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Stifter und Stiftungen der Albert-Ludwigs-Universität

Das Vermögen

Norbert Müller wurde am 22.05.1845 als Sohn der Franziska Föhrenbach, Ehefrau des Lorenz Müller, Bürger und Bäcker in Durbach, in Gegenbach geboren. Er erlernte den Friseur- und Barbierberuf, mit dem damals noch das Handwerk des Chirurgen verbunden war. Am 09.04.1867 heiratete er als Bürger in Durbach und Wundarzneidiener in Suhm (III) und der Agatha Kaspar beide in Gegenbach. Müller eröffnete in Freiburg, Bertholdstraße 1, ein Geschäft, wo er seine Dienste in allen drei Bereichen seines Gewerbes anbot.

Bereits 1870 kaufte er zusammen mit seiner Frau das Anwesen, ein vierstöckiges Wohnhaus mit Nebengebäude, um 18.000 Gulden. In den 1880er Jahren begann Müller einen schwunghaften Handel mit Grundstücken und Häusern im neuen Stadtteil “Hinter dem Bahnhof”, in der Klara-, Wanner- und Lehener Straße. Er firmierte jetzt auch als Bauunternehmer. Am 27.04.1885 ersteigerte er aus der Konkursmasse des Mechanikers Wilhelm Schweitzer drei Häuser mit Werkstätten, Sägemühle und Wasserkraftanlage in der späteren Hummelstraße.

Am 03.07.1886 kauften Norbert und Adelheid Müller vom Bäcker Louis Rothweiler das Haus Nr. 97 in der Kaiserstraße zum Preis von 90.000 Mark. Zu dem Anwesen gehörten ein dreistöckiges Wohnhaus, ein dreistöckiges Hinterhaus, der Hausplatz und Hofraum. Die Übergabe erfolgte im April 1887. Drei Jahre später, gemäß Vertrag vom 10.02.1890 mit Kaufmann August Kaufmann, erwarb das Ehepaar Müller für eine Summe von 68.000 Mark auch die Liegenschaft Kaiserstraße Nr. 95, ein dreistöckiges Wohnhaus mit Hausplatz. Kurz darauf verkauften sie ihr bisheriges Wohn- und Geschäftshaus in der Bertholdstraße 1.

Bereits im folgenden Sommer ließ Müller beide Häuser bis auf die Grundmauern abreißen und an ihrer Stelle ein vierstöckiges Gebäude mit einem einstöckigen Küchentrakt errichten. Als sich beim Abbruch die Giebelmauer zum Haus des Goldschmieds Ludwig Herrmann (Nr. 99) als zum Neubau untauglich erwies, ließ Norbert Müller sie auf seine alleinigen Kosten von Grund auf neu aufführen. Im Erdgeschoss des neuen Gebäudes wurden Ladengeschäfte eingerichtet. Im ersten und zweiten Obergeschoss eröffnete die Familie Müller eine Gaststätte. Im dritten Obergeschoss und im Dachgeschoss lagen die Wohnräume. Da in einem der Vorgängergebäude Ratsschreiber Dr. Franz Ferdinand Mayer gewohnt hatte, der 1713 die Stadt vor Brand und Plünderung rettete und dafür zum Freiherrn von Fahnenberg erhoben wurde, nannten die Müllers ihr Restaurant “Fahnenberg”. Bald wurde der Name der Gaststätte als unterscheidender Namenszusatz für die Mitglieder der Familie gebräuchlich. Norbert Müller bezeichnete sich nun als Restaurateur.

1908 nutzte er schließlich noch eine günstige Gelegenheit und erwarb den Mathislehof auf der Gemarkung Hinterzarten. Am 08.05.1916 starb er – fast auf den Tag genau – zwei Jahre nach seiner Frau. Norbert und Adelheid Müller hatten insgesamt neun Kinder, doch nur fünf überlebten die Eltern. Davon der Älteste, Emil (*1869 + 1917), hatte sich allerdings mit den Eltern überworfen und wurde mit einer bescheidenen Abfindung vom Erbe ausgeschlossen.

Stifter und Stiftung

Die Geschwister Karl, Eugen und Frieda Müller betrieben gemeinsam das von ihren Eltern ererbte “Restaurant Fahnenberg” (Kaiser-Joseph-Straße 209). Alle drei waren unverheiratet und kinderlos. Ihr jüngster Bruder, Rechtsanwalt Dr. Ernst Müller, starb ohne Nachkommen bereits 1941 an einem Krebsleiden. Die Geschwister wohnten, zusammen mit einer Hausdame und einer Angestellten, in demselben Haus. Eine Wohnung im ersten Stock des von ihrem Vater erworbenen Mathislehofs in Hinterzarten diente ihnen als Ausweich- und Ferienunterkunft. In der Mathislemühle standen Kammern für die Angestellten zur Verfügung.

