Fertigstellung des Forschungsvorhabens “Edition der fränkischen Herrschergesetzgebung”. Nach Abschluss des Projekts sollen die Erträgnisse der Stiftung der Forschung für “Editionen lateinischer Rechtstexte des Mittelalters” zu Gute kommen. Gefördert werden sollen Studierende (Historiker, Theologen, Juristen, Mittellateinische Philologen) der Universität Freiburg, die im Rahmen ihrer Dissertation oder Prüfungsarbeit eine kritische Edition mit begleitender Studie zum genannten Thema erstellen.
Stiftungsorganisation
Das Vorschlagsrecht obliegt zu Lebzeiten des Stifters diesem allein. Übt er sein Vorschlagsrecht nicht mehr aus, obliegt dieses den jeweiligen Dekanen/Dekaninnen der Theologischen, Philosophischen und Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Dieses Gremium wird zur Entscheidungsfindung und Beurteilung der eingereichten Arbeiten ein Gutachten durch einen Fachvertreter des Historischen Seminars einholen.
Verfahren
Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnisverteilung spricht die Rektorin die Bewilligungen aus.
Im Jahr 2004 wurde aus dem Nachlass von Herrn Wilhelm Booz (Stiftungsgeber) aufgrund handschriftlichen Testaments vom 23.01.1999 der Albert-Ludwigs-Universität zur Errichtung der vorgenannten Stiftung eine Erbschaft zur Verfügung gestellt. Die Stiftung wurde in den Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft inkorporiert. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch die Ausbildung von Priestern. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Zuschüssen und Stipendien zum Zwecke der Ausbildung von Priestern sichergestellt.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird durch den Rektor/die Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität geleitet. Das Vorschlagsrecht für die Mittelvergabe obliegt dem jeweiligen Fakultätsvorstand der Theologi-schen Fakultät der Universität Freiburg. Der Dekan/ die Dekanin der Theologischen Fakultät teilt dem Rektor/ der Rektorin die getroffene Wahl mit. Die Mittelverteilung erfolgt dann im Rahmen des Stiftungszwecks und der vorhandenen Mittel durch die Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität.
Verfahren
Die jährlichen Erträgnisse werden der Theologischen Fakultät schriftlich mitgeteilt und diese wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden sondern müssen über das Dekanat gestellt werden. Nach Prüfung der Anträge und Zustimmung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Im Jahr 2008 hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg aus dem Nachlass von Frau Maria Anna Loos aufgrund ihres Testaments vom 11.12.2001 ein Vermächtnis erhalten. Aus diesem Grunde errichtet der Rektor der Universität Freiburg die gemäß nachstehender Satzung gemeinnützige, unselbständige Stiftung „Maria Anna Loos“. Die Stiftung wird in den Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft inkorporiert und hat folgende Satzung:
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung im Bereich der gesamtheitlichen Medizin. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle und materielle Unterstützung der Albert-Ludwigs-Universität zur Aufgabenerfüllung in Forschung und Lehre im Bereich der gesamtheitlichen Medizin, insbesondere durch die Gewährung von Stipendien für Studierende, die Förderung von Forschungsprojekten, die Vergabe von Preisen und Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Werke.
Stiftungsorganisation
Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem amtierenden Rektor/ der amtierenden Rektorin der Universität Freiburg, dem amtierenden Kanzler / der amtierenden Kanzlerin der Universität Freiburg und den amtierenden Prorektoren der Universität Freiburg. Vorstandsvorsitzende/r ist der Rektor / die Rektorin.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Medizinische Fakultät an der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnis Verteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Frau Prof. Dr. Margrit Lisner hat der Universität Freiburg ihre Sammlung ostasiatischer, vornehmlich wertvoller chinesischer Kunstgegenstände, im Jahr 2011 geschenkt. Der Umfang der Schenkung ergibt sich aus einem Inventarband mit Fotos, der im Kunstgeschichtlichen Institut der Philosophischen Fakultät verwahrt wird. Nach den Vorgaben von Frau Prof. Dr. Margrit Lisner soll die Sammlung über ein Auktionshaus mit dem Ziel eines größtmöglichen Ertrages versteigert werden. Der erzielte Nettogesamterlös ist in die neu einzurichtende unselbständige Stiftung mit dem Namen Margrit Lisner Stiftung einzubringen. Die Stiftung wird in den Stiftungsfonds der Universitätskörperschaft inkorporiert.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung in der Kunstgeschichte, im Besonderen der italienischen Kunstgeschichte, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- a) die Vergabe von Stipendien an Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs,
- b) Zuschüssen zu Exkursionen, im Besonderen nach Italien,
- c) Druckkostenzuschüssen zu Publikationen in der Kunstgeschichte, in der Regel über italienische Kunst,
- d) Erwerb von wissenschaftlicher Literatur und Quellen in der Kunstgeschichte, in der Regel zur italienischen Kunst.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird durch den amtierenden Rektor / die amtierende Rektorin der Universität Freiburg geleitet.