Am 27.11.1944 wurde beim Bombardement Freiburgs das Haus mit dem Restaurant und der Wohnung in Schutt und Asche gelegt. Die Geschwister zogen daraufhin auf den Mathislehof; den Platz des ehemaligen “Fahnenberg” verkauften sie. Als im Frühjahr 1945 Hinterzarten von Bombern überflogen wurde, erlitt Karl Müller einen Herzinfarkt und starb.

Die Geschwister waren zunächst übereingekommen, eine Stiftung zu Errichtung und Betrieb eines Erholungsheims für Kriegsbeschädigte zu gründen. Dabei sollte auch der Bruder Ernst als Stifter genannt werden. Falls diese Stiftung nicht zustande kam, wollte Karl sein Vermögen der Universität Freiburg mit der Auflage hinterlassen, dass es zur Erforschung von Krebsleiden “oder anderer noch nicht erforschter Krankheiten” verwendet werde. Eugen und Frieda Müller hielten zwar am Plan einer gemeinsamen Stiftung fest, doch erschien ihnen ihr Vermögen nach den Verlusten durch Krieg und Währungsreform als zu gering für die Errichtung eines Erholungsheims. In den Testamenten der beiden aus dem Jahr 1954 ist davon nicht mehr die Rede. Das Erbe sollte nun der medizinischen Forschung und der Förderung des forstwirtschaftlichen Studiums zugute kommen.

Im Winter 1955/56 starb Frieda Müller nur eineinhalb Monate nach ihrem Bruder Eugen. In ihrer über weite Passagen gleichlautenden Testamenten hatten sie jeweils die Universität Freiburg zur Erbin eingesetzt, sich jedoch wechselseitig lebenslangen, unbeschränkten Nießbrauch an ihrem Nachlass zugesichert. Darüber hinaus verbanden sie das Erbe mit verschiedenen Auflagen zugunsten von Freunden und Bediensteten. Wenn irgend möglich, wollten die Geschwister Müller verhindern, dass ihr Nachlass lediglich zur Finanzierung von Pflichtaufgaben des Staates im Bereich von Lehre, Wissenschaft und Forschung ausgenutzt werde. Die Übereinstimmung mit dem Testament ihres Bruders Karl ernannten sie Rechtsanwalt Otto Riess als Testamentsvollstrecker. Er bekam für die Umsetzung der Absichten der Erblasser weitestgehend freie Hand.

Am 10.10.1958 vereinbarte Rechtsanwalt Riess mit dem Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Anton Vögtle, aus den Nachlässen ein Sondervermögen der Universität zu bilden und dieses nach Ablauf der Testamentsvollstreckung einer unselbständigen fiduziarischen “Müller-Fahnenberg-Stiftung” zu übertragen. 2/3 der Reinerträge des vererbten Waldes sollten für forstwissenschaftliche Zwecke und zur Unterstützung bedürftiger Forststudenten genutzt werden. Die übrigen Reinerträge aus dem Nachlassvermögen wurden für die Erforschung von Krebs und anderen ungeklärten Krankheiten bestimmt. Zur Entscheidung über die Verwendung der Gelder beriefen die Vertragspartner eine fünfköpfige Senatskommission, an deren Beratungen auch der Testamentsvollstrecker teilnehmen sollte. Verfügungen über das Stiftungsvermögen lagen grundsätzlich in der Kompetenz des jeweiligen Rektors. Solange jedoch der Testamentsvollstrecker seine Aufgabe nicht für abgeschlossen erklärte, blieb er zunächst für die Verwaltung des Nachlassvermögens und die Verfügung darüber zuständig. Als Otto Riess am 25.10.1970 starb, folgte ihm nach anfänglichem Zögern seine Teilhaberin Gabriele Krebs, die zumindest von Karl Müller als Stellvertreterin benannt worden war. Rechtsanwältin Krebs betrieb die Testamentsvollstreckung bis zum 1. Juli 1977. Dann gab sie den Auftrag zurück und empfahl ihren Kollegen Dr. Konrad Huber für die fernere Betreuung des Nachlasses. Dieser stimmte schließlich der Beendigung der Testamentsvollstreckung zum 31. Dezember 1987 zu. In den folgenden Monaten wurde die Verwaltung des Stiftungsvermögens von der Universität übernommen.

Das Stiftungsvermögen umfasst neben Geldwerten Häuser, Pachtgrundstücke, Rebgrundstücke und Waldungen.

Die Rebgrundstücke wurden 1984 und 1986 mit Stiftungsgeldern erworben. Die Universität Freiburg hat dadurch die Möglichkeit, eigenen Universitätswein herzustellen und zu verkaufen. Die Weintradition der Universität ist so alt wie sie selbst. Im frühen 15. Jahrhundert wurden ihr zahlreiche Kirchenpfründe, darunter beachtliche Rebflächen, als “Inkorporationen” zugeschlagen, um den Studienbetrieb aus dem Erlös der Naturalien mitzufinanzieren. So wurden Professoren mit Wein bezahlt, und Studenten handelten sich über die Studiengebühren zwei Liter pro Tag ein. Heute werden die verschiedenen Universitätsweine von der WG Ebringen, in welcher die Universität Freiburg Mitglied ist, ausgebaut und durch die Stiftungsverwaltung im Rektorat selbst vermarktet (Bestellformular für Wein).

Als Teil des geschlossenen Hofgutes “Mathislehof” in Hinterzarten befindet sich die Mathislemühle ebenfalls im Besitz der Universität. Die Mühle wurde 1798 erbaut und seinerzeit mit dem Wasser des Mathisleweihers betrieben. Nach dem Übergang der Mathislemühle in das Eigentum der Universität konnten die Studenten der Forstwissenschaftlichen Fakultät diese nutzen. Die Verwaltung der Mühle obliegt der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften. Anfang der 70er Jahre wurde die Mühle in ein Seminarhaus umgebaut. Außer für reine Lehrveranstaltungen wurde und wird die Mathislemühle für weitere Veranstaltungen genutzt, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Des weiteren kann sie von Angehörigen der Forstwissenschaftlichen Fakultät zu Zwecken der Erholung und Freizeit genutzt werden. Zu Beginn des Jahres 1998 wurde die Mathislemühle saniert, so dass am 17. Juli 1998 das 200-jährige Bestehen der Mathislemühle feierlich begangen werden konnte.

Stiftungszweck sind die Erforschung von Krebskrankheiten oder anderer noch nicht erforschter Krankheiten sowie der Förderung der Forstwissenschaft und die Unterstützung bedürftiger Forststudenten. Die Erträgnisse der Stiftung werden jährlich für diese Zwecke im Verhältnis 2/3 zu 1/3 ausgeschüttet, um eine gewisse Kontinuität zu erhalten.

Daten zur Müller-Fahnenberg-Stiftung

1. Stifter:
Müller, Karl Oskar
*03.12.1874 Freiburg / +24.02.1945 Hinterzarten
ledig
Gastwirt

2. Stifter
Müller, Eugen Alfred Albert
*28.01.1878 Freiburg / +17.12.1955 Freiburg, Hermannstr. 13
ledig
Gastwirt (gelernter Koch)

3. Stifter
Müller, Frieda Elisa Klare
*03.10.1872 Freiburg / +28.01.1956 Freiburg, Hermannstr. 13
ledig
Privatfrau (bis 1944 Buchhalterin für den “Fahnenberg”)

Vater: Müller (genannt Fahnenberg-Müller), Norbert
*?.04.1845 Gengenbach / +08.05.1916 Freiburg
1868 – 1886     Chirurg, Barbier und Friseur in der Bertholdstr. ½
1870     Kauf des Hauses Bertholdstr. 1
1885     Ersteigerung der Anwesen Haslacher Str. 16, 18, 20
1886     Kauf eines dreistöckigen Wohnhauses in der Kaiserstr. 97
1889     Bauunternehmer, Sägemüller und Holzhändler in der Haslacher Str. 20 bzw. 1890 in der Kronenstr. 20 und 1900 in der Hummelstr. 10
1890     Kauf eines dreistöckigen Wohnhauses, Kaiserstr. 95, von Kaufmann August Baumert
1893     Gastwirt in der Kaiserstr. 95/97
1908     Hof- und Waldbesitzer in Hinterzarten (Mathislehof)

“Restaurant Fahnenberg” (Bier- und Kaffeewirtschaft. Nach dem Erwerb der Häuser Rothweiler, 1886, und Baumert, 1890, Abriss und Neubau. Namensgebung in Erinnerung an den in einem Vorgängergebäude geborenen Retter der Stadt Freiburg, 1713, Dr. Mayer von Fahnenberg, 1679 – 1741)

Mutter: Müller, Adelheid, geb. Suhm

*?.03.1838 Gengenbach / +09.05.1914 Freiburg (an Krebs lt. Frau Dr. v. Zedtwitz)

weitere Geschwister (ohne Beteiligung an der Stiftung):

Otto Karl Emil
*10.01.1868 Freiburg / +08.06.1868

Emil Julius, verstoßen (?)
*16.04.1869 Freiburg / +1917 Freiburg (?)
(Sohn: Hans; Tochter: Luise verh. Held)

Julius Hermann Franz
*02.06.1870 Freiburg / +08.06.1881 Freiburg

Otto Eugen
*12.06.1871 / + ???