Verfahren
Über die Verwendung der Erträgnisse entscheidet der amtierende Direktor / die amtierende Direktorin des Kunstgeschichtlichen Instituts der Philosophischen Fakultät. Die jährlichen Erträgnisse werden schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten, Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge zur Erträgnis Verteilung spricht der*die Rektor*in die Bewilligungen aus.
Zum Zweck der Einrichtung einer Treuhandstiftung zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Studium und Lehre zur Weiterführung und Pflege der historischen Sammlung der Universitätsbibliothek der Universität Freiburg überlässt Herr Prof. Dr. Wolfgang Kehr der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu Lebzeiten unentgeltlich eine Geldsumme in Höhe von 150.000 Euro.
Stiftungszweck
Zweck der Wolfgang Kehr-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Die jährlichen Erlöse werden zur Weiterführung und Pflege der historischen Sammlung der Universitätsbibliothek Freiburg verwendet.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektorats durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der:Die Rektor:in entscheidet auf Vorschlag der Leitung der Universitätsbibliothek Freiburg über die Verwendung der Mittel.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist die Universitätsbibliothek der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden der Universitätsbibliothek schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten, Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Nach Prüfung der Anträge spricht der:die Rektor:in die Bewilligungen aus.
Zum Zweck der Einrichtung einer Treuhandstiftung zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Studium und Lehre auf dem Gebiet der europäischen Kunstgeschichte überlässt Frau Beate Autenrieth der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu Lebzeiten unentgeltlich den wissenschaftlichen Nachlass ihres Ehemanns und Kunsthistorikers Hans Peter Autenrieth sowie eine Geldsumme in Höhe von 500.000 Euro.
Stiftungszweck
Zweck der Autenrieth-Janberg-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der europäischen Kunstgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, unter besonderer Berücksichtigung der Frühmittelalterforschung, der Forschungen zur mittelalterlichen Wandmalerei und Architekturpolychromie sowie der mittelalterlichen Baukunst Italiens.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Die jährlichen Erträge werden insbesondere für Stipendien an Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs, für Zuschüsse zu Exkursionen, insbesondere nach Italien, für Druckkostenzuschüsse zu Publikationen in der Kunstgeschichte, in der Regel über die Kunst des Mittelalters, für den Erwerb von wissenschaftlicher Literatur und Quellenwerken der Kunstgeschichte, insbesondere zur Kunst des Mittelalters, verwendet.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung wird vom Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet. Die laufenden Geschäfte der Stiftung werden im Auftrag des Rektorats durch die jeweilige Stiftungsverwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wahrgenommen. Der Rektor oder die Rektorin entscheidet auf Vorschlag des jeweiligen Direktors oder der jeweiligen Direktorin des Kunstgeschichtlichen Instituts der Universität Freiburg über die Verwendung der Mittel.
Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist der Direktor oder die Direktorin des Kunstgeschichtlichen Instituts der Universität Freiburg. Die jährlichen Erträgnisse werden dem Kunstgeschichtlichen Institut schriftlich mitgeteilt und es wird gebeten, Anträge bei der Abteilung Stiftung und Vermögen/Steuern einzureichen. Die Anträge können nicht direkt vom Antragsteller an die Stiftungsverwaltung gerichtet werden, sondern müssen über das Kunstgeschichtliche Institut gestellt werden. Nach Prüfung der Anträge spricht der:die Rektor:in die Bewilligungen aus.