Berta Ida Adelheid
*15.12.1876 Freiburg / + ???

Ernst Franz Müller, Dr. jur., Rechtsanwalt
*26.10.1880 Freiburg / +13.11.1941 an Krebs
Stud. Universität Freiburg, München W 1900/01 – S 1904

Stiftung aufgrund des Testaments vom 17.04.1944 (T.-Vollstrecker: RA Otto Riess, Freiburg)

Gegenstand und Umfang:

Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften:

  • Mathislehof in Hinterzarten (geschlossenes Hofgut seit mind. 1446, s. Detten, R.v.: Der Mathislewald der Universität Freiburg, Freiburg 1995)
  • Mathislemühle (erbaut 1798) und Mathisleweiher
  • Mathislewald in Hinterzarten (112 ha, eigenes Jagdrecht)
    (späterer Zuerwerb: Steiertenwald, ca 15 ha)

Rebstücke: (späterere Zuerweb)

  • Rebstück in Munzingen (117,08 ar)

sonstige Liegenschaften:

  • Freiburg, Hummelstr. 10 (bebaut) (veräußert)
  • Freiburg, Hummelstr. 12 (bebaut) (veräußert wg. UB bzw. Rotteck neu)
  • Freiburg, Freiaustr. 12 (bebaut und unbebaut)
  • Freiburg, Ludwigstr. 15 (bebaut)
  • Freiburg, Wonnhalde bzw. Hölderle (unbebaut)
  • Freiburg, Haslach (unbebaut) (veräußert)
  • Freiburg, St. Georgen (unbebaut) (später bebaut Mettackerweg 13)

Späterer Zuerwerb:

  • Freiburg, Friedrichring 38
  • Freiburg, Ludwigstr. 15
  • Freiburg, Mettackerweg 13

Geldwerte:

  • 1958: ca. 99.500,– DM

Stiftungszweck:

  • Erforschung von Krebskrankheiten “oder andere noch nicht erforschte Krankheiten” (lt. Satzung vom 10. Oktober 1958, § 2 Abs. 3: 1/3 der Reinerträge aus dem Wald + sonstige Reinerträge aus den Nachlässen der Geschwister Müller)
  • Förderung der Forstwissenschaft (Lehrwald), Unterstützung bedürftiger Forststudenten. (lt. Satzung vom 10. Oktober 1958, § 2 Abs. 2: 2/3 der Reinerträge des Waldes).

Bedingungen:

  • Beisetzung im Familiengrab in Freiburg, das von den Erben mindestens 20 Jahre lang zu erhalten ist. Die Pflege des Grabes durch die Friedhofsgärtnerei Hambrecht ist entsprechend sicherzustellen.
  • Der bisherige und ggf. künftige Pächter des Mathislehofs soll verpflichtet werden, Viehzucht und Landwirtschaft zielstrebiger als bisher zu betreiben und das Anwesen besser in Ordnung zu halten.
  • Das Grundstück an der Wonnhalde soll nicht an die Stadt Freiburg verkauft werden, weil die Stadt wegen dieses Grundstücks immer wieder Schwierigkeiten machte. (Testamente Eugen Müller und Frieda Müller jeweils § III Abs.2). RA Riess erhält das Recht, sich von diesem Grundstück einen Bauplatz von beliebigem Zuschnitt zum Einheitswert zu erwerben.
  • Oberförster Seubert erhält auf Lebenszeit das Jagdrecht und die Nutzung der Holzhauerhütte im Mathislewald; diese Berechtigung soll nach Seuberts Tod auf dessen Sohn Erhard übergehen.
  • Die Wohnung der Erblasser im Mathislehof soll möglichst unverändert erhalten werden; RA Riess erhält für sich und seine Familie lebenslanges unentgeltliches Nutzungsrecht an der Wohnung.
  • Frau v. Zedtwitz erhält für sich und ihre Familie lebenslanges Nutzungsrecht zweier Kammern in der Mathislemühle. (In einer Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker unter Zustimmung der Universität als Universalerbin verzichtet die Begünstigte auf dieses Recht, wogegen ein von den Geschwistern Müller an ihre Großnichte gegebenes Darlehen als Schenkung anerkannt wird.)

Quellennachweise: Vgl. Ausdruck aus Beständeverzeichnis